Der Milieuschutz und seine Gebiete im Bezirk Neukölln

Bauarbeiten am Gebäude

ZIELE DES MILIEUSCHUTZES

Die sozialen Erhaltungsverordnungen haben gemäß § 172 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Ziel, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in einem Gebiet aus besonderen städtebaulichen Gründen zu erhalten und einer sozialen Verdrängung entgegenzuwirken bzw. vorzubeugen. Dabei sind soziale Erhaltungsverordnungen kein Instrument des aktiven Mieterschutzes, sondern stellen ein städtebauliches Instrument dar, um die gewachsenen Strukturen der angestammten Bevölkerung zu schützen.

WAS REGELT DER MILIEUSCHUTZ?

Der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen bedürfen einer erhaltungsrechtlichen Genehmigung. Der Milieuschutz bezieht sich ausschließlich auf den bestehenden Wohnraum. Sofern durch die baulichen Maßnahmen der Schutzzweck der Milieuschutzverordnung(en) betroffen ist, werden die Maßnahmen versagt.

DIE MILIEUSCHUTZGEBIETE VON BERLIN-NEUKÖLLN

Insgesamt 10 Gebiete unterliegen dem Milieuschutz in Berlin-Neukölln. Die einzelnen Gebiete und die dazugehörigen Verordnungen finden Sie hier.

Bevor die Gebiete zu einem Milieuschutzgebiet erklärt werden, erfolgt eine Voruntersuchung im Hinblick auf bauliche, demografische und soziale Veränderungen und Entwicklungstendenzen.

Durch die vertiefende Voruntersuchung wurde belegt, dass in jedem Gebiet die Anwendungsvorrausetzungen für den Erlass der sozialen Erhaltungsverordnung bzgl. des Verdrängungs- und Aufwertungspotentials sowie dem Aufwertungsdruck gegeben sind. Andersfalls wären negative, städtebauliche Folgen in den untersuchten Gebieten zu erwarten.

Um dieser Dynamik in Berlin-Neukölln entgegenzuwirken veranlasste die Neuköllner Bezirksverordnetenversammlung (BVV) die Festsetzung der unten genannten Milieuschutzgebiete.

Übersicht der Milieuschutzgebiete in Neukölln

WELCHE MILIEUSCHUTZGEBIETE GIBT ES IN NEUKÖLLN UND AN WEN KANN ICH MICH WENDEN?

Sie möchten sich über die baulichen Milieuschutzgebiete und die dazugehörigen bezirklichen Ansprechpersonen informieren? Mit der Karte können Sie die gewünschten Informationen per Adresseingabe oder Klicken abrufen.

Die Navigation in der untenstehenden Karte kann über das Scroll-Rad Ihrer Maus (Desktop-PC) oder mittels der Zoomfunktion des Touch-Displays Ihres Smartphones oder Tablets erfolgen. Außerdem können Sie sich durch die Eingabe Ihrer Adresse den entsprechenden Ausschnitt anzeigen lassen.

Wenn Sie den gewünschten Ausschnitt im dargestellten Fenster sehen, klicken Sie bitte mit der “Linken-Maustaste” (Desktop-PC) oder mit Ihrem Finger / Stift auf Ihr Touch-Display (Smartphone / Tablet) in die Karte.
Dadurch erhalten Sie die gewünschten Informationen.

HINWEIS: Aufgrund der großen Datenmenge die bei der Abfrage verarbeitet wird, kann es zu längeren Zugriffszeiten kommen.

Mit dem Aufruf des Inhaltes erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre Daten an SRP GmbH übermittelt werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

GENEHMIGUNGSKRITERIEN

Jedes Bauvorhaben bzw. jede bauliche Maßnahme des Eigentümers und Eigentümerinnen wird vom Bezirksamt geprüft. Der Eigentümer und Eigentümerinnen darf erst mit den baulichen Veränderungen beginnen, sofern eine erhaltungsrechtliche Genehmigung vorliegt.

Hierzu wurde für Neukölln analog zur Berliner Genehmigungspraxis ein Katalog mit Genehmigungskriterien erarbeitet, um das Verfahren möglichst transparent und einheitlich zu gestalten.

Anhand der folgenden Kriterien prüft das Stadtentwicklungsamt, ob ein Bauvorhaben erforderlich ist und genehmigt werden kann.

  • Genehmigungskriterien - Veröffentlichung Amtsblatt von Berlin

    PDF-Dokument (591.0 kB)

  • Prüfkriterien 2017 - Begründung

    PDF-Dokument (89.9 kB)

Antragsunterlagen

Antragsunterlagen baulicher Mileuschutz

Alle Antragsunterlagen zum baulichen Milieuschutz, Merkblätter sowie weitere Hinweise und Informationen Weitere Informationen

Iconsammlung zum Thema Behinderung

Leichte Sprache

Milieuschutz im Bezirk Neukölln in Leichter Sprache Weitere Informationen

GROBSCREENING

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19. Juli 2017 beschlossen, das Bezirksamt mit der Durchführung eines Grobscreenings für potenzielle weitere Milieuschutzgebiete in Neukölln zu beauftragen. Das Grobscreening wurde für alle Wohngebiete in Neukölln durchgeführt, die noch nicht dem Milieuschutz unterliegen. Der Endbericht liegt seit dem 12. Dezember 2018 vor.

Im Ergebnis wurden für drei potentielle Gebiete – Britz, Germaniapromenade, Gropiusstadt – Dynamiken nachgewiesen, die Hinweise auf ein bestehendes Verdrängungs- und Aufwertungspotenzials gaben. Folgend wurde eine vertiefende Untersuchung der Anwendungsvoraussetzungen für den Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung empfohlen.

Die Untersuchungsgebiete „Germaniapromenade“ und „Britz“ konnten bereits als Milieuschutzgebiete festgesetzt werden. Das Gebiet der „Gropiusstadt“ befindet sich noch in der Aufstellung.

  • Grobscreening Berlin Neukölln

    PDF-Dokument (4.7 MB)

MILIEUSCHUTZBEIRAT

Der Milieuschutzbeirat trat im Januar 2019 zu seiner ersten Sitzung zusammen und soll mit jeder Wahlperiode neu gewählt werden. Der Beirat ist ein Beratungsgremium zur Evaluierung und Weiterentwicklung der Genehmigungskriterien des sozialen Erhaltungsrechts im Bezirk Neukölln. Zudem prüft der Milieuschutzbeirat das Verwaltungshandeln und steht dem Bezirk beratend zur Seite. Der Milieuschutzbeirat setzt sich zusammen aus Vertreter und Vertreterinnen der BVV, aus Mieterinitiativen, von Eigentümer und Eigentümerinnen und aus Mieterschutzorganisationen. Diese Mitglieder und Mitgliederinnen sind stimmberechtigt. Zudem steht die vom Bezirksamt beauftragte Mieterberatung beratend zur Seite.

Der Beirat tagt drei bis vier Mal im Jahr.

Den Beschluss einen Milieuschutzbeirat zu gründen, finden Sie hier.

  • Bildung eines Milieuschutzbeirates (BA Beschluss)

    PDF-Dokument (13.6 kB)

  • Protokoll 1. Sitzung Milieuschutzbeirat Neukölln

    PDF-Dokument (36.5 kB)

  • Protokoll 2. Sitzung Milieuschutzbeirat Neukölln

    PDF-Dokument (44.5 kB)

  • Protokoll 3. Sitzung Milieuschutzbeirat Neukölln

    PDF-Dokument (237.5 kB)

  • Protokoll 4. Sitzung Milieuschutzbeirat Neukölln

    PDF-Dokument (223.4 kB)

Mit Kreide geschriebene Abkürzung FAQ auf einer schwarzen Tafel

WEITERE FRAGEN

Antworten zu den häufigsten Fragen (FAQ) zum Milieuschutz finden Sie in unserem FAQ.