Die Mietberatung unterstützt Sie bei zivilrechtlichen Fragestellungen des Mietrechts, insbesondere zu Mietverträgen, Mieterhöhung, Modernisierung, Betriebskosten und zum Kündigungsschutz. Des Weiteren können Fragen zum Milieuschutz (Soziale Erhaltungsverordnung) oder zum Sanierungsrecht geklärt werden.
Wer entweder im Bewerbungsprozess um eine Mietwohnung, oder auch im Rahmen eines bestehenden Mietverhältnisses Diskriminierung, zum Beispiel aufgrund der Herkunft oder Religion, erfährt, kann sich an die Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung wenden. Auf Fairmieten-Fairwohnen.de finden Sie konkrete Erste Hilfe-Empfehlungen sowie ein Beratungsangebot.
Mieterinnen und Mieter von Gewerberäumen können leider nicht beraten werden. Im Sanierungsgebiet können sich Gewerbemietende, die von Sanierungsmaßnahmen betroffen sind oder Fragen zum Sanierungsrecht haben, direkt an den Fachbereich Stadtplanung wenden.
Die telefonische Beratung kann nur einzeln pro Anruf stattfinden. Sollte die Leitung besetzt sein, wird ein erneuter Anruf nötig sein. Wir bitten um Verständnis.
In Neukölln gibt es 7 Beratungsstellen mit Publikumsverkehr.