Sehr geehrte AntragstellerInnen,
Der Fachbereich Naturschutz des Umwelt- und Naturschutzamtes Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin stellt Ihnen ab sofort für den Nachweis des Biotopflächenfaktors ein BFF-Merkblatt, ein BFF-Musterformblatt und eine BFF-Musterberechnungstabelle zur Verfügung, die einen Orientierungsrahmen für die erforderlichen, einzureichenden Unterlagen und Nachweise nach § 69 BauO Bln darstellen und zur fachlich vollständigen, rechtssystematisch korrekten und möglichst zügigen Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Regelungen zum Biotopflächenfaktor beitragen sollen.
Bitte beachten Sie, dass bei der Erstellung eines BFF-Nachweises mit BFF-Plan und BFF-Berechnung auf Grundlage der zugrundeliegenden Genehmigungspläne (Freiflächenplan, Dachaufsicht, bei Vertikalbegrünungen auch Ansichten) gleichzeitig die bauordnungs- und planungsrechtlichen Erfordernisse an die Freiflächen erfüllt werden.
Nähere Hinweise zum Biotopflächenfaktor finden Sie auf der Seite der Senatsverwaltung