Informationen zur Verordnung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwVbVO)
Am 1. Mai 2014 ist in Berlin die “Verordnung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwVbVO)” in Kraft getreten. Danach ist die Nutzung von Wohnraum für andere Zwecke als zu Wohnzwecken genehmigungspflichtig.
Der Antrag auf Zweckentfremdung/Leerstand/Abriss kann per Post, während u. g. Sprechstunde, oder per E-Mail (Scan des Formulars mit Unterschrift), eingereicht werden.
Weitere Informationen, Hinweise auf erforderliche Unterlagen sowie Formulare finden Sie im Service-Portal Berlin
Die illegale Zweckentfremdung von Wohnraum soll grundsätzlich verhindert werden, deshalb sind wir auch auf Ihre Mithilfe angewiesen.
Sie können dieses Formular nutzen um uns Zweckentfremdungen wie Ferienwohnungen, Leerstand und/oder gewerbliche Nutzung anzuzeigen, deren Betreiber/Eigentümer möglicherweise bei uns keine Genehmigung beantragt haben.
Sie können die Meldung auch anonym vornehmen, jedoch bitten wir um möglichst genaue Angaben zur Wohnung, Eigentümer/Hausverwaltung/Nutzer und dem beobachteten Sachverhalt. Nur so können wir schnell und effektiv Abhilfe schaffen.
Gerne können Sie uns Ihre Kontaktdaten übermitteln, falls wir Nachfragen haben oder ergänzende Angaben benötigen.
Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir zum konkreten weiteren Vorgehen im Einzelfall keine Angaben machen können, da der Anzeigende – also Sie – kein Verfahrensbeteiligter ist (§ 13 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Die Anzeige einer potenziell illegalen Zweckentfremdung können Sie auch direkt bei der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen melden.
Das Hinweisformular finden Sie hier