Kindertagespflegestellen in Charlottenburg-Wilmersdorf nach Regionen

  • Bogen zur Unterstützung der Platzsuche

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Liebe Eltern,
mit diesen Seiten möchten wir Sie über das Platz- und Betreuungsangebot in den Kindertagespflegestellen in Charlottenburg-Wilmersdorf informieren.

Die Betreuung, Förderung und Bildung von Kindern in der Kindertagespflege ist vorrangig ein Angebot für Kinder bis zum 3. Lebensjahr.

Es gibt
  • Kindertagespflegestellen für bis zu 3 Kinder und
  • Kindertagespflegestellen für 4 – 5 Kinder, überwiegend in der Wohnung der Tagespflegeperson, sowie
  • Verbundpflegestellen mit 2 Betreuungspersonen für 8 – 10 Kinder, in der Regel in angemieteten Räumen.

Anhand der vorliegenden Liste mit den Profilen und Kontaktdaten der Kindertagespflegestellen können Sie sich selbst auf die Suche nach einer für Ihr Kind geeigneten Tagespflegeperson begeben.

Kindertagespflegestellen nach Regionen

Die Kindertagespflegestellen der einzelnen Regionen sind hier zu finden:

Die Betreuung in der Kindertagespflege bietet einen überschaubaren familiären Rahmen und die Möglichkeit, auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder einzugehen. In Tagespflegestellen mit mehr als 3 Kindern stehen vereinzelt auch Plätze für Kinder mit besonderem Förderbedarf zur Verfügung.

Eignung und Qualifizierung

Zur Eignung und Qualifizierung:
Kindertagespflegepersonen haben eine verantwortungsvolle und anspruchsvolle Aufgabe. Ihre Eignung, die Qualifizierung sowie die praxisbegleitende Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen werden durch das Jugendamt regelmäßig überprüft. Während der Zeit ihrer Tätigkeit als Tagespflegeperson finden darüber hinaus eine enge Zusammenarbeit und ein regelmäßiger fachlicher Austausch mit den pädagogischen Sachbearbeiter/inne/n des Jugendamtes statt, auch in Vernetzung mit anderen Tagespflegepersonen.

Die ersten Schritte zum Finden eines geeigneten Platzes
Die ersten Schritte zum Finden eines geeigneten Platzes: Bei der persönlichen Kontaktaufnahme mit der Tagespflegeperson sollten Sie zunächst abklären, ob dort noch ein Platz frei ist. Zum Kennenlernen und Besprechen aller Ihnen wichtigen Fragen wie z. B.
  • Eingewöhnung Ihres Kindes
  • Betreuungszeiten
  • Urlaubsplanung
  • Tagesablauf
  • Ernährung etc.
    sollten Sie mit der Tagespflegeperson einen Termin in der Tagespflegestelle vereinbaren und sich ausreichend Zeit nehmen.

Es ist wichtig, dass Sie sich über die beiderseitigen pädagogischen Vorstellungen zum Umgang mit Ihrem Kind sowie über die benötigten Betreuungszeiten austauschen. Falls Sie sich nach dem ersten Kennenlernen noch nicht entscheiden können ist es sinnvoll, ein zweites Treffen zu verabreden.
Wenn Sie sich mit der Kindertagespflegeperson auf die Betreuung Ihres Kindes geeinigt haben, ist im nächsten Schritt auf Grundlage des vorliegenden Kitagutscheins ein Elternvertrag zwischen Ihnen und dem/der für die Tagespflegestelle zuständigen pädagogischen Sachbearbeiter/in abzuschließen. Dieser beinhaltet u.a. den Betreuungsbeginn, die Betreuungszeiten und die Kündigungsfristen.

Zuzahlungen für zusätzliche Leistungen in Kindertagespflegestellen dürfen nur erhoben werden, wenn Eltern diese (z. B. ein Fremdsprachenangebot) wünschen.

Wichtige Informationen zum Betreuungsbeginn Ihres Kindes

Wichtige Informationen zum Betreuungsbeginn Ihres Kindes:
Am 1. Tag der Betreuung legen Sie bitte das für Ihr Kind benötigte ärztliche Attest („Unbedenklichkeitsbescheinigung“), das nicht älter als 7 Tage sein darf, bei der Tagespflegeperson vor.

Bei der Aufnahme in die Kindertagespflegestelle erhalten Sie ein Sprachlerntagebuch, mit dem die Sprachentwicklung Ihres Kindes in der Kindertagesbetreuung bis zur Einschulung gefördert und dokumentiert wird. Dieses Sprachlerntagebuch ist ein Teil des von der Senatsverwaltung entwickelten „Berliner Bildungsprogramms“, an dem sich die Kindertagespflegepersonen in ihrer pädagogischen Arbeit orientieren.

Ansprechpartner(innen) im Jugendamt:

Ansprechpartner(innen) im Jugendamt

Die pädagogischen Sachbearbeiter/innen der Kindertagesbetreuung in den 5 Regionen des Jugendamtes beraten und unterstützen die Eltern bei Bedarf bei der Suche nach einem geeigneten Betreuungsplatz.

Die jeweiligen zuständigen pädagogischen Sachbearbeiter/innen der einzelnen Regionen finden Sie auf dieser Seite, oben rechts unter dem Kontakt.

Informationen zur Beantragung eines Betreuungsgutscheins:

Informationen zur Beantragung eines Betreuungsgutscheins

Für die Betreuung von Kindern in einer Kindertagespflegestelle ist, wie auch für die Betreuung in einer Kita, beim Jugendamt Ihres Wohnbezirkes die Beantragung eines so genannten Kitagutscheins erforderlich, mit dem die Finanzierung des Platzes gesichert wird.

Seit dem 01.01.2018 an hat Ihr Kind ab dem ersten Geburtstag einen
Rechtsanspruch auf bis zu sieben Stunden täglich Förderung in der Kita, ohne dass der Bedarf geprüft wird.
Sie benötigen einen erweiterten Kita-Gutschein, wenn Ihr Kind bereits
halbtags betreut wird. Diesen können Sie formlos bei Ihrem Jugendamt beantragen, brauchen aber keinen Bedarf nachweisen.

Bitte denken Sie bereits bei der Antragstellung daran, dass Ihr Kind in der Kindertagesbetreuung vor Ihrer Arbeitsaufnahme bzw. Ihrem Ausbildungsbeginn eine Eingewöhnungszeit (4 Wochen) mit Ihrer Begleitung benötigt!

Nähere Informationen erhalten Sie in der für den gesamten Bezirk zuständigen Kitagutscheinstelle im Dienstgebäude Hohenzolllerndamm 174-177 Berlin.

Die Anträge finden Sie hier, bei Bürgerämtern oder den Pförtnern in den Rathäusern.
Im Internet finden Sie auch eine Adressenliste mit den Kindertagesstätten und Tagespflegestellen im Bezirk bzw. erhalten Sie diese auch in der Kitagutscheinstelle.

Weitere Informationen sowie in der Broschüre „Elterninformation“ der bezirklichen Kitagutscheinstelle finden Sie hier und über die Internetseite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft.

Mit freundlichen Grüßen

Die pädagogischen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter