Infektionsschutzbelehrung für den Lebensmittelbereich
Herzlich willkommen bei der Beratungsstelle für den Lebensmittelbereich.
Bitte lesen Sie die folgenden Informationen, die wir zum besseren Verständnis zusammengestellt haben, sorgfältig durch:
- Bitte beachten Sie, dass die Belehrung nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung über unsere Website möglich ist.
- Am Tag Ihrer Schulung begeben Sie sich bitte in unser Wartezimmer (Raum 4147), Sie werden rechtzeitig zu Ihrem Termin aufgerufen. Sie brauchen uns nicht über Ihre Anwesenheit zu informieren.
- Vergessen Sie nicht, einen Ausweis mitzunehmen. Wenn Sie aufgerufen werden, halten Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass bereit.
- Die Bearbeitungsgebühr von 20 EUR können Sie per Debit-, Kreditkarte oder in bar vor Ort bezahlen.
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Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten, aber nicht für eine Praktikumsbescheinigung.
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Schülerpraktikanten der Klassenstufe 9 – 10 erhalten die Belehrung kostenlos. Wir benötigen hierfür eine Fotokopie des Praktikumsvertrages der Schule und ihren Schüler- oder Personalausweis.
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Ehrenamtlich Tätige haben ebenfalls Anspruch auf kostenlose Schulung. Dazu müssen sie einen Nachweis des eingetragenen / gemeinnützigen Vereins vorlegen, aus dem ersichtlich ist, dass sie keinerlei Aufwandsentschädigung erhalten.
- Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz der Schule, bzw. nach dem Sitz des Vereins für den Sie tätig sind
- Die Belehrung dauert etwa eine halbe Stunde, danach erhalten Sie Ihre Bescheinigung.
Wichtig zu wissen:
- Bei Verlust Ihres Belehrungszertifikates müssen Sie das Verfahren leider wiederholen, wenn Sie die Teilnahme an der Belehrung nicht belegen können.
- Die Bescheinigung ersetzt die früheren Gesundheitszeugnisse (ehemalige Rote Karte) nach dem Bundesseuchengesetz. Wer bereits ein solches Zeugnis besitzt, muss aber nicht erneut an einer Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz teilnehmen.
- Die Bescheinigung für die Erstbelehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG ist ein Leben lang gültig. Allerdings muss die Tätigkeit innerhalb von 3 Monaten nach Ausstellung der Bescheinigung aufgenommen werden. Ist die Frist abgelaufen, muss die Erstbelehrung erneut beantragt werden.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg in Ihrer Tätigkeit.
Freundliche Grüße von der Beratungsstelle für den Lebensmittelbereich
Hohenzollerndamm 177, 10713 Berlin, 4. Etage, Zimmer 4147
Zur Terminvereinbarung:
Weiß unterlegte Felder sind noch nicht freigeschaltet. Rote Felder sind ausgebucht.
Bitte buchen Sie nur einen Termin pro Person und erscheinen Sie 20 Minuten früher, damit wir die notwendigen Formalitäten erledigen können. Wenn Sie zu spät kommen, ist eine Teilnahme an der Schulung nicht mehr möglich.
zur Online-Terminbuchung