“Die Mitwirkung der Einwohnerinnen und Einwohner ist ein Prinzip der Selbstverwaltung der Bezirke. Die Bezirksverordnetenversammlung und das Bezirksamt fördern die Mitwirkung der Einwohnerschaft an der Wahrnehmung der bezirklichen Aufgaben.” (§ 40 BezVerwG)
Besonders zu beachten sind §§ 40 bis 47b BezVerwG.
Beteiligung an kommunalpolitischen Entscheidungen des Bezirksamtes und der Bezirksverordnetenversammlung