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Grundstücksnummerierung

Rechtsgrundlagen

für die Grundstücksnummerierung sind das Baugesetzbuch (§ 126), das Gesetz über das Vermessungswesen in Berlin (§ 24 Nr.7) sowie die Verordnung über die Grundstücksnummerierung (NrVO)

Warum werden in Berlin "Hausnummern" als Grundstücksnummern bezeichnet?

“Hausnummern” heißen in Berlin Grundstücksnummern, weil nicht nur bebaute sondern auch unbebaute Grundstücke Nummern erhalten.

Wozu dienen Grundstücksnummern?

Grundstücksnummern dienen der leichten Orientierung innerhalb einer Straße. Sie sind bei Notfalleinsätzen für Feuerwehr, Polizei, Not-, Rettungs- und Entstörungsdienste zum schnellen Auffinden unverzichtbar.

Warum müssen Grundstücksnummern beleuchtet sein?

Grundstücksnummern müssen bei Dunkelheit beleuchtet sein, damit die Orientierung und das schnelle Auffinden gewährleistet sind.

Wie werden Grundstücksnummern beleuchtet?

Grundstücksnummern müssen mit eigenen Lichtquellen versehen sein. Das können entweder im Handel erhältliche Nummernleuchten sein oder besondere Lichtquellen für die Grundstücksnummern. Es muss gewährleistet sein, dass Grundstücksnummern bei Dunkelheit ausreichend beleuchtet sind. Die allgemeine Straßenbeleuchtung kann nicht die eigene Lichtquelle ersetzen.

Wie müssen Grundstücksnummern beschaffen sein?

beleuchtete Hausnummer

Grundstücksnummern müssen aus wetterfesten Stoffen bestehen. Die Zahlen müssen sich vom Untergrund deutlich abheben und mindestens 10 Zentimeter hoch sein. Bei Buchstabenzusätzen sind im Interesse eines einheitlichen Erscheinungsbildes Großbuchstaben zu verwenden.

Wo sind Grundstücksnummern anzubringen?

Grundstücksnummern sind an den Hauseingängen oder Grundstückszugängen so anzubringen, dass sie vom Gehweg und von der Fahrbahn der Straße aus leicht erkennbar und deutlich lesbar sind. Ist für ein bebautes Grundstück nur eine Grundstücksnummer festgesetzt, genügt eine beleuchtete Grundstücksnummer entweder am Grundstückszugang oder am Hauseingang. Auch hier muss gewährleistet sein, dass die Grundstücksnummer vom Gehweg und von der Straße aus leicht erkennbar und deutlich lesbar ist.

Wer ist für das Anbringen der Grundstücksnummer verantwortlich?

Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte und Grundstücksnutzer.

Wann sind beleuchtete Hinweisschilder erforderlich? Wie müssen sie beschaffen sein?

Beleuchtete Hinweisschilder sind erforderlich, wenn Hauseingänge oder Grundstückszugänge von der Straße her nicht zu erkennen sind. Für Hinweisschilder gilt das Gleiche wie für Grundstücksnummern.

Seit wann müssen nicht beleuchtete Grundstücksnummern umgestellt sein?

In den östlichen Bezirken Berlins, sowie in West- Staaken, müssen die zum Zeitpunkt der Vereinigung der Stadt bestehenden Grundstücksnummern spätestens seit 1.1.2000 als beleuchtete Grundstücksnummern angebracht sein. In den westlichen Bezirken Berlins müssen seit dem 1. Oktober 1985 alle Grundstücksnummern bei Dunkelheit beleuchtet sein.