Der Begriff Bezirksamt bezeichnet nicht nur die Verwaltung des Bezirks allgemein, sondern auch das politische Gremium aktuell bestehend aus der Bezirksbürgermeisterin, einer Bezirksstadträtin und vier Bezirksstadträten.
Das Bezirksamt, verstanden als politische Führung des Bezirks, wird von der Bezirksbürgermeisterin oder dem Bezirksbürgermeister geleitet. Gemeinsam entscheidet das sechsköpfige Kollegium über alle Fragen, die nicht ausdrücklich im Kompetenzbereich der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) liegen. Bei Abstimmungen hat jedes Mitglied eine Stimme. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Bezirksbürgermeisterin.
Aufgaben des Bezirksamts