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Eheschließung, Lebenspartnerschaft
Anmeldung von Ehen, Lebenspartnerschaften, Ausstellung von Ehefähig-keitszeugnissen. Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie hier.
Am 01.05.2025 tritt das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts in Kraft. Ausführliche Informationen zu den sich daraus ergebenden Möglichkeiten finden Sie hier.
Möchten Sie für sich oder Ihr Kind den Geburtsnamen entsprechend des aktuellen Namensrechts neu bestimmen, wenden Sie sich bitte an das für Ihren bzw. das für den Geburtsort Ihres Kindes zuständige Standesamt.
Für (nachträgliche) Erklärungen zum Ehenamen, wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie geheiratet haben.
Ergibt sich danach eine Zuständigkeit des Standesamtes Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin, nehmen Sie bitte per E-Mail Kontakt mit uns auf.
Frau Brenke
Tel. (030) 9029-12209