- Beurkundung von Geburten
- Beurkundung von Totgeburten
- Beurkundung von Auslandsgeburten
- Ausstellung von Geburtsurkunden und Registerausdrucken des laufenden und des Vorjahres (Geburtsurkunden und Registerausdrucke der weiter zurückliegenden Jahre sind in der Urkundenstelle erhältlich)
- Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen und Namenserklärungen für im laufenden und im Vorjahr geborene Kinder (nur nach Terminvereinbarung)
Vaterschaftsanerkennungen können auch im Jugendamt oder bei einem Notar beurkundet werden. Erklärungen zur gemeinsamen elterlichen Sorge (Sorgeerklärungen) – ggf. in Verbindung mit der Anerkennung der Vaterschaft – können nur beim Jugendamt oder einem Notar abgegeben werden.
Ausführliche Informationen über Möglichkeiten der Namensführung, die Ihrem Kind das am 01.05.2025 in Kraft tretende Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts bietet, finden Sie hier.