Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Was ist Datenschutz?

Der Datenschutz gestaltet den verfassungsrechtlich sichergestellten Schutz der eigenen personenbezogenen Daten vor einer unberechtigten Verarbeitung durch unbefugte Personen, Institutionen, Behörden, usw.

Jeder Bürger hat das alleinige Recht über die Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu entscheiden. Eine Verarbeitung durch andere ist daher nur aufgrund und unter Einhaltung bestimmter gesetzlicher Regelungen zulässig.

Auf europäischer Ebene ergibt sich der Datenschutz aus Art. 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Auf nationaler (deutscher) Ebene hat das Bundesverfassungsgericht im Rahmen des Volkszählungsurteils in1983 aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrechts heraus das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geschaffen.

Welches Gesetz regelt den Datenschutz?

Der Datenschutz wird innerhalb der Europäischen Union durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einheitlich und unmittelbar geregelt. Unmittelbar deshalb, weil eine Verordnung der Europäischen Union unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten gilt. Eine Umsetzung durch ein nationales Gesetz ist somit nicht erforderlich.

Aber warum gibt es zusätzlich 1 Bundes- und 16 Landesdatenschutzgesetze?

Das Bundesdatenschutzgesetz spezifiziert die Regelungen der DSGVO für alle Bundesbehörden sowie für alle bundesweiten nichtöffentlichen Stellen (Industrie-, Handels-, Handwerksbetriebe, usw.).

Die Landesdatenschutzgesetze enthalten spezifische Regelungen ausschließlich für die jeweiligen Landesbehörden.
Für das Verwaltungshandeln im Land Berlin ist somit neben der DSGVO auch das Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG) zu beachten.

Gibt es weitere datenschuztrechtliche Regelungen?

Ja, es gibt weitere spezifischere datenschutzrechtliche Vorgaben, beispielsweise im Sozialrecht (Krankenversicherung, Rente, Unfallversicherung, Grundsicherung, Jugendhilfe, usw.). Diese befinden sich insbesondere im SGB X.

Grundsätze des Datenschutzes

Die Grundsätze des Datenschutzes sind in Artikel 5 DSGVO geregelt.

Diese stellen sicher, dass personenbezogene Daten
- nur auf rechtmäßige Weise verarbeitet werden (Rechtmäßigkeit).
- ausschließlich für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind (Zweckbindung).
- nur im rechtlich erforderlichen Umfang verarbeitet werden (Minimalitätsprinzip).
- ausschließlich durch den Personenkreis verarbeitet werden, der dazu befugt ist (Zugangs- und Zugriffskontrolle).
- vor Verlust oder unberechtigter Änderung geschützt sind (Datenintegrität).
- schnellst möglich gelöscht werden, d.h. umgehend nach Zweckerfüllung bzw. dem Ablauf von Aufbewahrungsfristen (Speicherbegrenzung).

Dabei ist sicherzustellen, dass die betroffenen Personen

- umfänglich über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informiert werden (Transparenz),
- jederzeit von ihren Datenschutzrechten Gebrauch machen können (Betroffenenrechte) und
- über einen groben Datenschutzverstoß unverzüglich informiert werden (Transparenz).

Das Datenschutzrecht ermöglicht den Betroffenen ein personelles Selbstbestimmungsrecht, u.a. weitgehende Auskunfts-, Korrektur- und Löschrechte über ihre beim Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf verarbeiteten personenbezogenen Daten.

Aufgaben der*des Behördlichen Datenschutzbeauftragten

Der*die Datenschutzbeauftragte
- unterrichtet und berät das politische Bezirksamt sowie alle Beschäftigten, die personenbezogene Daten verarbeiten.
- überwacht die Einhaltung des Datenschutzes.
- berät das politische Bezirksamt sowie alle Beschäftigten bei der Erstellung einer Datenschutz-Folgenabschätzung und überwacht deren Durchführung.
- arbeitet mit der Aufsichtsbehörde zusammen.
- ist Ansprechperson für von der Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Bezirksamt betroffenen Bürger*innen.

Der*die Behördliche Datenschutzbeauftragte unterliegt in seiner Aufgabenerfüllung keiner Weisung und ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Betroffenenrechte

Verarbeitet das Bezirksamt Ihre personenbezogenen Daten haben Sie ein Recht:

- auf Auskunft, welche personenbezogene Daten und in welchem Umfang von Ihnen verarbeitet werden (Art. 15 DSGVO).
- ein Recht auf Berichtigung falscher Daten (Art. 16 DSGVO).
- auf Löschung Ihrer personenbezogenen Daten, sofern keine gesetzlichen Regelungen dem entgegenstehen (Art. 17 DSGVO).
- auf Einschränkung der Verarbeitung, sofern keine rechtlichen Verpflichtungen dem entgegenstehen (Art. 18 DSGVO).
- auf Datenübertragbarkeit an einen anderen Verantwortlichen, beispielsweise an eine andere Behörde (Art. 20 DSGVO).
- auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aufgrund hoheitlicher Aufgaben soweit dem keine gesetzlichen Regelungen entgegenstehen (Art. 21 DSGVO).
- nicht einer ausschließlich auf einer automatischen Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden (Art 22 DSGVO).
- auf Beschwerde bei der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (Art. 77 DSGVO).

Auskunft aus dem Melderesgister

Auskünfte aus dem Melderegister erteilen Ihnen die Bürgerämter (Buergeramt@charlottenburg-wilmersdorf.de).
Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://service.berlin.de/dienstleistung/120732/.

Kontakt

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin Abteilung Personal, Finanzen und Wirtschaftsförderung
Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Alexander Hoffmeier
Raum 7033

Rollstuhlgerecht

Verkehrsanbindungen