Die Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen wurden durch das Bundesteilhabegesetz im Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) mit Wirkung ab dem 01.01.2020 neu gestaltet.
Im Land Berlin werden alle Leistungen zur Teilhabe einschließlich der existenzsichernden Leistungen durch die Teilhabefachdienste der Sozial- und Jugendämter wie aus einer Hand erbracht. Im Amt für Soziales wurde dazu ein eigener Fachbereich geschaffen.
Weitere Informationen
- Teilhabefachdienst Jugend
- Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
- Informationen der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
- Informationen des Bundesministeriums für Arbeit zum Bundesteilhabegesetz
- Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®)
- Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen mit Behinderungen beantragen