Betreuungsbehörde - allgemeine Betreuungsangelegenheiten

Hände stecken vier Puzzleteile zusammen

Die Betreuungsbehörde ermittelt selbstständig in gerichtlichen Betreuuungsverfahren, steht Angehörigen und Betreuenden beratend bezüglich Fragen zur rechtlichen Betreuung zur Seite, beglaubigt Unterschriften auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen und führt behördliche Betreuungen.

Hier finden Sie weiterführende Informationen dazu, sowie die entsprechenden Ansprechpersonen:

Rechtsgrundlagen und weitere Informationen

Unsere Sprechzeiten zur persönlichen Vorsprache für allgemeine Auskünfte sind:

Dienstag und Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit zur telefonischen Terminvereinbarung unter (030) 9029-14237/-14234