Die Betreuungsbehörde ermittelt selbstständig in gerichtlichen Betreuuungsverfahren, steht Angehörigen und Betreuenden beratend bezüglich Fragen zur rechtlichen Betreuung zur Seite, beglaubigt Unterschriften auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen und führt behördliche Betreuungen.
Hier finden Sie weiterführende Informationen dazu, sowie die entsprechenden Ansprechpersonen: