„Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen mit schriftlichen Anträgen, Anregungen oder Beschwerden an die zuständigen Stellen, insbesondere an das Abgeordnetenhaus, den Senat, die Bezirksverordnetenversammlungen oder die Bezirksämter, zu wenden.“ (Artikel 34 der Verfassung von Berlin)
Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf befasst sich ausschließlich mit den Eingaben und Beschwerden der Einwohnerinnen und Einwohner des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf beziehungsweise Eingaben und Beschwerden mit einem erkennbaren Bezug zum Bezirk.
Bitte beachten Sie, dass der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden insbesondere nicht zuständig ist für:
- Ausländer- und asylrechtliche Angelegenheiten,
- die öffentlichen Verkehrsbetriebe (BVG und S-Bahn),
- Mietangelegenheiten,
- das Landesamt für Gesundheit und Soziales ( LAGeSo),
- Bürgerämter und Verwaltungen anderer Bezirke
- landeseigene und private Unternehmen, andere Behörden und andere Bezirke.
Bei allgemeinen Fragen an die Abteilungen des Bezirksamtes, empfehlen wir, zuerst den direkten Kontakt zur betreffenden Abteilung der Verwaltung zu suchen. Sofern Sie damit keinen Erfolg hatten, wird der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden sich gern Ihres Anliegens annehmen und gemeinsam mit der Verwaltung darüber beraten.