Eingaben und Beschwerden

„Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen mit schriftlichen Anträgen, Anregungen oder Beschwerden an die zuständigen Stellen, insbesondere an das Abgeordnetenhaus, den Senat, die Bezirksverordnetenversammlungen oder die Bezirksämter, zu wenden.“ (Artikel 34 der Verfassung von Berlin)

Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf befasst sich ausschließlich mit den Eingaben und Beschwerden der Einwohnerinnen und Einwohner des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf beziehungsweise Eingaben und Beschwerden mit einem erkennbaren Bezug zum Bezirk.

Bitte beachten Sie, dass der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden insbesondere nicht zuständig ist für:

  • Ausländer- und asylrechtliche Angelegenheiten,
  • die öffentlichen Verkehrsbetriebe (BVG und S-Bahn),
  • Mietangelegenheiten,
  • das Landesamt für Gesundheit und Soziales ( LAGeSo),
  • Bürgerämter und Verwaltungen anderer Bezirke
  • landeseigene und private Unternehmen, andere Behörden und andere Bezirke.

Bei allgemeinen Fragen an die Abteilungen des Bezirksamtes, empfehlen wir, zuerst den direkten Kontakt zur betreffenden Abteilung der Verwaltung zu suchen. Sofern Sie damit keinen Erfolg hatten, wird der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden sich gern Ihres Anliegens annehmen und gemeinsam mit der Verwaltung darüber beraten.

Eingabeberechtigt

Alle Personen mit Wohnsitz im Bezirk beziehungsweise mit einem erkennbaren Bezug zum Bezirk haben das Recht sich schriftlich an diesen Ausschuss zu wenden, wenn sie ein Anliegen haben, welches die Zuständigkeit der Bezirksverwaltung und somit der Bezirksverordnetenversammlung betrifft.

Alle, das heißt auch:

  • Migrantinnen und Migranten
  • minderjährige Personen
  • Personen, für die eine Betreuerin/ein Betreuer bestellt worden ist

Notwendige Angaben

Die Eingabe oder Beschwerde muss mit Ihrem Namen und Ihrer vollständigen Adresse versehen sein. Dies ist auch bei Eingaben erforderlich, die per E-Mail übersandt werden.

Es erleichtert dem Ausschuss die Arbeit, wenn Kopien von Bescheiden oder anderen wichtigen Unterlagen (in Fotokopie) beigefügt werden und weitere Kontaktmöglichkeiten (Telefonnummer und / oder E-Mail-Adresse) angegeben werden.

Bitte beachten Sie, dass jede Eingabe erst geprüft wird. Danach wird erst die betreffende Stelle um Stellungnahme gebeten. Das bedeutet, dass es sich bei diesem Verfahren um keine schnelle Entscheidung handelt!

Nach der intensiven Beratung Ihres Anliegens durch den Ausschuss für Eingaben und Beschwerden erhalten Sie das Beratungsergebnis durch den Vorsitzenden des Ausschusses schriftlich übermittelt.

Die Ausschusstermine finden Sie im Sitzungskalender.

Einreichung/Kontakt

Mit einem Online-Formular können Sie Ihre Eingabe und Beschwerde direkt an das Büro der BVV senden.
Nutzen Sie bitte dazu einfach den folgenden Link zum Onlineformular.

Natürlich können Sie uns Ihre Eingabe auch auf schriftlichem Wege übermitteln.

Die Anschrift lautet:
Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Ausschuss für Eingaben und Beschwerden
Otto-Suhr-Allee 100
10365 Berlin

Oder per E-Mail: bvv@charlottenburg-wilmersdorf.de

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Büro der BVV unter (030) 90297 – 14902.

Kontakt

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Bezirksverordneten-versammlung
Rathaus Charlottenburg

Verkehrsanbindungen