Worüber kann ich mich im Pflegestützpunkt informieren und beraten lassen? Grundsätzlich
- zu Leistungen der Pflegeversicherung
- zu Leistungen der Krankenversicherung insbesondere bei Pflegebedürftigkeit
- zu Auswahl und Inanspruchnahme von weiteren bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen sowie sonstigen Hilfsangeboten
- zu sozialrechtlichen Fragen einschließlich der Unterstützung bei Antrags- und Widerspruchsverfahren
Im Einzelnen
- zu präventiven, medizinischen, rehabilitativen, pflegerischen und sozialen Hilfs – und Unterstützungsangeboten
- zu Hilfsmitteln
- zur alten- und behindertengerechten Wohnungsanpassung
- zu Wohnformen für ältere und behinderte Menschen
- zu Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige
- zu Pflegediensten, Kurzzeit- und Tagespflegeangeboten und Pflegeheimen
- zur Verhinderungspflege
- zu Selbsthilfegruppen
- zu ehrenamtlichem Engagement und Unterstützung
- zu Finanzierungsmöglichkeiten
- zu Vorsorgeregelungen und Betreuungsangelegenheiten
Die Beratung und Unterstützung erfolgt im Pflegestützpunkt, telefonisch oder in der Häuslichkeit. Die Mitarbeiter/innen der Pflegestützpunkte sind Sozialarbeiter/innen und Pflegeberater/innen.
Wie sieht die Unterstützung durch den Pflegestützpunkt aus? In einem Pflegestützpunkt können sich
- Pflegebedürftige, Ratsuchende und Angehörige
- Interessierte Einrichtungen und Organisationen
beraten lassen.
Der Pflegestützpunkt ist eine neutrale Beratungsstelle für Menschen, die Informationen aus einer Hand rund um das komplexe Thema Pflege benötigen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Pflegestützpunkten informieren, beraten und unterstützen bei der Inanspruchnahme von Leistungen. Sie helfen den Ratsuchenden und Pflegebedürftigen auch bei der Vorbereitung von Anträgen auf Leistungen bei den jeweiligen Leistungsträgern. Sie bieten darüber hinaus Pflegeberatung nach § 7a Sozialgesetzbuch XI (Soziale Pflegeversicherung) an, das heißt
- der Hilfebedarf wird unter Berücksichtigung der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung systematisch dokumentiert und analysiert
- ein individueller Versorgungsplan wird mit den für den Pflegebedürftigen erforderlichen Sozialleistungen und gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitativen oder sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfen erstellt und bei veränderter Bedarfslage angepasst.
- die Pflegeberaterin / der Pflegeberater übernimmt bei Bedarf für den Ratsuchenden die Abstimmungen und die Organisation von Behandlungs- und Versorgungsabläufen mit allen beteiligten Einrichtungen und Leistungsträgern etc.
Der Service ist umfassend, kostenlos und unabhängig.
Die Beratung erfolgt im Pflegestützpunkt, telefonisch oder / und auf Wunsch zu Hause, in der eigenen Wohnung oder auch in Einrichtungen.
Im Pflegestützpunkt finden Pflegebedürftige, von Pflegebedürftigkeit bedrohte Menschen, Menschen mit Behinderung, Angehörige und professionelle wie auch ehrenamtliche Helferinnen / Helfer sowie alle Interessierten sachkundige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegestützpunkte sind ausgebildete Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Pflegefachkräfte und Sozialversicherungsfachangestellte.
Pflegeberaterinnen / Pflegeberater sind außerdem verpflichtet, eine Zusatzqualifikation zum/zur Pflegeberater/in nachzuweisen.