- Ausstellung von Geburtsurkunden und entsprechenden Registerabschriften
(Urkunden und Registerabschriften des laufenden und des Vorjahres sind ausschließlich in der Abteilung Geburtenregister erhältlich!)
- Ausstellung von Sterbeurkunden und entsprechenden Registerabschriften
(Urkunden des laufenden und des Vorjahres sind ausschließlich in der Abteilung Sterberegister erhältlich!)
- Ausstellung von internationalen Geburts- und Sterbeurkunden (Zeiträume siehe oben)
- Vaterschaftsanerkennungen und Namenserklärungen für Kinder (Zeiträume siehe oben)
- Neubestimmung des Geburtsnamens
Ausführliche Informationen über die Möglichkeiten, die Ihnen oder Ihrem Kind das am 01.05.2025 in Kraft tretende Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts bietet, finden Sie hier.
- Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) – Änderung des Geschlechtseintrages und des Vornamens im Geburtenregister