Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts
Namensrechtsreform 2025
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Bild: depositphotos/Affengeschäft
Namensänderung? Jetzt mit weniger Hürden
Hinweis
Alle namensrechtlichen Vorschriften – einschließlich Bestimmung, Wahl eines gemeinsamen Namens oder Widerruf – gelten für eingetragene Lebenspartnerschaften in gleicher Weise wie für Ehepaare; zur besseren Lesbarkeit wird im Folgenden nur die Bezeichnung “Ehepaare” verwendet.
Formular Namensrechtliche Erklärungen bei Kindern
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Formular Namenserklärungen für Kinder
PDF-Dokument (1.6 MB)
Wichtiger Hinweis
Eine ausführliche Beratung zu individuellen namensrechtlichen Erklärungen kann nur direkt im Standesamt erfolgen. Nutzen Sie dazu das entsprechende Kontaktformular auf den Webseiten der Standesämter, um Ihr Anliegen zu schildern und einen Termin zu vereinbaren. Die folgenden Informationen zu namensrechtlichen Änderungen dienen lediglich zur ersten Orientierung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
FAQ
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Müssen Ehegatten einen einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen?
Nein. Ehegatten können weiterhin:
- keinen Ehenamen bestimmen und jeweils ihren bisherigen Familiennamen behalten oder
- einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen.
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Können Ehegatten jetzt einen gemeinsamen Doppelnamen führen?
Ja. Ehepaare können seit dem 01.05.2025 einen gemeinsamen Doppelnamen aus ihren bisherigen Familiennamen bilden. Die Reihenfolge ist frei wählbar.
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Muss der Doppelname mit Bindestrich geschrieben werden?
Nein. Der Doppelname kann
- mit oder
- ohne Bindestrich
geführt werden. Die gewählte Schreibweise muss bei der Erklärung eindeutig festgelegt werden.
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Was gilt, wenn ein Ehegatte bereits einen Doppel- oder Mehrfachnamen trägt??
Dann kann für die Bildung eines neuen Ehedoppelnamens jeweils nur ein Bestandteil des bisherigen Namens verwendet werden. Drei- oder Vierfachnamen sind nicht zuslässig.
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Kann ein bereits bestehender Ehename geändert werden?
Teilweise ja. Für sogenannte “Altfälle” (vor dem 01.05.2025 bestimmte Ehenamen) enthält das Gesetz Übergangsregelungen. Ehegatten, die bereits vor dem 01.05.2025 verheiratet waren, können unter bestimmten Voraussetzungen:
- einen neuen gemeinsamen Doppelnamen bestimmen oder
- eine frühere Ehenamensbestimmung
widerrufen.
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Welchen Namen erhält unser Kind, wenn wir keinen Ehenamen führen?
In diesem Fall bestimmen die Eltern gemeinsam den Geburtsnamen des Kindes. Es kann auch ein Doppelname aus den Namen beider Elternteile gebildet werden.
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Gilt der einmal gewählte Name auch für weitere Kinder?
Ja. Der für das erste gemeinsame Kind bestimmte Geburtsname gilt auch für weitere gemeinsame Kinder.
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Welches Namensrecht gilt bei internationalem Bezug?
Seit dem 01.05.2025 gilt grundsätzlich das Recht des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts. Damit wurde das internationale Namensrecht grundlegend reformiert.
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Können Ehegatten ein ausländisches Namensrecht wählen?
Ja. Ehegatten können bei oder nach der Eheschließung durch Erklärung gegenüber dem Standesamt das Namensrecht eines Staates wählen:
- dessen Staatsangehörigkeit einer der Ehegatten besitzt oder
- in dem einer der Ehegatten seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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Gilt die Reform auch für bestehende Ehe?
Ja. Auch Paare die bereits vor dem 01.05.2025 geheiratet haben, können die neuen Möglichkeiten teilweise nutzen. Dies betrifft insbesondere die Einführung gemeinsamer Doppelnamen oder den Widerruf eines vor dem 01.05.2025 bestimmen Ehenamens.
Namensrechtsreform: Ein Schritt zu mehr Selbstbestimmung und Identität
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Bild: -Taurus-/Depositphotos.com
Kontakt
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- Tel.: (030) 115