Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts
Namensrechtsreform 2025
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Bild: depositphotos/Affengeschäft
Namensänderung? Jetzt mit weniger Hürden
Hinweis
Alle namensrechtlichen Vorschriften – einschließlich Bestimmung, Wahl eines gemeinsamen Namens oder Widerruf – gelten für eingetragene Lebenspartnerschaften in gleicher Weise wie für Ehepaare; zur besseren Lesbarkeit wird im Folgenden nur die Bezeichnung “Ehepaare” verwendet.
Formular Namensrechtliche Erklärungen bei Kindern
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Formular Namenserklärungen für Kinder
PDF-Dokument (1.6 MB)
Wichtiger Hinweis
Eine ausführliche Beratung zu individuellen namensrechtlichen Erklärungen kann nur direkt im Standesamt erfolgen. Nutzen Sie dazu das entsprechende Kontaktformular auf den Webseiten der Standesämter, um Ihr Anliegen zu schildern und einen Termin zu vereinbaren. Die folgenden Informationen zu namensrechtlichen Änderungen dienen lediglich zur ersten Orientierung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
FAQ
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Können wir einen gemeinsamen Doppelnamen als Ehename führen?
Ja. Ehepaare können seit dem 01.05.2025 einen gemeinsamen Doppelnamen aus ihren bisherigen Familiennamen bilden. Die Reihenfolge ist frei wählbar.Ein Doppelname darf jedoch maximal aus 2 Namensbestandteilen gebildet werden.
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Muss der Doppelname mit Bindestrich geschrieben werden?
Nein. Der Doppelname kann mit oder ohne Bindestrich geführt werden.
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Können wir unsere Namensführung nach der Eheschließung noch ändern?
Ja. Auch nach der Eheschließung kann ein Ehename bestimmt oder geändert werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
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Was passiert, wenn wir den vor dem 01.05.2025 bestimmten Ehenamen widerrufen?
Nach dem Widerruf des Ehenamens kann kein neuer Ehename mehr bestimmt werden. Die Ehegatten führen wieder ihre früheren Namen.
Der Widerruf ist nur einmal möglich und nur dann, wenn der Ehename vor dem 01.05.2025 bestimmt worden ist. Ein Widerruf von Ehenamen die nach dem 01.05.2025 bestimmt worden sind, ist ausgeschlossen.
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Welchen Namen erhält unser Kind, wenn wir einen Ehenamen führen?
In diesem Fall bestimmen die Eltern gemeinsam denn Geburtsnamen des Kindes. Es kann auch ein Doppelname aus denn Namen beider Elternteile gebildet werden.
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Gilt der einmal gewählte Name auch für weitere Kinder?
Ja. Der für das erste gemeinsame Kind bestimmte Geburtsname gilt auch für weitere gemeinsame Kinder.
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Wo geben wir die Erklärung zur Namensführung ab?
Die Erklärung erfolgt beim zuständigen Standesamt. Sie können jedoch auch beim Standesamt Ihres Wohnsitzes eine Erklärung abgeben.
Namensrechtsreform: Ein Schritt zu mehr Selbstbestimmung und Identität
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Bild: -Taurus-/Depositphotos.com
Kontakt
Informationen zu Standorten, Erreichbarkeit und Öffnungszeiten der bezirklichen Standesämter Berlins finden Sie hier:
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von 07:00 bis 18:00 Uhr
- Tel.: (030) 115