Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts
Namensrechtsreform 2025
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Bild: depositphotos/Affengeschäft
Namensänderung? Jetzt mit weniger Hürden
Hinweis
Alle namensrechtlichen Vorschriften – einschließlich Bestimmung, Widerruf und erneute Wahl eines gemeinsamen Namens – gelten für eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner in gleicher Weise wie für Ehepaare; zur besseren Lesbarkeit wird im Folgenden nur die Bezeichnung “Ehepaare” verwendet.
Formular Namensrechtliche Erklärungen bei Kindern
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Formular online ausfüllen und direkt herunterladen.
PDF-Dokument (1.8 MB)
Wichtig bei Namensänderungen von Kindern
Einbenennung durch Stiefeltern (z.B. nach Heirat der Mutter):
Zustimmungen vor der Änderung erforderlich:
- Der andere leibliche Elternteil (sofern sorgeberechtigt oder selbst Namensträger)
- Das Kind – ab einem Alter von über 5 Jahren
Zustimmung verweigert?
- Das Familiengericht kann die Änderung genehmigen, wenn sie dem Kindeswohl dient.
- Lehnt das Kind die Änderung selbst ab, bleibt der bisherige Name bestehen.
Wichtiger Hinweis
Eine ausführliche Beratung zu individuellen namensrechtlichen Erklärungen kann nur direkt im Standesamt erfolgen. Nutzen Sie dazu das entsprechende Kontaktformular auf den Webseiten der Standesämter, um Ihr Anliegen zu schildern und einen Termin zu vereinbaren. Die folgenden Informationen zu namensrechtlichen Änderungen dienen lediglich zur ersten Orientierung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Namensrechtsreform: Ein Schritt zu mehr Selbstbestimmung und Identität
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Bild: -Taurus-/Depositphotos.com
Kontakt
Informationen zu Standorten, Erreichbarkeit und Öffnungszeiten der bezirklichen Standesämter Berlins finden Sie hier:
Ihr Zentraler Zugang zur Verwaltung:
Montag bis Freitag
von 07:00 bis 18:00 Uhr
- Tel.: (030) 115