Urkundenbestellung

Urkunden

Sie möchten eine Urkunde direkt bestellen oder benötigen zunächst Informationen, bei welchem Standesamt Sie die gewünschte Urkunde erhalten können? Dann sind Sie hier richtig.

Eine Urkunde beweist die Geburt, die Eheschließung/ Lebenspartnerschaftsbegründung oder den Tod eines Menschen. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Registers eine Urkunde ausstellen lassen.

Für die Beantragung einer Urkunde muss Ihnen das zuständige Standesamt bekannt sein. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk die Person tatsächlich geboren wurde, geheiratet / die Lebenspartnerschaft begründet hat oder verstorben ist und das den Personenstandsfall entsprechend beurkundet hat. Sollte Ihnen diese Information bereits vorliegen, können Sie im Folgenden eine Urkunde direkt online bestellen. Sollte Ihnen das zuständige Standesamt nicht bekannt sein, haben Sie auf dieser Seite die Möglichkeit, selbst nach der heutigen Standesamtsbezeichnung zu recherchieren oder die Ermittlung des zuständigen Berliner Bezirksstandesamts kostenpflichtig zu beaufragen.

Urkundenbestellung

Sollte Ihnen das zuständige Standesamt bereits bekannt sein, können Sie hier die gewünschte Urkunde direkt online bestellen:

Bitte beachten Sie bei Ihrer Urkundenanforderung die geltenden Archivfristen.
Diese lauten:

  • Geburtenregister: 110 Jahre
  • Eheregister / Lebenspartnerschaftsregister: 80 Jahre
  • Sterberegister: 30 Jahre

Nach Ablauf dieser Fristen befinden sich die entsprechenden Register nicht mehr in den bezirklichen Standesämtern, sondern beim Landesarchiv Berlin. Bitte richten Sie sich nach Ablauf dieser Fristen mit Ihrem Anliegen direkt an das Landesarchiv Berlin.

Historie der Berliner Standesämter

Um eine Urkunde bestellen zu können, ist es zwingend erforderlich zu wissen, bei welchem Standesamt die gewünschte Urkunde erhältlich ist bzw. welches Standesamt das fragliche Register führt, aus welchem die Urkunde erstellt werden soll. Das heute zuständige Standesamt zu ermitteln, ist aufgrund der Historie Berlins und damit verbunden der Historie der Berliner Standesämter jedoch mitunter nicht ganz einfach. Um diese dennoch nachvollziehen zu können, finden Sie im Folgenden einen kleinen historischen Abriss:

1. Oktober 1874

Bis Oktober 1874 waren die Kirchen für die Beurkundung von Personenstandsfällen zuständig. Am 01.10.1874 werden in Berlin 13 Standesämter mit insgesamt 12 Standesbeamten und 12 Stellvertretern gegründet. In den umliegenden Städten, Gemeinden und Gutsbezirken, welche im historischen Verlauf zum späteren Groß-Berlin hinzukommen, werden weitere 40 Standesämter gegründet. Den Berliner Standesämtern wird zusätzlich zu ihrer Bezeichnung „Berlin“ noch eine Ordnungszahl zugewiesen. Es gibt zu diesem Zeitpunkt somit die Standesämter „Berlin 1“ bis „Berlin 13“. Zusätzlich erhalten die verwendeten Dienstsiegel einen genaueren Hinweis auf den Zuständigkeitsbereich. Die Siegelunterschrift des Standesamtes „Berlin 12“ lautete beispielsweise: „Preußisches Standesamt Berlin 12, Friedrich-Wilhelmstadt und Moabit“.

1881 bis 1884

Aufgrund von Eingemeindungen aber auch Herauslösungen und Umstrukturierungen der Bezirke und Standesämter in diesen Jahren existieren 1884 insgesamt 21 Stadtteile.

1900 bis 1910

Aufgrund steigender Einwohnerzahlen werden weitere Standesämter gebildet, indem die bestehenden Standesämter nochmals unterteilt und mit zusätzlichen Buchstaben benannt werden. Hierbei entscheiden die Standesbeamten allerdings selbst über die konkrete Schreibweise der Standesamtsbezeichnung, sodass sowohl Klein- als auch Großbuchstaben, teilweise auch römische Ziffern sowie die Voranstellung oder auch Anfügung der Ordnungszahl an die Bezeichnung „Berlin“ gewählt werden. Es werden somit beispielsweise die Standesamtsbezeichnungen „Berlin 4B“, „4b Berlin“, „Berlin IVB“ oder auch „IVb Berlin“ verwendet, die aber alle demselben Standesamt entstammen.

1. April 1912

Sowohl die Berliner Stadtgebietsfläche also auch ihre Einwohnerzahl steigt deutlich an und auch andere umliegende Städte und Gemeinden wachsen und werden kreisfrei. Vor dem Hintergrund der industriellen Revolution, der Gründung des Deutschen Reichs nach 1871 und der steigenden Flächen- und Einwohnerzahlen wird anlässlich einer großflächigen und überregionalen Verkehrs- und Flächennutzungsplanung ein Gesetz verabschiedet, durch welches ein „Zweckverband Groß-Berlin“ gebildet werden sollte. Am 01.04.1912 wird dieser dann gegründet und besteht aus der Stadt Berlin sowie drei weiteren Stadtgemeinden, 25 Landgemeinden und einem Gutsbezirk. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine Eingemeindung in die Stadt Berlin, sondern nur um einen zweckmäßigen Zusammenschluss beispielsweise hinsichtlich der Bebauungsplanung des Gebietes „Groß-Berlins“. Durch Erlass des Königs von Preußen erfolgt anlässlich der Gründung des Zweckverbandes eine Umbenennung der Ortsbezeichnungen und damit einhergehend der Standesamtsbezeichnungen. Sie firmieren nun unter der Bezeichnung „Berlin-……“, wie beispielsweise „Berlin-Britz“ oder „Berlin-Friedrichsfelde“. Aufgrund dieser Bezeichnung herrscht bis heute mitunter die falsche Annahme, die genannten Orte würden seit 1912 zu Berlin gehören. Dies ist jedoch nicht der Fall. Sie bleiben weiterhin eigenständig und lediglich Mitglied eines Zweckverbandes. 1912 existieren auf dem Gebiet des heutigen Berlins 94 Standesamtsbezirke.

1. Oktober 1920

Durch das „Gesetz über die Bildung einer neuen Stadtgemeinde Berlin“, das sogenannte „Groß-Berlin-Gesetz“, vom 27.04.1920 wird am 01.10.1920 die Stadt Berlin gegründet. Ihr werden 7 Stadtgemeinden, 59 Landgemeinden und 27 Gutsbezirke eingemeindet und sie wird in 20 Verwaltungsbezirke eingeteilt. Die Zahl der Berliner Standesämter erreichte hierdurch ihren Höchstpunkt – 1920 gibt es in Berlin 120 Standesämter, von denen 20 Innenstadt-Standesämter sind.

1928

Innerstädtische Umorganisationen führen dazu, dass es 1928 noch immer 22 Standesamtsbezirke in Alt-Berlin und 66 Bezirke im übrigen Berlin gibt. Diese Standesämter verteilen sich sehr ungleichmäßig auf die neugebildeten 20 Verwaltungsbezirke. In der Zeit bis 1938 finden innerhalb der Verwaltungsbezirke und auch zwischen ihnen Veränderungen statt, indem kleine Standesämter größeren angegliedert werden oder einzelne Ortsteile durch Veränderung der Bezirksgrenzen die Standesamtszugehörigkeit wechseln, oder sogar noch neue Standesämter gebildet werden.

1934

Das Standesamt 1, welches ursprünglich ein Standesamt für Berlin war, wird nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten für das gesamte damalige deutsche Reich und alle Auslandsdeutschen zuständig. Durch die Zuständigkeitsverordnung von 1934 wird dem Standesamt 1 die Ausstellung sämtlicher Ehefähigkeitszeugnisse für Deutsche, die im Ausland heiraten wollen, übertragen.

01.07.1938

Am 01.07.1938 werden die alten durchnummerierten Standesämter der Innenstadt zu jeweils einem Bezirksstandesamt zusammengeführt, in dem die Register der bis dahin in diesem Bezirk bestehenden Standesämter weiterführt werden. Bis auf wenige Ausnahmen werden am 01.07.1938 die 88 Standesämter Berlins zu 20 Bezirksstandesämtern vereint. Die Umsetzung dessen dauert durch die Kriegs- und Nachkriegsereignisse jedoch noch bis 1948 an und auch dann haben noch nicht alle Berliner Register das für ihre Führung zuständige Standesamt wieder erreicht. Die Zusammenlegung der Standesämter reduziert nicht nur ihre Anzahl, sondern auch ihre Bezeichnung wird geändert. So werden beispielsweise die bisherigen Standesamtsbezirke 1, 2, 1/2, 6, 9 ,10a zum Standesamt „Berlin-Mitte“ zusammengefasst.

1. April 1939

Das Standesamt I, welches bereits für das gesamte deutsche Reich und alle Auslandsdeutschen zuständig ist, wird am 01.04.1939 endgültig aus den Berliner Standesämtern ausgegliedert und auf seine Sonderaufgaben als Auslandsstandesamt beschränkt.

1945

1945 wird Berlin in vier Sektoren – den amerikanischen, britischen, französischen und sowjetischen Sektor eingeteilt. Auf die Standesamtsbezirke hat diese jedoch keine unmittelbaren Auswirkungen. Nur das Standesamt I in Berlin wird in zwei Ämter gleichen Namens – Standesamt I in Berlin (Ost) und Standesamt I in Berlin (West) – gespalten.

1979 bis 1986

Aufgrund wachsender Einwohnerzahlen wird am 05.01.1979 (Marzahn), am 01.09.1985 (Hohenschönhausen) und am 01.06.1986 (Hellersdorf) jeweils ein neuner Bezirk gebildet, was große Auswirkungen auf den Zuschnitt der Standesamtsbezirke und die Zuständigkeiten der Ämter hat.

1990

Die zwei gespaltenen Standesämter Standesamt I in Berlin (Ost) und (West) werden wieder zu einem Standesamt I in Berlin vereinigt. Die bezirklichen Standesämter firmieren nun unter der Bezeichnung „… von Berlin“, also z.B. „Reinickendorf von Berlin“.

Bis 1990 gab es während der Teilung Deutschlands eine Urkundenstelle Berlin. Diese wird dann aber wieder aufgelöst und die bei ihr zentral geführten Register werden auf die bezirklichen Standesämter verteilt.

1. Januar 2001

Durch die Berliner Bezirksgebietsreform vom 01.01.2001 verringert sich die Zahl der Bezirke von 23 auf 12. Zusammengelegt werden hierbei die Bezirke Charlottenburg und Wilmersdorf, Schöneberg und Tempelhof, Treptow und Köpenick, Steglitz und Zehlendorf, Marzahn und Hellersdorf, Kreuzberg und Friedrichshain, Hohenschönhausen und Lichtenberg, Prenzlauer Berg, Pankow und Weißensee sowie Tiergarten, Mitte und Wedding. Lediglich die Bezirke Reinickendorf, Spandau und Neukölln bleiben unverändert.

Vorübergehend firmieren einige Standesämter noch unter der zusätzlichen Angabe des ehemaligen Ortsteils, beispielsweise „Standesamt Pankow von Berlin, Ortsteil Prenzlauer Berg“.

Heute

Nach der erfolgten Bezirksreform 2001 heißen die 12 Bezirksstandesämter nunmehr bis heute:

  • Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
  • Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
  • Lichtenberg von Berlin
  • Mitte von Berlin
  • Marzahn-Hellersdorf von Berlin
  • Neukölln von Berlin
  • Pankow von Berlin
  • Reinickendorf von Berlin
  • Spandau von Berlin
  • Steglitz-Zehlendorf von Berlin
  • Treptow-Köpenick von Berlin
  • Tempelhof-Schöneberg von Berlin

Der hier erfolgte historische Exkurs verdeutlicht, dass die Zuständigkeitsbereiche und auch die Bezeichnungen der Standesämter geschichtlichen Ereignissen unterworfen waren, die nicht auf den ersten Blick erkenntlich sind.

Dass also beispielsweise für die Register des ehemaligen Standesamts „Berlin 10c“ oder „Berlin-Rosenthal“ oder auch „Weißensee von Berlin“ heute das Standesamt „Pankow von Berlin“ zuständig ist, ist wahrlich nicht selbsterklärend.

Daher finden Sie im Folgenden Unterstützung bei der Ermittlung des heute zuständigen Standesamts.

Das heute zuständige Standesamt

Wenn Sie eine Urkunde anfordern möchten, Ihnen jedoch lediglich die ehemalige Bezeichnung des Ereignisorts oder des Standesamts bekannt ist, können Sie hier in der zur Verfügung gestellten Übersicht selbstständig nach der heutigen Standesamtsbezeichnung recherchieren.

  • Übersicht über alle ehemaligen Standesamtsbezeichnungen

    PDF-Dokument (138.3 kB)

Ermittlung des zuständigen Berliner Bezirksstandesamts beauftragen

Sollte Ihnen die (ehemalige) Bezeichnung des Standesamts gänzlich unbekannt sein und Sie lediglich wissen, dass der Ereignisort Berlin lautet, dann können Sie hier eine zentrale Ermittlung des zuständigen Berliner Bezirksstandesamts in Auftrag geben.
Sie können sowohl nach Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- als auch Sterbeeinträgen Berlinweit suchen lassen. Hierfür geben Sie alle Ihnen bekannten Angaben wie Namen, Geburts-, Ehe-, oder Sterbedatum sowie den Ereignisort Berlin an. Umso mehr Daten Ihnen bekannt sind, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Eintrag gefunden wird.

Sollten Ihnen (alte) Urkunden vorliegen, können Sie diese im Antragsformular hochladen. Die daraus hervorgehenden Daten können die Ermittlung gegebenenfalls erleichtern und beschleunigen.
Die Berlinweite Suche wird im Auftrag aller Berliner Standesämter durch das Standesamt I in Berlin zentral durchgeführt. Die Datenschutzerklärung im Rahmen der Beauftragung der zentralen Ermittlung bezieht sich daher allein auf das Standesamt I in Berlin.

Antragsformulare: Ermittlung des zuständigen Berliner Bezirksstandesamts

Hier können Sie die Suche nach dem zuständigen Berliner Bezirksstandesamt kostenpflichtig beauftragen.

Es handelt sich hierbei nicht um eine Urkundenbestellung!

FAQ

  • Wo kann ich eine Urkunde bestellen?

    Für die Beantragung einer Urkunde ist es zwingend erforderlich, dass Ihnen das zuständige Standesamt bekannt ist. Eine Urkunde erhalten Sie grundsätzlich nur bei dem Standesamt, welches den entsprechenden Personenstandsfall beurkundet hat. Die Urkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, in dessen Bezirk die Person tatsächlich geboren wurde, geheiratet / die Lebenspartnerschaft begründet hat oder verstorben ist. Sie können eine Urkunde online, postalisch oder per E-Mail beantragen.

  • Wie finde ich heraus, welches das zuständige Standesamt ist?

    Wenn Sie nicht wissen, in welchem Bezirk die Person, zu der Sie eine Urkunde benötigen, geboren wurde, geheiratet / die Lebenspartnerschaft begründet hat oder verstorben ist, dann können Sie auf dieser Webseite entweder selbst nach dem heute zuständigen Standesamt recherchieren oder einen zentralen Berlinumlauf in allen Bezirken in Auftrag geben.

  • Wer ist berechtigt, eine Urkunde zu erhalten?

    Eine Urkunde kann beantragt werden von:

    • der beurkundeten Person selbst
    • einer Person, die in gerader Linie mit der beurkundeten Person verwandt ist (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder)
    • der Ehefrau/ dem Ehemann oder Lebenspartnerin/Lebenspartner
    • Geschwistern, sofern es sich um einen Geburten- oder Sterbeeintrag handelt und sie ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung der Urkunde glaubhaft machen
    • Personen, die im Besitz einer Vollmacht sind
    • Personen, die ein rechtliches Interesse nachweisen können
  • Welche Unterlagen werden für eine Urkundenbestellung benötigt?

    Wenn Sie eine Urkunde für sich selbst beantragen, müssen sie lediglich Ihre Identität nachweisen; ein Personalausweis oder Reisepass ist somit erforderlich.
    Bestellen Sie eine Urkunde einer anderen Person, müssen Sie nachweisen, dass Sie zum Erhalt der Urkunde berechtigt sind. Dies können Sie z.B. durch:

    • eine Geburtsurkunde oder Eheurkunde/ Lebenspartnerschaftsurkunde
    • einen Nachweis des berechtigten Interesses, z.B. durch einen Erbschein oder Grundbuchauszug
    • eine Vollmacht
  • In welchen Fällen muss ich mich an das Landesarchiv wenden?

    Alle Personenstandregister werden nach Ablauf folgender Fristen an das Landesarchiv Berlin übergeben werden:

    • Geburtenregister nach 110 Jahre
    • Ehe-/ Lebenspartnerschaftsregister nach 80 Jahren
    • Sterberegister nach 30 Jahren

    Nach Ablauf dieser Fristen können die Standesämter keine Urkunden mehr ausstellen. Auch durch das Landesarchiv werden keine Urkunden ausgestellt. Es ist dort aber möglich, Kopien der Einträge oder Einsicht in diese zu erhalten.
    Weiter Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landesarchivs Berlin:

  • Was kostet eine Urkunde und wie kann ich bezahlen?

    Eine Urkunde kostet 12 Euro. Jede weitere Urkunde des gleichen Typs bei gleichzeitiger Bestellung kostet 6 Euro. Wenn Sie eine Urkunde online bestellen, haben Sie die Möglichkeit online per ePayment (Kreditkarte oder Direktüberweisung) zu zahlen. Sie können aber auch die Zahlweise Vorkasse wählen.

    Vor Ort im Standesamt haben Sie in der Regel die Möglichkeiten in Bar oder mit der EC-Karte zu bezahlen.

  • Welche unterschiedlichen Arten von Urkunden gibt es?

    Sie können folgende Urkunden im Standesamt erhalten:

    • deutschsprachige Urkunden im DIN A4 Format sowie im Stammbuchformat (Din A5)
    • mehrsprachige/ internationale Urkunden in DIN A4
    • einen Auszug aus dem Register (mit Hinweisteil), in Din A4 (meist mehrseitig)
    • Bescheinigung über die Geburtszeit in DIN A4
    • Kostenfreie deutschsprachige Urkunden in DIN A4 für Sozialversicherungszwecke
    • Deutschsprachige Urkunden in DIN A4 mit reduziertem Inhalt (wahlweise ohne Angabe der Eltern, ohne Angabe der Religion, ohne Angabe des Geschlechts)

    Bitte beachten Sie, dass Sie unter bestimmten Umständen keine mehrsprachige/ internationale Urkunde erhalten können. Und zwar, wenn die beurkundete Person einen Vatersnamen führt, da dieser Namensbestandteil im internationalen Vordruck nicht ausgewiesen werden kann. Zudem kann die internationale Eheurkunde zum jetzigen Zeitpunkt nach aktueller Rechtslage nur für verschieden geschlechtliche Paare ausgestellt werden. Dies liegt daran, dass nicht in allen Staaten, die dem „Übereinkommen über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern“ beigetreten sind, eine gleichgeschlechtliche Ehe geschlossen werden kann. Daher ermöglicht es der einheitliche Vordruck nicht, zwei Eheschließende gleichen Geschlechts einzutragen.

    Gleichgeschlechtliche Paare können daher nur eine deutschsprachige Urkunde erhalten und müssten diese ggf. bei Bedarf entsprechend übersetzen lassen.

    Folglich können auch Lebenspartnerschaftsurkunden nicht international/ mehrsprachig ausgestellt werden.

  • Welche Sprachen werden auf der internationalen / mehrsprachigen Urkunde abgebildet?

    Der Vordruck ist mehrsprachig in den Sprachen der dem “Übereinkommen über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern” beigetretenen Staaten gefasst. Folgende Sprachen werden abgebildet: Französisch, Deutsch, Englisch, Spanisch, Griechisch, Italienisch, Niederländisch, Portugiesisch, Türkisch, Kroatisch/Serbisch, Polnisch, Litauisch/Lettisch, Rumänisch, Estnisch und Bulgarisch.