Eheschließung

Heiraten geplant? Hier gibt es den Überblick, was Sie dafür wissen und erledigen müssen.

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Anmeldung der Eheschließung

Zunächst müssen Sie die Eheschließung beim zuständigen Standesamt, in dessen Bezirk einer von Ihnen beiden seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat, anmelden.

Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Eheschließungstermin erfolgen und erfolgt grundsätzlich persönlich. Denken Sie bei der Planung Ihres Wunschtermins an eine frühzeitige Anmeldung.

Die für die Anmeldung einer Eheschließung erforderlichen Unterlagen sowie Informationen zu Eheurkunden entnehmen Sie den entsprechenden Dienstleistungsbeschreibungen (siehe unten).

Bitte beachten Sie, dass Unterlagen grundsätzlich im Original und in deutscher Sprache vorliegen müssen. Alle relevanten Dokumente, welche nicht auf Deutsch sind, müssen zuvor von einem zugelassenen und vereidigten Dolmetscher übersetzt werden. Diesen finden Sie hier.

Sollten Sie schon einmal verheiratet gewesen sein, müssen Sie die Auflösung Ihrer letzten Ehe nachweisen.

Wurde die Ehe im Ausland geschieden, aufgehoben oder für nichtig erklärt, ist möglicherweise eine Anerkennung dieser ausländischen Entscheidung durch die zuständige deutsche Landesjustizverwaltung erforderlich, damit diese ausländische Entscheidung auch im deutschen Rechtsbereich wirksam wird.
Nähere Informationen zum Anerkennungsverfahren ausländischer Entscheidungen in Ehesachen finden Sie hier.

Brautpaar

Durchführung der Eheschließung

Nach der Bestätigung der Ehevoraussetzungen kann die Eheschließung innerhalb von 6 Monaten in jedem Standesamt in Deutschland erfolgen. Bitte vereinbaren Sie dafür rechtzeitig einen Termin beim gewünschten Standesamt.

  • Trauung am Anmeldestandort: Termin kann direkt bei der Anmeldung festgelegt werden.
  • Trauung in einem anderen Standesamt: Bitte frühzeitig Kontakt mit dem Wunschstandesamt aufnehmen.

Trauzeugen (max. zwei) können, müssen aber nicht anwesend sein. Falls eine oder beide Personen keine ausreichenden Deutschkenntnisse haben, ist ein vereidigter Dolmetscher erforderlich.

Am Tag der Trauung müssen beide Eheschließenden sowie gegebenenfalls Trauzeugen und Dolmetscher einen gültigen Reisepass oder Personalausweis vorlegen.

Samstagseheschließungen 2026

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Einige Berliner Standesämter bieten Eheschließungen auch an Samstagen an. Ob im historischen Trauzimmer oder in moderner Atmosphäre - Hier erhalten Sie eine tabellarische Auflistung aller möglichen Standesämter in Berlin und die möglichen Termine. Weitere Informationen

Trauorte der Berliner Standesämter

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Ehefähigkeitszeugnis

Wenn Sie die Ehe im Ausland schließen möchten, müssen Sie die Eheschließung nicht vorher in Deutschland anmelden. Jedoch werden Sie – abhängig vom Land, in dem Sie heiraten möchten – möglicherweise ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen.

Sie sollten sich rechtzeitig beim Konsulat des Landes, in dem Sie heiraten möchten, erkundigen, welche Unterlagen für die Eheschließung erforderlich sind.
In einigen Ländern benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis. Diese Urkunde bestätigt dem ausländischen Standesamt, dass nach deutschem Recht keine rechtlichen Hindernisse gegen Ihre Eheschließung vorliegen.

Andere Länder wiederum verlangen kein Ehefähigkeitszeugnis, sondern nur eine Ledigkeitsbescheinigung bzw. Familienstandsbescheinigung. In Deutschland wird Ihr Familienstand, Ihre Meldeadresse und Ihre Staatsangehörigkeit durch die Bescheinigung aus dem Melderegister nachgewiesen. Diese erweiterte Meldebescheinigung erhalten Sie im Bürgeramt.

Sollten Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, in Berlin Ihren Wohnsitz haben und ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, können Sie dieses bei dem Standesamt, in dessen Bezirk Sie gemeldet sind, beantragen.

Die für die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie der entsprechenden Dienstleistungsbeschreibung (siehe unten).

Nähere Informationen über das Ehefähigkeitsverfahren sowie über eine etwaige Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses erhalten Sie zudem hier.

Bräutigam

Gleichstellung für alle Paare

Seit der Einführung der “Ehe für alle” können keine Lebenspartnerschaften mehr begründet werden – ein wichtiger Schritt für Vielfalt und Akzeptanz.

Bereits begründete Lebenspartnerschaften behalten natürlich ihre Rechtswirksamkeit. Sie können auf Antrag aber auch in eine Ehe umgewandelt werden.

Hinsichtlich der Möglichkeiten einer Namensbestimmung bedeutet dies, dass für bereits bestehende Lebenspartnerschaften auch weiterhin Namenserklärungen abgegeben werden können.

Alle Standesamtlichen Dienstleistungen zum Thema Ehe

Info-Flyer Anmeldung der Eheschließung

  • Info-Flyer Anmeldung der Eheschließung

    PDF-Dokument (154.9 kB)

  • Info-Flyer Filing an application for marriage

    PDF-Dokument (166.7 kB)

Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung / Anmeldung der Eheschließung in Deutschland

  • Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung

    PDF-Dokument (127.7 kB)

  • Schriftliche Anmeldung der Eheschließung (§12 Abs. 1 PStG)

    PDF-Dokument (2.6 MB)

FAQ

Spiel der Fragen - Grün

FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema Ehe

Lesen Sie hier die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten. Weitere Informationen

Wenn Sie noch darüber hinausgehende Fragen haben, nutzen Sie unser Kontaktformular für Ihre schriftliche Anfrage! Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Service-Stelle werden Ihre Anfrage innerhalb kürzester Zeit bearbeiten. Sie werden dann unter der angegebenen E-Mail Adresse oder Ihrer Telefonnummer kontaktiert. Bitte vermeiden Sie Mehrfachanfragen.

Kontakt

Informationen zu Standorten, Erreichbarkeiten und Öffnungszeiten der bezirklichen Standesämter Berlins finden Sie hier:

service-berlin.de

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von 07:00 bis 18:00 Uhr