Sie und Ihre Partnerin / Ihr Partner möchten heiraten, dann erhalten Sie hier Informationen rund um die Anmeldung einer Eheschließung, die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses (wenn Sie im Ausland heiraten wollen) sowie zur Eheschließung.
Zunächst müssen Sie die Eheschließung beim zuständigen Standesamt, in dessen Bezirk einer von Ihnen beiden seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat, anmelden. Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Eheschließungstermin erfolgen und erfolgt grundsätzlich persönlich. Denken Sie bei der Planung Ihres Wunschtermins an eine frühzeitige Anmeldung.
Die für die Anmeldung einer Eheschließung erforderlichen Unterlagen sowie Informationen zu Eheurkunden entnehmen Sie den entsprechenden Dienstleistungsbeschreibungen (siehe unten).
Bitte beachten Sie, dass Unterlagen grundsätzlich im Original und in deutscher Sprache vorliegen müssen. Alle relevanten Dokumente, welche nicht auf Deutsch sind, müssen zuvor von einem zugelassenen und vereidigten Dolmetscher übersetzt werden. Diesen finden Sie hier.
Sollten Sie schon einmal verheiratet gewesen sein, müssen Sie die Auflösung Ihrer letzten Ehe nachweisen.
Wurde die Ehe im Ausland geschieden, aufgehoben oder für nichtig erklärt, ist möglicherweise eine Anerkennung dieser ausländischen Entscheidung durch die zuständige deutsche Landesjustizverwaltung erforderlich, damit diese ausländische Entscheidung auch im deutschen Rechtsbereich wirksam wird.
Nähere Informationen zum Anerkennungsverfahren ausländischer Entscheidungen in Ehesachen finden Sie hier.