Eheschließung

Standesamtliche Dienstleisungen

Sie und Ihre Partnerin / Ihr Partner möchten heiraten, dann erhalten Sie hier Informationen rund um die Anmeldung einer Eheschließung, die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses (wenn Sie im Ausland heiraten wollen) sowie zur Eheschließung.

Zunächst müssen Sie die Eheschließung beim zuständigen Standesamt, in dessen Bezirk einer von Ihnen beiden seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat, anmelden. Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Eheschließungstermin erfolgen und erfolgt grundsätzlich persönlich. Denken Sie bei der Planung Ihres Wunschtermins an eine frühzeitige Anmeldung.

Die für die Anmeldung einer Eheschließung erforderlichen Unterlagen sowie Informationen zu Eheurkunden entnehmen Sie den entsprechenden Dienstleistungsbeschreibungen (siehe unten).

Bitte beachten Sie, dass Unterlagen grundsätzlich im Original und in deutscher Sprache vorliegen müssen. Alle relevanten Dokumente, welche nicht auf Deutsch sind, müssen zuvor von einem zugelassenen und vereidigten Dolmetscher übersetzt werden. Diesen finden Sie hier.

Sollten Sie schon einmal verheiratet gewesen sein, müssen Sie die Auflösung Ihrer letzten Ehe nachweisen.
Wurde die Ehe im Ausland geschieden, aufgehoben oder für nichtig erklärt, ist möglicherweise eine Anerkennung dieser ausländischen Entscheidung durch die zuständige deutsche Landesjustizverwaltung erforderlich, damit diese ausländische Entscheidung auch im deutschen Rechtsbereich wirksam wird.
Nähere Informationen zum Anerkennungsverfahren ausländischer Entscheidungen in Ehesachen finden Sie hier.

Durchführung der Eheschließung

Nach der Bestätigung der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kann die spätere Eheschließung innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung in jedem deutschen Standesamt geschlossen werden. Das Eheschließungsstandesamt ist frei wählbar. Eine verbindliche Terminvereinbarung ist hierbei erforderlich. Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an das Standesamt in dem Sie heiraten wollen um einen Termin zu vereinbaren.

Sollten Sie die Ehe in dem Standesamt schließen wollen, in dem Sie die Ehe auch anmelden, können Sie die Eheschließung direkt bei der Anmeldung besprechen und vereinbaren.

Sollten Sie in einem anderen Standesamt innerhalb Deutschlands heiraten wollen, sollten Sie rechtzeitig zu Ihrem Wunschstandesamt Kontakt aufnehmen.

Es ist möglich, aber nicht erforderlich, dass Sie maximal zwei Trauzeugen zur Eheschließung hinzuziehen. Sollte einer der Eheschließenden oder beide nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, so ist die Hinzuziehung eines beeidigten Dolmetschers zwingend erforderlich.

Am Tag der Eheschließung müssen sich beide Eheschließenden sowie ggf. die Trauzeugen und der Dolmetscher mit einem gültigen Reisepass oder Personalausweis ausweisen.

Sollten Sie gerne an einem Samstag heiraten wollen, haben Sie an ausgewählten Samstagen im Jahr in bestimmten Standesämtern auch samstags die Möglichkeit zur Eheschließung.

In folgender Übersicht sehen Sie alle grundsätzlich verfügbaren Samstage in den jeweiligen Standesämtern. Ob an diesen Samstagen Termine tatsächlich noch verfügbar sind, erfahren Sie im jeweiligen Standesamt.

Einige der Berliner Standesämter verfügen über mehrere Trauorte und Außenstandorte, an denen Sie die Ehe schließen können.

In folgender Übersicht sehen Sie alle grundsätzlich verfügbaren Außenstandorte der jeweiligen Standesämter. Ob an diesen Trauorten tatsächlich noch Termine verfügbar sind, erfahren Sie im jeweiligen Standesamt.

  • Samstagseheschließungen 2024

    PDF-Dokument (543.0 kB)

  • Trauorte Standesämter von Berlin

    PDF-Dokument (158.9 kB)

Ehefähigkeitszeugnis

Wenn Sie die Ehe im Ausland schließen möchten, müssen Sie die Eheschließung nicht vorher in Deutschland anmelden. Jedoch werden Sie – abhängig vom Land, in dem Sie heiraten möchten – möglicherweise ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen.

Sie sollten sich rechtzeitig beim Konsulat des Landes, in dem Sie heiraten möchten, erkundigen, welche Unterlagen für die Eheschließung erforderlich sind.
In einigen Ländern benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis. Diese Urkunde bestätigt dem ausländischen Standesamt, dass nach deutschem Recht keine rechtlichen Hindernisse gegen Ihre Eheschließung vorliegen.

Andere Länder wiederum verlangen kein Ehefähigkeitszeugnis, sondern nur eine Ledigkeitsbescheinigung bzw. Familienstandsbescheinigung. In Deutschland wird Ihr Familienstand, Ihre Meldeadresse und Ihre Staatsangehörigkeit durch die Bescheinigung aus dem Melderegister nachgewiesen. Diese erweiterte Meldebescheinigung erhalten Sie im Bürgeramt.

Sollten Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, in Berlin Ihren Wohnsitz haben und ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, können Sie dieses bei dem Standesamt, in dessen Bezirk Sie gemeldet sind, beantragen.

Die für die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie der entsprechenden Dienstleistungsbeschreibung (siehe unten).

Nähere Informationen über das Ehefähigkeitsverfahren sowie über eine etwaige Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses erhalten Sie zudem hier.

Ehe für Alle

Seit Oktober 2017 können Personen gleichen Geschlechts die Ehe schließen. Davor konnten gleichgeschlechtliche Paare eine Lebenspartnerschaft begründen. Seit Einführung des Rechts auf Eheschließung auch für gleichgeschlechtliche Paare ist es nicht mehr möglich, eine Lebenspartnerschaft zu begründen.
Bereits begründete Lebenspartnerschaften behalten natürlich ihre Rechtswirksamkeit. Sie können auf Antrag aber auch in eine Ehe umgewandelt werden.

Hinsichtlich der Möglichkeiten einer Namensbestimmung bedeutet dies, dass für bereits bestehende Lebenspartnerschaften auch weiterhin Namenserklärungen abgegeben werden können, es können aber keine neuen Lebenspartnerschaften begründet werden.

Alle Standesamtlichen Dienstleistungen zum Thema Ehe

Info-Flyer Anmeldung der Eheschließung

  • Info-Flyer Anmeldung der Eheschließung

    PDF-Dokument (154.9 kB)

  • Info-Flyer Filing an application for marriage

    PDF-Dokument (169.1 kB)

Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung

  • Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung

    PDF-Dokument (127.7 kB)

FAQ

Spiel der Fragen - Grün

FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema Ehe

Lesen Sie hier die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten. Weitere Informationen