Eheschließung

Eheschließung

Sie und Ihre Partnerin / Ihr Partner möchten heiraten, dann erhalten Sie hier Informationen rund um die Anmeldung einer Eheschließung, die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses (wenn Sie im Ausland heiraten wollen) sowie zur Eheschließung.

Zunächst müssen Sie die Eheschließung beim zuständigen Standesamt, in dessen Bezirk einer von Ihnen beiden seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat, anmelden. Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Eheschließungstermin erfolgen und erfolgt grundsätzlich persönlich. Denken Sie bei der Planung Ihres Wunschtermins an eine frühzeitige Anmeldung.

Die für die Anmeldung einer Eheschließung erforderlichen Unterlagen sowie Informationen zu Eheurkunden entnehmen Sie den entsprechenden Dienstleistungsbeschreibungen (siehe unten).

Bitte beachten Sie, dass Unterlagen grundsätzlich im Original und in deutscher Sprache vorliegen müssen. Alle relevanten Dokumente, welche nicht auf Deutsch sind, müssen zuvor von einem zugelassenen und vereidigten Dolmetscher übersetzt werden. Diesen finden Sie hier.

Sollten Sie schon einmal verheiratet gewesen sein, müssen Sie die Auflösung Ihrer letzten Ehe nachweisen.
Wurde die Ehe im Ausland geschieden, aufgehoben oder für nichtig erklärt, ist möglicherweise eine Anerkennung dieser ausländischen Entscheidung durch die zuständige deutsche Landesjustizverwaltung erforderlich, damit diese ausländische Entscheidung auch im deutschen Rechtsbereich wirksam wird.
Nähere Informationen zum Anerkennungsverfahren ausländischer Entscheidungen in Ehesachen finden Sie hier.

Durchführung der Eheschließung

Nach der Bestätigung der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kann die spätere Eheschließung innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung in jedem deutschen Standesamt geschlossen werden. Das Eheschließungsstandesamt ist frei wählbar. Eine verbindliche Terminvereinbarung ist hierbei erforderlich. Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an das Standesamt in dem Sie heiraten wollen um einen Termin zu vereinbaren.

Sollten Sie die Ehe in dem Standesamt schließen wollen, in dem Sie die Ehe auch anmelden, können Sie die Eheschließung direkt bei der Anmeldung besprechen und vereinbaren.

Sollten Sie in einem anderen Standesamt innerhalb Deutschlands heiraten wollen, sollten Sie rechtzeitig zu Ihrem Wunschstandesamt Kontakt aufnehmen.

Es ist möglich, aber nicht erforderlich, dass Sie maximal zwei Trauzeugen zur Eheschließung hinzuziehen. Sollte einer der Eheschließenden oder beide nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, so ist die Hinzuziehung eines beeidigten Dolmetschers zwingend erforderlich.

Am Tag der Eheschließung müssen sich beide Eheschließenden sowie ggf. die Trauzeugen und der Dolmetscher mit einem gültigen Reisepass oder Personalausweis ausweisen.

Sollten Sie gerne an einem Samstag heiraten wollen, haben Sie an ausgewählten Samstagen im Jahr in bestimmten Standesämtern auch samstags die Möglichkeit zur Eheschließung.

In folgender Übersicht sehen Sie alle grundsätzlich verfügbaren Samstage in den jeweiligen Standesämtern. Ob an diesen Samstagen Termine tatsächlich noch verfügbar sind, erfahren Sie im jeweiligen Standesamt.

Einige der Berliner Standesämter verfügen über mehrere Trauorte und Außenstandorte, an denen Sie die Ehe schließen können.

In folgender Übersicht sehen Sie alle grundsätzlich verfügbaren Außenstandorte der jeweiligen Standesämter. Ob an diesen Trauorten tatsächlich noch Termine verfügbar sind, erfahren Sie im jeweiligen Standesamt.

  • Samstagstermine 2023

    PDF-Dokument (135.9 kB)

  • Samstagstermine 2024

    PDF-Dokument (341.5 kB)

  • Trauorte Standesämter

    PDF-Dokument (161.0 kB)

Ehefähigkeitszeugnis

Wenn Sie die Ehe im Ausland schließen möchten, müssen Sie die Eheschließung nicht vorher in Deutschland anmelden. Jedoch werden Sie – abhängig vom Land, in dem Sie heiraten möchten – möglicherweise ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen.

Sie sollten sich rechtzeitig beim Konsulat des Landes, in dem Sie heiraten möchten, erkundigen, welche Unterlagen für die Eheschließung erforderlich sind.
In einigen Ländern benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis. Diese Urkunde bestätigt dem ausländischen Standesamt, dass nach deutschem Recht keine rechtlichen Hindernisse gegen Ihre Eheschließung vorliegen.

Andere Länder wiederum verlangen kein Ehefähigkeitszeugnis, sondern nur eine Ledigkeitsbescheinigung bzw. Familienstandsbescheinigung. In Deutschland wird Ihr Familienstand, Ihre Meldeadresse und Ihre Staatsangehörigkeit durch die Bescheinigung aus dem Melderegister nachgewiesen. Diese erweiterte Meldebescheinigung erhalten Sie im Bürgeramt.

Sollten Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, in Berlin Ihren Wohnsitz haben und ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, können Sie dieses bei dem Standesamt, in dessen Bezirk Sie gemeldet sind, beantragen.

Die für die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie der entsprechenden Dienstleistungsbeschreibung (siehe unten).

Nähere Informationen über das Ehefähigkeitsverfahren sowie über eine etwaige Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses erhalten Sie zudem hier.

Ehe für Alle

Seit Oktober 2017 können Personen gleichen Geschlechts die Ehe schließen. Davor konnten gleichgeschlechtliche Paare eine Lebenspartnerschaft begründen. Seit Einführung des Rechts auf Eheschließung auch für gleichgeschlechtliche Paare ist es nicht mehr möglich, eine Lebenspartnerschaft zu begründen.
Bereits begründete Lebenspartnerschaften behalten natürlich ihre Rechtswirksamkeit. Sie können auf Antrag aber auch in eine Ehe umgewandelt werden.

Hinsichtlich der Möglichkeiten einer Namensbestimmung bedeutet dies, dass für bereits bestehende Lebenspartnerschaften auch weiterhin Namenserklärungen abgegeben werden können, es können aber keine neuen Lebenspartnerschaften begründet werden.

Alle Standesamtlichen Dienstleistungen zum Thema Ehe

Info-Flyer Anmeldung der Eheschließung

  • Info-Flyer Anmeldung der Eheschließung deutsch

    PDF-Dokument (154.9 kB)

Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung

  • Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung

    PDF-Dokument (127.7 kB)

FAQ

  • Ich möchte heiraten. Bei welchem Standesamt muss ich meine Eheschließung anmelden?

    Die Anmeldung zur Eheschließung können Sie in dem Standesamt vornehmen, in dem einer von Ihnen beiden behördlich gemeldet ist (Wohnsitzstandesamt). Dabei ist sowohl das Standesamt des Hauptwohnsitzes also auch des Nebenwohnsitzes möglich.

  • Benötige ich zur Anmeldung der Eheschließung eine Geburtsurkunde?

    Nein, wenn Sie deutsche:r Staatsangehörige:r sind und in Deutschland geboren wurden, benötigen Sie einen aktuellen Auszug/Ausdruck aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil. Dieser darf zum Zeitpunkt der Anmeldung der Eheschließung nicht älter als 6 Monate sein. Diesen Registerausdruck erhalten Sie in dem Standesamt, in dem ihre Geburt registriert ist. Oft können Sie den entsprechenden Ausdruck/Auszug online bestellen. Bitte beachten sie hierbei, dass es je nach Standesamt unterschiedliche Bearbeitungszeiten gibt.

  • Wir möchten nicht heiraten, sondern lediglich unsere Lebenspartnerschaft registrieren lassen. Geht das?

    Nein, die Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft war bis zum 30.09.2017 in Deutschland gleichgeschlechtlichen Paaren vorbehalten. Sie wurde am 01.10.2017 durch die gleichgeschlechtliche Ehe ersetzt.

    Ausnahme: Antrag auf Registrierung der Begründung einer Lebenspartnerschaft einer deutschen Staatsangehörigen/ eines deutschen Staatsangehörigen im Ausland.

  • Wenn ich zwar in Berlin wohne, aber woanders heiraten möchte, sollte ich dann bereits bei der Anmeldung der Eheschließung wissen, wo?

    Wenn möglich, Ja. Sie sollten bei der Anmeldung das gewünschte Standesamt benennen können, damit die Unterlagen, die Sie bei der Anmeldung abgeben, dorthin geschickt werden können.

  • Ab wann können wir uns für die standesamtliche Trauung zu unserem Wunschtermin anmelden?

    Ihre Anmeldung der Eheschließung ist frühestens 6 Monate vor dem geplanten Termin möglich. Die Anmeldung muss aber immer erst beim Standesamt Ihres Wohnsitzes erfolgen.

  • Können wir unseren Hochzeitstermin schon im Vorfeld unverbindlich im Standesamt reservieren?

    Eheschließungstermine können frühestens 6 Monate vorher und nur mit vollständig vorliegenden Anmeldeunterlagen vereinbart werden. Hinsichtlich einer möglichen Reservierung erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig bei Ihrem zuständigen Standesamt.

  • Bis wann muss ich nach erfolgreicher Anmeldung der Eheschließung heiraten?

    Die Gültigkeit Ihrer Anmeldung beträgt 6 Monate.

  • Wie schnell kann ich nach meiner Anmeldung heiraten?

    Bitte erfragen Sie die aktuellen Wartezeiten in Ihrem zuständigen Standesamt. Bitte beachten Sie, dass es im Frühjahr und Sommer sowie gegen Jahresende zu längeren Wartezeiten kommen kann.

  • Wann brauche ich einen Dolmetscher?

    Wenn Sie die deutsche Sprache nicht beherrschen, müssen Sie einen vereidigten Dolmetscher zur Anmeldung und auch zur Trauung mitbringen. Auch für Trauzeugen, die nicht deutsch sprechen, benötigen Sie einen offiziellen Dolmetscher. Sollten Sie zur Trauung einen anderen Dolmetscher mitbringen als zur Anmeldung, teilen Sie dies unbedingt rechtzeitig vorher mit. Die Kosten für einen beeidigten Dolmetscher müssen Sie selbst getragen. Vereidigte Dolmetscher finden Sie auf www.justiz-dolmetscher.de/Recherche/.

  • Muss ich meine Dokumente in ausländischer Sprache übersetzen lassen?

    Ja, da Deutsch Amtssprache ist, müssen alle relevanten Dokumente, welche nicht auf Deutsch sind von einem zugelassenen und vereidigten Dolmetscher übersetzt werden.

  • Gilt dies auch für englischsprachige Dokumente?

    Ja, da Deutsch Amtssprache ist, müssen alle relevanten Dokumente, welche nicht auf Deutsch sind von einem zugelassenen und vereidigten Dolmetscher übersetzt werden.

  • Was muss ich bei der Übersetzung von Dokumenten auf Arabisch, Griechisch, Hebräisch oder Kyrillisch beachten?

    Bei Urkunden, die im Original auf arabisch, griechisch, hebräisch oder kyrillisch ausgestellt wurden, muss die Übersetzung von Personennamen (wie Vor- und Familiennamen, Geburtsnamen, Namenskette, Vatersnamen) zwingend nach den Transliterationsnormen (ISO 9-1995 / ISO 843 / DIN 31634 /ELOT 734) erfolgen. Erfahrungsgemäß finden die Transliterationsnormen bei Übersetzungen im Ausland jedoch keine Anwendung. Sollten Übersetzungen im Ausland vorgenommen worden sein, bedarf es im Regelfall einer nochmaligen ergänzenden Übersetzung in Deutschland. Bitte klären Sie dies im Vorfeld mit dem zuständigen Standesamt.

  • Sollte ich schon bei der Anmeldung der Eheschließung wissen, welchen Namen ich nach der Trauung führen möchte?

    Jein. Bei der Anmeldung wird Ihre gewünschte Namensführung aufgenommen. Wenn Sie noch unsicher sind, ob oder welchen Ehenamen Sie bestimmen wollen, dann können Sie bei der Eheschließung auch zunächst bei Ihrer bisherigen Namensführung bleiben und zu einem späteren Zeitpunkt nachträglich einen Ehenamen bestimmen. Sollten Sie – bei der Eheschließung oder zu einem späteren Zeitpunkt – einen Ehenamen bestimmen, so ist dieser, so lange die Ehe besteht, unwiderruflich! Sollten weitere Fragen bestehen, auch bezüglich der Namensgebung nach ausländischem Recht, lassen Sie sich bitte in Ihrem zuständigen Standesamt beraten.

  • Wie viele Eheurkunden benötigen wir?

    Dies hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab. Typische Stellen, die eine Eheurkunde verlangen, sind: Arbeitgeber, Banken, Versicherungen, Krankenkasse. Informieren Sie sich am besten vorher, welche dieser Stellen ein Original benötigt und wem eine Kopie ausreicht. Eheurkunden können Sie auch nach Ihrer Trauung online beantragen. Empfehlenswert sind 2 deutsche Urkunden, für jeden Partner eine. Wenn Sie einen längeren Aufenthalt im Ausland planen, ist anzuraten zusätzlich eine international/ mehrsprachige Urkunde zu erwerben.

  • Was ist ein Stammbuch der Familie?

    In Deutschland haben die meisten Familien ein sogenanntes Familienstammbuch oder Stammbuch der Familie für ihre persönlichen Unterlagen. Verpflichtend ist diese Form der Dokumentensammlung nicht. Häufig ist dieses „Buch“ im A5 Format und hat einen ledernen oder samtigen Einband. Viele Familien empfinden es als praktisch, alle wichtigen Dokumente an einem festen Platz aufzubewahren. Das klassische Stammbuch der Familie bietet neben der Abheftung von offiziellen Dokumenten (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden von Kindern, Sterbeurkunden) auch Platz für persönliche Erinnerungen. In vielen Standesämtern können Sie ein Familienstammbuch käuflich erwerben. Fragen Sie bitte einfach nach.

  • Wie viel kostet unsere standesamtliche Eheschließung?

    Die Anmeldung der Eheschließung und Prüfung der Ehevoraussetzungen beträgt bei vorhandener deutscher Staatsangehörigkeit: 45,00 Euro. Sollte zusätzlich ausländisches Recht beachtet werden müssen, so kommen weitere 45,00 Euro hinzu. Die Eheschließung bei einem anderen Standesamt (nicht das Wohnsitzstandesamt) kostet zusätzlich: 40,00 Euro, die Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten kostet zusätzlich: 80,00 Euro und die Eheschließung außerhalb der Amtsräume oder in den Außenstellen der Standesämter in Berlin kostet zusätzlich: zwischen 75,00 und 150,00 Euro. Hinzukommen können auch Kosten für die Beschaffung von Urkunden und Papieren, Übersetzungskosten und ggf. Kosten für einen Dolmetscher.

  • Wir haben die Eheschließung bei Ihnen angemeldet und nun hat sich etwas bei uns geändert (beispielsweise gewünschte Namensführung oder Umzug). Was müssen wir tun?

    Sobald sich Änderungen bei Ihren im Anmeldegespräch gemachten Angaben ergeben, setzen Sie sich bitte unmittelbar mit Ihrem zuständigen Standesamt in Verbindung.

  • Wie kann ich meinen Trautermin verschieben?

    Wenn Sie Ihren Trautermin aus einem wichtigen Grund verschieben möchten, rufen Sie unmittelbar das zuständige Standesamt vor der Trauung an. Sie können dann einen neuen Termin vereinbaren und das weitere Vorgehen besprechen.

  • Wie kann ich meinen Trautermin absagen?

    Wenn Sie Ihren Trautermin komplett absagen möchten, teilen Sie das dem zuständigen Standesamt bitte unmittelbar schriftlich mit.

  • Sind Film- und Fotoaufnahmen während der Zeremonie gestattet?

    In der Regel ist es gestattet, dass bei der Trauung Fotos gemacht werden dürfen. Bitte besprechen Sie Ihre Wünsche rechtzeitig mit dem zuständigen Standesbeamten.

  • Hat das Standesamt einen eigenen Fotografen?

    Nein, sofern Sie Ihre Eheschließung auf Bildern festhalten wollen, sollten Sie einen Fotografen selbst organisieren.

  • Ist im Trausaal Blumenschmuck vorhanden? Können wir unsere eigene Dekoration mitbringen?

    Alle Trauorte der Berliner Standesämter sind dem Anlass angemessen festlich ausgestattet. Die Gestaltung des Trauraums obliegt dem jeweiligen Standesamt.

  • Kann man die Standesbeamtin/ den Standesbeamten vor der Trauung kennenlernen?

    Aus organisatorischen Gründen ist dies leider oft nicht möglich.

  • Werden Trauzeugen benötigt?

    Rechtlich benötigen Sie keine Trauzeugen. Sie können aber einen oder maximal zwei Trauzeugen zu Ihrer Eheschließung mitbringen. Die Trauzeugen sollen volljährig sein und müssen die deutsche Sprache verstehen. Zudem müssen sie sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

  • Wann müssen die Trauzeugen dem Standesamt bekannt gegeben werden?

    Die Trauzeugen geben Sie bitte rechtzeitig dem zuständigen Standesamt bekannt.

  • Wie lange dauert eine Trauung?

    Eine Trauung dauert in etwa 15 bis 30 Minuten.

  • Können bei der Trauung Ringe getauscht werden?

    Wenn Sie zur Trauung Ringe mitbringen, können Sie sich diese bei der Zeremonie gegenseitig anstecken.

  • Welche musikalischen Möglichkeiten bestehen?

    In der Regel ist es möglich, dass Sie Ihre eigene Musik mitbringen können. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrem zuständigen Standesamt.

  • Wie läuft die Trauung ab?

    Nach der Anmeldung werden Sie in den Trausaal geführt. Hier werden Sie freundlich in Empfang genommen und von der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten begrüßt. Anschließend folgt die formelle Eheschließung. Nachdem Sie sich das “Jawort” gegeben haben, wird Ihnen die Niederschrift vorgelesen. Diese müssen Sie, gegebenenfalls Ihre Trauzeugen und die Standesbeamtin/ der Standesbeamte unterschreiben. Danach haben Sie noch die Möglichkeit Ihre Ringe zu tauschen und Fotos zu machen.

  • Wann bekomme ich nach der Trauung meine Eheurkunden?

    Ihre Eheurkunden erhalten Sie in der Regel direkt im Trausaal am Ende der Zeremonie. Ihre eingereichten Original Urkunden bekommen Sie ebenfalls am Tag der Eheschließung zurück.

  • Wann bekomme ich meine eingereichten Originalunterlagen zurück?

    Direkt im Anschluss an die Eheschließung erhalten Sie ihre wertvollen Unterlagen sowie Übersetzungen zurück.

  • Kann ein Sektempfang organisiert werden?

    Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrem zuständigen Standesamt.

  • Können wir nach der Eheschließung Reis oder Konfetti streuen?

    Um Unfälle und Beschwerden zu vermeiden, bitten wir Sie keine Blumen, Reis, Konfetti oder anderes zu streuen! Benutzen Sie bitte auch keine Konfettikanonen mit Plastikkonfetti und/oder Konfetti aus Metallfilmfolie. Diese belasten die Kanalisation sowie die umliegende Natur ganz erheblich. Bewährt haben sich Seifenblasen, welche auch auf Ihren Bildern sehr schön aussehen.

    Aus Rücksicht auf die Anwohner bitten wir Sie, bei der Abfahrt mit Ihren Gästen nicht zu hupen.

  • Innerhalb welcher Frist muss ich neue Ausweise nach meiner Namensänderung beantragen?

    Neue Ausweise sollten Sie zeitnah nach einer Namensänderung beim Bürgeramt beantragen.

  • Wie ändere ich meine Steuerklasse?

    Dass Sie die Ehe geschlossen haben, wird vom Standesamt der Meldebehörde mitgeteilt. Diese wiederum meldet Ihre Eheschließung dem Finanzamt. Hinsichtlich der konkreten Steuerklasse wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.

  • Wie kann ich güterrechtliche Vereinbarungen (Ehevertrag) treffen?

    Dies ist beim Standesamt nicht möglich. Bitte informieren Sie sich hierzu bei einem Notar Ihrer Wahl.

  • Wir möchten auch kirchlich heiraten. Welche Voraussetzungen müssen wir erfüllen?

    Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen in dieser Angelegenheit unmittelbar an Ihre zuständige Kirchenverwaltung.

  • Wie kann ich meine im Bundesgebiet erfolgte Eheschließung bei meinen ausländischen Heimatbehörden registrieren?

    Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen in dieser Angelegenheit unmittelbar an Ihre zuständige Auslandsvertretung in der Bundesrepublik Deutschland (z.B. Generalkonsulat oder Konsularabteilung der Botschaft).

  • Ich bin deutsche:r Staatsangehörige:r und möchte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland heiraten. Welche Bestimmungen müssen bei einer ausländischen Eheschließung beachtet werden? Welche Papiere werden benötigt?

    Verbindliche Informationen zu den genauen Formalitäten erhalten Sie bei den zuständigen ausländischen Stellen. Die deutschen Auslandsvertretungen informieren regelmäßig über die jeweils geltenden Eheschließungsbestimmungen. Informationen hierrüber erhalten Sie durch das Bundesverwaltungsamt in Köln. Merkblätter zu ausgewählten Ländern finden Sie auf der Homepage des Bundesverwaltungsamtes.

  • Ich bin deutsche:r Staatsangehörige:r und benötige zur Eheschließung im Ausland eine Ehefähigkeitszeugnis. Wer stellt das Ehefähigkeitszeugnis aus und welche Unterlagen müssen eingereicht werden?

    Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt des Wohnsitzes oder des letzten deutschen Wohnsitzes. Sollte nie ein Wohnsitz oder nur vorübergehend in Deutschland vorhanden gewesen sein, dann ist das Standesamt I in Berlin dafür zuständig (https://www.berlin.de/labo/buergerdienste/standesamt-i-in-berlin/). Auf dieser Internetseite kann auch ein Antragsformular heruntergeladen werden.

    Einzureichende Unterlagen erfragen Sie bitte bei ihrem zuständigen Standesamt.

  • Was ist ein Ehefähigkeitszeugnis?

    Das Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt die so genannte Ehefähigkeit (Vorliegen der Ehevoraussetzungen) zur Eheschließung im Ausland. Hierbei werden beide Partner geprüft und es stehen beide Partner auf dem Ehefähigkeitszeugnis. Das Ehefähigkeitszeugnis sollte nur beantragt werden, wenn es ausdrücklich vom ausländischen Trauorgan als Ehevoraussetzung gewünscht wird. Sind beide Verlobte Deutsche, so genügt die Ausstellung eines gemeinsamen Ehefähigkeitszeugnisses.

    Das Ehefähigkeitszeugnis wird auf einem internationalen Vordruck ausgestellt. Es ist 6 Monate gültig. Das bedeutet, dass der Eheschließungstermin innerhalb dieser 6 Monate liegen muss. Ausgestellt werden kann das Ehefähigkeitszeugnis auch erst 6 Monate vor dem vorgesehenen Eheschließungstermin.

  • Kann ich als deutsche:r Staatsangehörige:r eine „Familienstandsbescheinigung“ beantragen?

    Leider können wir Ihnen keine standesamtliche Familienstandsbescheinigung ausstellen. Sofern Sie eine erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe Ihres Familienstands wünschen, wenden Sie sich bitte unmittelbar an das Bürgeramt.

  • Wird unsere im Ausland geschlossenen Ehe in Deutschland wirksam anerkannt?

    Eine im Ausland erfolgte Eheschließung kann grundsätzlich nur anerkannt werden, wenn im Zeitpunkt der Eheschließung die materiell-rechtlichen Voraussetzungen zur Eheschließung (z.B. Ledigkeit, Mindestalter) für beide Verlobte nach ihrem jeweiligen Heimatrecht vorlagen und wenn das Recht am Ort der Eheschließung hinsichtlich der Form der Eheschließung gewahrt wurde.
    Die Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe ist durch das deutsche Recht nicht vorgeschrieben.

  • Wie weisen wir unsere im Ausland geschlossene Ehe nach?

    Zum Nachweis einer im Ausland geschlossenen Ehe dient die ausländische Eheurkunde, vorzugsweise in legalisierter oder apostillierter Form. Sofern Ihnen eine „verkürzte Heiratsurkunde“ ausgehändigt wurde, muss diese vorher von der zuständigen ausländischen Behörde registriert werden (dies ist z.B. in den USA der Fall).

  • Können wir von einem deutschen Konsularbeamten im Ausland verheiratet werden?

    Eheschließungen vor Konsularbeamten einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft/Generalkonsulat) im Ausland sind nicht zulässig.