Wenn Sie die Ehe im Ausland schließen möchten, müssen Sie die Eheschließung nicht vorher in Deutschland anmelden. Jedoch werden Sie – abhängig vom Land, in dem Sie heiraten möchten – möglicherweise ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen.
Sie sollten sich rechtzeitig beim Konsulat des Landes, in dem Sie heiraten möchten, erkundigen, welche Unterlagen für die Eheschließung erforderlich sind.
In einigen Ländern benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis. Diese Urkunde bestätigt dem ausländischen Standesamt, dass nach deutschem Recht keine rechtlichen Hindernisse gegen Ihre Eheschließung vorliegen.
Andere Länder wiederum verlangen kein Ehefähigkeitszeugnis, sondern nur eine Ledigkeitsbescheinigung bzw. Familienstandsbescheinigung. In Deutschland wird Ihr Familienstand, Ihre Meldeadresse und Ihre Staatsangehörigkeit durch die Bescheinigung aus dem Melderegister nachgewiesen. Diese erweiterte Meldebescheinigung erhalten Sie im Bürgeramt.
Sollten Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, in Berlin Ihren Wohnsitz haben und ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, können Sie dieses bei dem Standesamt, in dessen Bezirk Sie gemeldet sind, beantragen.
Die für die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie der entsprechenden Dienstleistungsbeschreibung (siehe unten).
Nähere Informationen über das Ehefähigkeitsverfahren sowie über eine etwaige Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses erhalten Sie zudem hier.