Aufgrund der Vielzahl von Eingängen kommt es gegenwärtig zu längeren Bearbeitungszeiten der Anträge und Anfragen. Es wird darum gebeten, auf Sachstandsanfragen zu verzichten. Sie können sich sicher sein, dass wir uns der besonderen Dringlichkeit der Anträge bewusst sind und Ihre Anträge schnellstmöglich bearbeiten.
Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen
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Eine persönliche Abgabe oder Abholung der Unterlagen ist während der Sprechzeiten nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Eine persönliche Vorsprache ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Bei Bedarf können persönliche Termine innerhalb der telefonischen Sprechzeiten vereinbart werden.
Bitte beachten Sie, dass auch in den persönlichen Sprechzeiten oder bei der Abgabe von Anträgen und Unterlagen während der Öffnungszeiten keine sofortige Prüfung der Unterlagen und keine unmittelbaren Anerkennungsentscheidungen erfolgen können.
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Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen
PDF-Dokument (1.8 MB)
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Vollmacht-Vordruck
PDF-Dokument (72.8 kB)
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