Es wird darauf hingewiesen, dass es aufgrund eines personellen Engpasses und der Vielzahl von Eingängen gegenwärtig zu Verzögerungen sowohl bei der Erfassung neu eingehender Anträge als auch bei der Bearbeitung der Anträge und Anfragen um mehrere Monate kommen kann. Aufgrund der angespannten Personalsituation wird darum gebeten, auf Sachstandsanfragen zu verzichten. Sie können sich aber sicher sein, dass wir Ihre Anträge schnellstmöglich bearbeiten und uns der besonderen persönlichen Dringlichkeit der Angelegenheit bewusst sind.
Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen
Hinweis zum aktuellen Bearbeitungsstand
Die Sprechzeiten in Verfahren zur Anerkennung von ausländischen Entscheidungen in Ehesachen müssen leider bis zum 13. Juni 2025 auf montags 9-10 Uhr und donnerstags 13-14 Uhr verkürzt werden.
Sprechzeiten
- Montag: 9.00 bis 11.00 Uhr
- Donnerstag: 13.00 bis 15.00 Uhr
Sie erreichen uns unter:
- Telefon: 030/9013-3342
- E-Mail: 3465@senjustv.berlin.de
Bitte beachten Sie, dass eine Rechtsberatung im Rahmen der Sprechzeiten nicht zulässig ist, da diese besonderen Berufsgruppen wie Rechtsanwälten vorbehalten ist.
Eine persönliche Abgabe oder Abholung der Unterlagen ist während der Sprechzeiten nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Eine persönliche Vorsprache ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Bei Bedarf können persönliche Termine innerhalb der telefonischen Sprechzeiten vereinbart werden.
Bitte beachten Sie, dass auch in den persönlichen Sprechzeiten oder bei der Abgabe von Anträgen und Unterlagen während der Öffnungszeiten keine sofortige Prüfung der Unterlagen und keine unmittelbaren Anerkennungsentscheidungen erfolgen können.
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Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen
PDF-Dokument (1.8 MB)
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Vollmacht-Vordruck
PDF-Dokument (5.7 kB)
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
- Tel.: (030) 90130
- Fax: (030) 90132000
- E-Mail 3465@senjustva.berlin.de