Aufgrund der Vielzahl von Eingängen kommt es gegenwärtig zu längeren Bearbeitungszeiten der Anträge und Anfragen. Es wird darum gebeten, auf Sachstandsanfragen zu verzichten. Sie können sich sicher sein, dass wir uns der besonderen Dringlichkeit der Anträge bewusst sind und Ihre Anträge schnellstmöglich bearbeiten.
Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen
Hinweis zum aktuellen Bearbeitungsstand
Die Sprechzeiten in Verfahren zur Anerkennung von ausländischen Entscheidungen in Ehesachen müssen in der Zeit vom 29.06.2026 bis zum 21.08.2026 montags auf 09.00-10.00 Uhr und donnerstags auf 13.00-14.00 Uhr verkürzt werden.
Die Sprechzeiten in Verfahren zur Anerkennung von ausländischen Entscheidungen in Ehesachen müssen am 27.07.2026 und 30.07.2026 leider entfallen.
Sprechzeiten
- Montag: 9.00 bis 11.00 Uhr
- Donnerstag: 13.00 bis 15.00 Uhr
Sie erreichen uns unter:
- Telefon: 030/9013-3342
- E-Mail: 3465@senjustv.berlin.de
Bitte beachten Sie, dass eine Rechtsberatung im Rahmen der Sprechzeiten nicht zulässig ist, da diese besonderen Berufsgruppen wie Rechtsanwälten vorbehalten ist.
Eine persönliche Abgabe oder Abholung der Unterlagen ist während der Sprechzeiten nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Eine persönliche Vorsprache ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Bei Bedarf können persönliche Termine innerhalb der telefonischen Sprechzeiten vereinbart werden.
Bitte beachten Sie, dass auch in den persönlichen Sprechzeiten oder bei der Abgabe von Anträgen und Unterlagen während der Öffnungszeiten keine sofortige Prüfung der Unterlagen und keine unmittelbaren Anerkennungsentscheidungen erfolgen können.
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Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen
PDF-Dokument (1.8 MB)
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Vollmacht-Vordruck
PDF-Dokument (72.8 kB)
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
- Tel.: (030) 90130
- Fax: (030) 90132000
- E-Mail 3465@senjustva.berlin.de