Wir über uns

Die Sozialen Dienste der Justiz – Gerichts- und Bewährungshilfe sind eine eigenständige, der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz nachgeordnete Behörde im Land Berlin.

Wir sind Teil der ambulanten Strafrechtspflege und zuständig für alle gesetzlich vorgesehenen Leistungen in den Fachbereichen Gerichtshilfe, Bewährungshilfe und Führungsaufsicht soweit diese Erwachsene betreffen.

Ziele unserer Arbeit sind:

  • die Resozialisierung von erwachsenen Straffälligen,
  • die Vermeidung erneuter Straffälligkeit,
  • die Unterstützung von Geschädigten einer Straftat

Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Allgemeinheit in unserer Stadt.

Organisation und Aufgaben

  • Verwaltungsvorschriften

    über die Organisation, die Mitarbeitenden und die Aufgaben der Sozialen Dienste der Justiz – Gerichtshilfe und Bewährungshilfe –

    PDF-Dokument (67.2 kB) - Stand: 20. November 2025

Soziale Dienste der Justiz Berlin

Informationstelefon

(Allgemeine Fragen)

Geschäftsstelle und Verwaltung

Verkehrsanbindungen