Stiftungsaufsicht

Menschen bei einer Besprechung

Die Stiftungsaufsicht der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz ist die zuständige Behörde des Landes Berlin für rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts mit Sitz in der Hauptstadt. Sie berät Stifterinnen und Stifter im Anerkennungsverfahren und führt nach der Anerkennung die Staatsaufsicht über diese Stiftungen.

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Stiftung gründen

Informationen zur Stiftungsgründung und zur staatlichen Aufsicht von rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts für potentielle Stifterinnen und Stifter. Weitere Informationen

Stiftung Symbolbild

Stiftungsverzeichnis

Übersicht der rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Berlin, deren Stiftungszweck, Anschrift und weitere Kontaktmöglichkeiten. Weitere Informationen

Arbeit am Laptop

Formulare und Dokumente

Merkblätter und Muster für die Errichtung von rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts in Berlin. Weitere Informationen