Es gelten die Vorgaben der aktuellen SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmen-verordnung.
Für das Kriminalgerichtsgebäude gilt für die öffentlich zugänglichen Flächen weiterhin die dringende Empfehlung zum Tragen einer medizinischen OP-Maske oder einer FFP2-Maske.
Mitarbeitende sowie Besucherinnen und Besucher werden gebeten, die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten. Auf das Hygienekonzept für das Landgericht Berlin wird hingewiesen.
In den Sitzungssälen können die Vorsitzenden im Rahmen der bestehenden Sitzungshoheit im Einzelfall Maßnahmen zum Infektionsschutz treffen.