Europäische Staatsanwaltschaft

EPPO Europäische Staatsanwaltschaft

Delegierte Europäische Staatsanwältinnen und Staatsanwälte

Zu den sechzehn Delegierten Europäischen Staatsanwält:innen an fünf Standorten in Deutschland gehören im Zentrum Berlin Frau Ritter‑Victor, Herr Lübbert und Herr Alexander Roth.

Aufgaben

Die Europäische Staatsanwaltschaft ist zuständig für die Verfolgung von Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union. Dazu gehören insbesondere kriminelle Handlungen, mit denen zu Unrecht Subventionen oder Aufträge der Europäischen Union erlangt werden. Einen weiteren Schwerpunkt bilden Zolldelikte und Umsatzsteuerbetrugssysteme, die enorme Schäden für die Europäische Union und für die Mitgliedstaaten verursachen.

Aufbau

Die Europäische Staatsanwaltschaft ist als erste überstaatliche (supranationale) Strafverfolgungsbehörde seit 1. Juni 2021 in 22 EU‑Mitgliedstaaten tätig. Die Zentrale in Luxemburg setzt kriminalpolitische und administrative Akzente und beaufsichtigt die Ermittlungen, die von insgesamt 140 Delegierten Europäischen Staatsanwält:innen in den Mitgliedstaaten geführt werden. Diese bleiben Staatsanwält:innen ihres Mitgliedstaates und agieren als Delegierte Europäische Staatsanwält:innen mit denselben Befugnissen. Sie führen ihre Ermittlungen nach nationalem Strafprozessrecht und klagen vor nationalen Gerichten an und können darüber hinaus in den 22 teilnehmenden Mitgliedstaaten Ermittlungshandlungen ohne förmliche Rechtshilfe vornehmen. Organisatorisch sind sie in Deutschland bei der Generalstaatsanwaltschaft ihres Standortes angesiedelt, unterliegen jedoch fachlich ausschließlich der Aufsicht und den Weisungen der Zentrale in Luxemburg.