Rechtshinweis zum Kontaktformular der Generalstaatsanwaltschaft Berlin

Das Kontaktformular dient ausschließlich der Übermittlung nicht formbedürftiger Mitteilungen. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder andere Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, die anhängig sind oder anhängig gemacht werden sollen. Nutzen Sie dafür das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach. Laufende Fristen können durch Nutzung des Kontaktformulars nicht gewahrt werden.

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