Fachaufsicht und Strafverfahren

Dienstaufsicht

Abteilung 12 und 16

Über Beschwerden gegen Entscheidungen der Staats‑ und Amtsanwaltschaft, beispielsweise die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung, wird in den Abteilungen 12 und 16 entschieden.

Die Kolleg:innen bearbeiten Rechtsbeschwerden im Ordnungswidrigkeitsverfahren und Revisionen gegen Urteile des Amtsgerichts Tiergarten bzw. des Landgerichts Berlin und beurteilen auf eine Beschwerde oder bei gesetzlich vorgesehener Haftprüfung die Rechtmäßigkeit der Fortdauer der Untersuchungshaft. Mit ihren Anträgen vertreten sie die Generalstaatsanwaltschaft gegenüber dem Kammergericht bzw. dem Generalbundesanwalt.

Die Kolleg:innen in den Abteilungen 12 und 16 befassen sich mit Grundsatzfragen des materiellen Strafrechts, des Nebenstrafrechts und des Jugendstrafrechts sowie des Strafverfahrensrechts und des Gerichtsverfassungsgesetzes, der Richtlinien für das Straf‑ und Bußgeldverfahren (RiStBV) und der Wirtschaftsstrafsachen.