Korruptionsbekämpfung

Korruptionsbekämpfung

Abteilung 13

Die Aufgaben im Bereich der Bekämpfung der Korruption ist in der Abteilung 13 konzentriert. Besteht ein Verdacht wegen Bestechlichkeit und Bestechung parlamentarische Mandatsträger, liegt die Zuständigkeit für die Ermittlungen von Beginn an bei den Kolleg:innen dieser Abteilung. Sie üben die Dienst‑ und Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaft aus, soweit diese Verfahren wegen Korruptionsstraftaten führt. Neben der Bearbeitung von Beschwerden gehört zu den Aufgaben hier die Vertretung in entsprechenden Verfahren, sobald Anträge gegenüber dem Kammergericht zu stellen sind.

Der Leiter der Abteilung nimmt die Aufgaben der Zentralstelle Korruptionsbekämpfung wahr.

Weiterer Schwerpunkt der Zuständigkeit der Abteilung 13 ist neben der Bearbeitung von Kartellbußgeldsachen die Führung berufsgerichtlicher Verfahren gegen Angehörige der rechtsanwaltlichen und steuerberatenden Berufe sowie gegen Wirtschaftsprüfer:innen. Hier entscheidet sich, ob Verstöße gegen Berufspflichten berufsgerichtlich geahndet werden sollen.