Staatsschutz und Terrorismusbekämpfung

Staatsschutz

Abteilung 17

Die Abteilung 17 ist Teil des Netzwerks der Staatsschutzzentren der Generalstaatsanwaltschaften und steht als Schnittstelle im Austausch mit den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder bei der Terrorbekämpfung.

Die Ermittlungstätigkeit der Generalstaatsanwaltschaft bezieht sich auf
  • erstinstanzliche Hoch‑ und Landesverrats‑ sowie auf Staatsschutzsachen (§§ 81 ff. StGB) und
  • Verfahren wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§§ 89a bis 89c, 91 StGB).

Die Zuständigkeit der Kolleg:innen in der Abteilung 17 erstreckt sich daneben auf Verfahren, die der Generalbundesanwalt nach Berlin und Brandenburg abgegeben hat. Sie übernehmen bei einem sachlichen Zusammenhang zu den genannten Taten Verfahren der Staats‑ oder Amtsanwaltschaft Berlin wegen anderer Delikte und berichten dem Generalbundesanwalt im Hinblick auf eine mögliche Übernahme ihrer Verfahren durch ihn. Ihre Anklagen vertreten sie vornehmlich vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts und der Staatsschutzkammer des Landgerichts Berlin.

Im Bereich der Staatsschutzdelikte übt die Abteilung 17 die Dienst‑ und Fachaufsicht aus in Verfahren, die – etwa wegen des Verdachts der Volksverhetzung und des Landfriedensbruchs – in der Staatsanwaltschaft geführt werden. Damit einher geht die Bearbeitung von Grundsatzangelegenheiten aus dem Phänomenbereich des politischen Extremismus und des Islamismus wie auch der Organisierten Kriminalität.

Sie fungiert als justizielle Kontaktstelle in Berlin für die Koordinierung der nationalen und internationalen Bekämpfung der Organisierten Kriminalität.