Barrierefreiheitserklärung für die Generalstaatsanwaltschaft Berlin
Öffentliche Stelle / Geltungsbereich
Generalstaatsanwaltschaft Berlin
Wir bemühen uns, unseren Webauftritt barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der aktuellen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV).
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot Webauftritt https://www.berlin.de/generalstaatsanwaltschaft/.
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt bzw. aktualisiert?
Diese Erklärung wurde am 15.07.2022 erstellt bzw. überarbeitet.
Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde durchgeführt von der oben aufgeführten öffentlichen Stelle durch eine Selbstbewertung.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieser Webauftritt / Diese Anwendung ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der aktuellen BITV erfüllt.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Barriere: Kontaktspalte/Seitenspalte
- Beschreibung: Die Seiten können Seitenspalten enthalten, die beim Einsatz von Tastatur-Navigation erst nach dem Inhalt der Hauptspalte erreicht werden. Damit erscheinen sie bei Tastatur-Navigation in anderer Reihenfolge als optisch.
- Maßnahmen: Die Seitenspalten werden entfernt.
- Zeitplan:Behebung in 2023
Barriere: strukturierte Formulare
- Beschreibung: Auf den Seiten existieren Formulare, bei denen teilweise Strukturelemente fehlen bzw. fehlerhaft verwendet werden. Entsprechend können beim Einsatz von Screenreadern für die Nutzung relevante Informationen fehlen oder nicht korrekt verstanden werden.
- Maßnahmen: Strukturelemente der Formulare werden korrigiert.
- Zeitplan: Behebung in 2023
Barriere: Dokumente
- Beschreibung: Die als Download bereitgestellten Dokumente der Strafverfolgungsbehörden sind nicht immer barrierearm. Dies betrifft vor allem Tätigkeitsberichte und ähnliche Schriftstücke.
- Maßnahmen: Schulung der Dienstkräfte und Bereitstellung der Technik, um barrierearme Dokumente zur Verfügung zu stellen.
- Zeitplan: 2022
- Alternative: Alternativ werden Ansprechpersonen und Kontaktdaten angeboten.
Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit (Feedbackoption) kontaktieren?
Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserer Website oder der mobilen Anwendung nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.
Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle:
Name: Karen Sommer
E-Mail: barrierefreiheit@gsta.berlin.de
Telefon: +49 30 9014-3581
Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit
Die folgenden Angaben werden in der digitalen Barrierefreiheitserklärung immer ausgegeben: Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, Sie innerhalb von 4 Wochen keine Antwort erhalten haben, oder die Antwort unzureichend war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden und ein Durchsetzungsverfahren anstreben. Bitte kontaktieren Sie immer zuerst die betroffene öffentliche Stelle!
Link zum Kontaktformular
Weitere Informationen zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit
Generalstaatsanwaltschaft Berlin
- Tel.: +49 30 9015-0
- Fax: +49 30 9015-2727