Rechtsantragstelle

Wichtiger Hinweis

Ab dem 01.10.2026 steht Ihnen die Rechtsantragstelle ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung zur Verfügung!

In der Rechtsantragstelle findet keine Rechtsberatung statt.

Es werden keine allgemeinen Rechtsauskünfte gegeben oder gesetzliche Zweifelsfragen geklärt.

Dolmetscherinnen und Dolmetscher

Die Rechtsantragstelle hat keine Dolmetscherinnen und keine Dolmetscher.

Wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen, bringen Sie bitte eine Person Ihres Vertrauens mit, die sowohl Ihre Sprache als auch Deutsch beherrscht.

Personen- und Identitätskontrolle am Haupteingang durch das Kammergericht

Zur Identitätsfeststellung genügen neben dem Personalausweis auch sonstige Lichtbildausweise, z. B.
  • Reisepass
  • Führerschein
  • Schwerbehindertenausweis.
Nicht geeignet zur Personenfeststellung sind unter anderem
  • Lichtbildausweise von Vereinen
  • Organisationen
  • Zeitkarten der BVG
  • Ausweise vom Roten Kreuz.

Welche Aufgabe hat die Rechtsantragstelle?

Die in der Rechtsantragstelle tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen Ihre Beschwerde gegen ein eingestelltes Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Berlin oder der Amtsanwaltschaft Berlin auf.

Was kostet die Inanspruchnahme der Rechtsantragstelle?

Die Inanspruchnahme der Rechtsantragstelle bei der Generalstaatsanwaltschaft ist kostenlos.

Was sollte ich mitbringen?

Bitte bringen Sie
  • den Bescheid über das eingestellte Verfahren der Staatsanwaltschaft Berlin oder Amtsanwaltschaft Berlin und
  • ein gültiges Ausweisdokument (z. B. Personalausweis, Führerschein, Reisepass) mit.

Weitere Hinweise zur Identitätsfeststellung

Bereits verfasste Beschwerden können per Post, Fax oder durch Einwurf in den Briefkasten übermittelt werden.

Eine persönliche Übergabe in der Rechtsantragstelle ist nicht erforderlich.

Generalstaatsanwaltschaft Berlin
Schleuse Generalstaatsanwaltschaft, 4. Etage

Die Anmeldung erfolgt am Haupteingang des Kammergerichts.