Die Sozialen Dienste der Justiz bieten ein sozialwissenschaftliches Forschungsfeld und unterstützen gern geeignete empirische Forschungsvorhaben (Masterarbeiten oder Dissertationen).
Für die Genehmigung solcher Forschungsvorhaben ist jedoch grundsätzlich der Kriminologische Dienst für den Berliner Justizvollzug und die Sozialen Dienste der Justiz (KrimD) zuständig. Bei Qualifikationsarbeiten oder Forschungs-
projekten, die bei den Sozialen Diensten der Justiz durchgeführt werden sollen, muss daher der Kriminologische Dienst beteiligt werden. Die Prüfung erfolgt auf Grundlage eines Antrags zur Unterstützung externer Vorhaben im Berliner Justizvollzug und bei den Sozialen Diensten der Justiz. Das Antragsformular und entsprechende Erläuterungen finden Sie hier.