Kriminologischer Dienst für den Berliner Justizvollzug und die Sozialen Dienste der Justiz

Seit dem 1.10.2012 hat das Land Berlin einen Kriminologischen Dienst.

Aufgaben

Hierzu gehören unter anderem:

  • wissenschaftliche Begleitung, Qualitätssicherung und Fortentwicklung des Berliner Justizvollzugs, insbesondere der Behandlungsprogramme und -methoden,
  • Sichtung und Bewertung relevanter Fachliteratur sowie Aufbereitung aktueller kriminologischer Forschungsergebnisse für die praktische Nutzung,
  • Veranlassung, Bewertung und Begleitung externer Forschungsvorhaben im Berliner Justizvollzug,
  • Durchführung eigener empirischer Untersuchungen mit Schwerpunkt auf der praxisorientierten Wirkungsforschung,
  • wissenschaftliche Beratung der Senatsjustizverwaltung als Aufsichtsbehörde
  • wissenschaftliche Beratung der Mitarbeitenden in den Vollzugsanstalten und bei den Sozialen Diensten (Entwicklung von Mindeststandards in der Behandlungsarbeit, Einführung neuer Behandlungsmethoden u.a.)
  • Vernetzung mit anderen Einrichtungen der kriminologischen Forschung, insbesondere den Kriminologischen Diensten der anderen Bundesländer, der Kriminologischen Zentralstelle e.V. und dem Institut für Forensische Psychiatrie der Charité – Universitätsmedizin Berlin
  • Mitwirkung an der Aus- und Fortbildung des Vollzugspersonals.

Externe Forschungsanfragen

Qualifikationsarbeiten oder Forschungsprojekte, die im Berliner Justizvollzug und / oder bei den Sozialen Diensten der Justiz (Gerichts- und Bewährungshilfe) durchgeführt werden sollen, prüfen wir und bereiten ggf. auch eine Empfehlung für die Genehmigung vor.

Prüfung von Dokumenten

Die Prüfung

Es gilt der Grundsatz, dass Forschungsvorhaben nur unterstützt werden, wenn

  • sie auf einer fundierten wissenschaftlichen Basis beruhen,
  • ethische Grundsätze berücksichtigen und
  • wenn aus dem geplanten Projekt ein konkreter Nutzen für den Justizvollzug oder die Bewährungshilfe zu erwarten ist.

Für die Beurteilung kommt es zudem darauf an, in welchem Ausmaß organisatorische Unterstützung durch die betreffenden Bereiche zu leisten ist.

 Stempel mit der Aufschrift 'Antrag' steht auf einem Stempelkissen

Antragserfordernis

Die Prüfung erfolgt auf der Basis des eingereichten Antrags auf Durchführung externer Forschungsvorhaben, bestehend aus Formblatt, Exposé und den Erhebungsinstrumenten. Antragsteller werden gebeten, zu den auf dem Merkblatt zur Beschreibung des Forschungsvorhabens aufgelisteten Punkten möglichst ausführlich Stellung zu nehmen und die Verpflichtungserklärung zu unterschreiben.

Die Erhebungsinstrumente, die im Rahmen des Forschungsvorhabens zum Einsatz kommen sollen, sind den Antragsunterlagen beizufügen. Wenn Sie beabsichtigen, medizinische Untersuchungen durchzuführen, bzw. bei Fragestellungen, die negative Folgen für die Gesundheit oder die Befindlichkeit der Probanden haben können, fügen Sie außerdem bitte die Stellungnahme einer Ethikkommission bei.

hochgereckte Daumen

Positives Votum

Im Falle eines positiven Votums durch den Kriminologischen Dienst wird das Forschungsvorhaben an die jeweiligen Bereiche weitergeleitet und um eine Einschätzung der Realisierbarkeit gebeten.

Nur wenn in den jeweiligen Bereichen die für die Umsetzung des Vorhabens notwendigen Ressourcen zu Verfügung stehen, wird das Vorhaben genehmigt und kann durchgeführt werden.

  • Antrag Forschungsvorhaben

    PDF-Dokument (143.0 kB) - Stand: August 2016

Zusendung der Antragsunterlagen

Die Antragsunterlagen können Sie per Post oder per E-Mail übersenden.

  • Postanschrift:

    Kriminologischer Dienst für den Berliner Justizvollzug
    und die Sozialen Dienste der Justiz
    bei der Justizvollzugsanstalt Plötzensee
    Friedrich-Olbricht-Damm 16
    13627 Berlin

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