Berliner Strafvollzugsgesetz – StVollzG Bln

Verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Berliner Justizvollzugs vom 4. April 2016 (GVBl. S. 152), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27.09.2021 (GVBl. S. 1145)

Abschnitt 1

Allgemeine Bestimmungen

Abschnitt 2

Aufnahme- und Diagnostikverfahren, Vollzugs- und Eingliederungsplanung

Abschnitt 3

Unterbringung und Verlegung

Abschnitt 4

Sozialtherapie und sozialtherapeutische Einrichtungen

Abschnitt 5

Arbeitstherapeutische Maßnahmen, Arbeitstraining, schulische und berufliche Qualifizierungsmaßnahmen und Arbeit

Abschnitt 6

Besuche, Telefongespräche, Schriftwechsel, andere Formen der Telekommunikation und Pakete

Abschnitt 7

Lockerungen und sonstige Aufenthalte außerhalb der Anstalt

Abschnitt 8

Vorbereitung der Eingliederung, Entlassung und nachgehende Betreuung

Abschnitt 9

Grundversorgung und Freizeit

Abschnitt 10

Vergütung, Gelder der Gefangenen und Haftkostenbeitrag

Abschnitt 11

Gesundheitsfürsorge

Abschnitt 12

Religionsausübung

Abschnitt 13

Sicherheit und Ordnung

Abschnitt 14

Unmittelbarer Zwang

Abschnitt 15

Disziplinarverfahren

Abschnitt 16

Aufhebung von Maßnahmen und Beschwerderecht

Abschnitt 17

Kriminologische Forschung

Abschnitt 18

Aufbau und Organisation der Anstalten

Abschnitt 19

Aufsicht, Beirat und Besichtigungen

Abschnitt 20

Vollzug des Strafarrests

Abschnitt 21

Schlussbestimmungen