Erste Informationen

Karton mit einem Informationszeichen

Informationen für Betroffene und Angehörige

kleiner Mann warten auf einen wichtigen Anruf

Telefon

Gefangene sind telefonisch nicht zu erreichen und dürfen keine Mobilfunkgeräte besitzen oder benutzen, sie können jedoch selbst Anrufe tätigen.

Hierfür steht in jedem Haftraum ein Telefonsystem zur Verfügung. Das Telefonsystem wird von der Firma Telio bereitgestellt. Der Gefangenen wird auf Antrag ein Telefonkonto mit PIN eingerichtet. Angehörige können Geld auf das Telefonkonto überweisen.

Externe Online-Einzahlungen für Telio-Guthaben erfolgen über Frindlo.

Mehr über Frindlo und Möglichkeiten einer Online-Überweisung erfahren Sie
hier

Roter Briefumschlag in dem ein heller Briefbogen hochkant steckt

Briefe

Briefverkehr mit den inhaftierten Frauen ist in allen Bereichen der JVA für Frauen möglich. Briefe können jedoch nicht persönlich abgegeben, sondern müssen über die Post versandt werden.

Der private Schriftverkehr bei Untersuchungsgefangenen kann einer Kontrollanordnung durch das Gericht unterliegen. Die Überwachung erfolgt in der Regel durch den/die Richter/in oder der Staatsanwaltschaft und kann den Postweg erheblich verzögern.

Alle eingehenden Schreiben werden in Anwesenheit der inhaftierten Frau auf verbotene Beilagen geprüft.

Prinzipiell ist einem Brief nichts beizufügen (mit der Ausnahme von Fotos).

Unzulässige Beilagen sind zum Beispiel:

  • Geld
  • nicht kontrollierbare Karten
  • Polaroidfotos
  • Aufkleber
  • Bekleidungsstücke, Hygieneartikel
  • Trockenblumen, Samen
  • Briefmarken
  • Gegenstände, die die Sicherheit und Ordnung der JVA für Frauen gefährden, z.B. drogenverdächtige und waffenähnliche Gegenstände, politisch motivierte radikale Schriften, pornographische Abbildungen
Händeschüttelnde weiße Figuren

Besuch

Möchten Sie eine Untersuchungsgefangene mit richterlichen Auflagen besuchen, müssen Sie den Besuch bei dem / der zuständige/n Richter/in oder bei der Staatsanwaltschaft beantragen. Sie erhalten vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft einen sogenannten Sprechschein. Im Besitz des Sprechscheines rufen Sie bitte in der JVA für Frauen an, um einen Besuchstermin zu vereinbaren.

  • Lichtenberg Tel.: (030) 90253-616
  • Pankow Tel.: (030) 90245-700

Mit Ihrem Sprechschein und einem gültigen Personaldokument erscheinen Sie zum vereinbarten Besuchstermin bitte pünktlich.

Bei allen anderen Strafhaften, auch Untersuchungsgefangene ohne richterliche Auflagen, beantragt die Inhaftierte den Besuch und unterrichtet Sie selbstständig (telefonisch oder über den Postweg) über den zugewiesenen Termin.

Wichtig zu wissen, um Frustrationen und Enttäuschungen vorzubeugen:
Verspätungen behindern die Besuchsdurchführung und können zur Besuchsuntersagung führen. Drogen- und/ oder Alkoholeinfluss führen zu Besuchsuntersagung.

Zweimal im Monat dürfen maximal 17 Euro in Münzgeld (Kleingeld) zur Sprechstunde mitgebracht werden. Von dem Geld kann die inhaftierte Frau im Anschluss an die Sprechstunde einen sogenannten „Automatenzug“ durchführen und Genussprodukte kaufen.

Die maximale Besucheranzahl liegt bei 3 Personen für eine Sprechstunde.

Nur Besucher die im Vorfeld namentlich von der inhaftierten Frau per Antrag benannt und genehmigt wurden, erhalten auch Zutritt zur JVA für Frauen in Berlin.

Sie benötigen zum Betreten der JVA für Frauen ein gültiges Personaldokument. Kinder bis zum 16. Lebensjahr müssen eine Geburtsurkunde, Schülerausweis mit Foto oder eine Eintragung im Elterlichen Pass vorweisen.

In den geschlossenen Bereichen Lichtenberg und Pankow beträgt die Besuchsdauer eine Stunde. In Sonderfällen (z.B. nachweisbare regelmäßige Anreise über 50 Kilometer Entfernung) kann auf Antrag der inhaftierten Frau die Besuchsdauer auf zwei Stunden verlängert werden.

In den offenen Bereichen Reinickendorf und Neukölln beträgt die Besuchsdauer zwei Stunden.

Im offenen Vollzug am Standort Reinickendorf können nur Frauen ohne Ausgang oder Freigang Besuch und Kinderspielstunden erhalten.
Besuchszeiten finden Sie hier

Kinderspielstunde

Zur Aufrechterhaltung und Förderung der Mutter-Kind-Beziehung können inhaftierte Frauen, über das normale Besuchskontingent hinausgehend, Kinder bis zum 13. Lebensjahr, einmal die Woche zu einer maximal 3 Stunden andauernden Kinderspielstunde empfangen. Die Modalitäten werden individuell vereinbart.

Geld

Geld

Der Besitz von Bargeld jeglicher Währung ist für Inhaftierte im geschlossenen Vollzug verboten. Die Zusendung von Bargeld in Briefen oder Paketen ist nicht zulässig. Für jede Inhaftierte, kann Geld auf das Anstaltskonto unter Angabe des Namens und der Buchungsnummer überwiesen werden.

Geldinstitut Postbank Berlin
IBAN DE66 1001 00100041 4851 00
BIC PBNKDEFF
Verwendungszweck: Im Verwendungszweck ist die Buchungsnummer und der Name der inhaftierten Frau sowie der Begriff “Mehrbedarf” zu notieren.
Pulloverstapel

Kleidung

Grundsätzlich wird den inhaftierten Frauen Anstaltskleidung zur Verfügung gestellt. Das Tragen von Privatkleidung ist jedoch ebenso gestattet. Die Kosten für die Reinigung, Instandsetzung sowie des Wäschewechsels, sind von den Gefangenen selbst zu tragen. Jede Gefangene kann sich innerhalb der ersten 14 Tage nach ihrer Inhaftierung einmalig (Erstabgabe) ohne vorherige Genehmigung, Privatkleidung durch Angehörige einbringen lassen oder diese als Selbststellerin mitbringen.

Die Erstabgabe umfasst:

Oberteile (T-Shirt, Pullover, Unterhemd, Kleid) max. 6 Stück
Unterteile (Hose, Rock) max. 2 Stück
BH max. 3 Stück
Slip max. 6 Stück
Jacke max. 1 Stück
Strumpfhose, Leggings max. 3 Stück
Nachtwäsche max. 1 Stück
Badehandtuch max. 1 Stück
Socken max. 6 Paar
Schuhe max. 2 Paar

Achtung es werden nur die aufgezählten Sachen angenommen!

Abgabe von Privatwäsche ist für den Bereich Lichtenberg (aufnehmende Anstalt) am Besuchereingang möglich, von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr – 18:00 Uhr.

Die Modalitäten der anderen Bereiche der JVA für Frauen erfragen Sie bitte bei Ihren inhaftierten Angehörigen oder Bekannten.

Alle weiteren saisonalen Privatwäscheabgeben werden von der Anstalt für einen überschaubaren Zeitraum bestimmt und müssen von der Inhaftierten beantragt werden. Die Anzahl der Kleidung ist bedarfsgerecht festgelegt und wird Ihnen von der Inhaftierten nach Genehmigung ihres Antrages mitgeteilt.

Info-Briefe und Mann mit Informationen und Unterstützung

Strafantritt für Betroffene

Sie haben nach Verurteilung die Gelegenheit erhalten sich zum Strafantritt selbst zu stellen, dann beachten Sie bitte folgende Informationen.
Stellen Sie sich zu Ihrem Strafantritt in der Hauptanstalt, Standort Lichtenberg, Alfredstraße 11, 10365 Berlin, vorzugsweise zu den Geschäftszeiten.
Bitte entnehmen Sie dem beigefügten Merkblatt (Download), was Sie mitbringen können und sollen.
Bei weiteren Fragen und Unsicherheiten rufen Sie uns gerne an!

Hier finden Sie zusätzliche Informationen

  • Merkblatt zum Strafantritt

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