Behandlung / Betreuung

Abstrakte Figur auf grünen Haken gestützt

Im Berliner Strafvollzugsgesetz (StVollzG Bln) verankert, befindet sich der Auftrag zur Behandlung der Gefangenen:

„Der Vollzug dient dem Ziel, die Gefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Er hat die Aufgabe, die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten zu schützen.“
(§ 2 StVollzG Bln).

Damit ist gemeint, den Gefangenen Gelegenheit zu geben und sie darin anzuleiten, sich mit ihrer Straffälligkeit und dem kriminalitätsbegünstigenden Bedingungsgefüge auseinanderzusetzen.

Die Auseinandersetzung mit der eigenen Straffälligkeit ist mit Blick auf die Deliktstruktur sowie die Persönlichkeit der Gefangenen als fortlaufender individueller Behandlungsprozess zu verstehen. Hierbei werden die Hintergründe der Straftat sowie situative, biographische und persönlichkeitsbedingte Faktoren herausgearbeitet und analysiert. Opferempathie wird gefördert, Problembewusstsein entwickelt und Verantwortungsübernahme gestärkt. Damit einher geht die Sensibilisierung für individuelle Risikofaktoren und das Erlernen von Handlungsalternativen.

Die Straftatauseinandersetzung wird vom Sozialdienst der Justizvollzugsanstalt individuell im Vollzugs- und Eingliederungsplan festgeschrieben, begleitet und ausgewertet.

Maßnahmen in Gruppen- sowie Einzelsettings

Unterstützt wird die Auseinandersetzung mit der eigenen Straffälligkeit durch extern erbrachte Maßnahmen im Gruppen- sowie Einzelsetting. Dazu gehören unter anderem:

• Soziales Kompetenztraining
• Anti-Gewalt-Training
• Suchtkompetenztraining
• Training zur Deradikalisierung
• Interkulturelles Kompetenztraining
• Ethikunterricht
• Vätercoaching
• Modulares Gruppentraining für Gefangene mit kurzem Strafrest
• Strukturiertes Übergangsmanagement zur Entlassungsvorbereitung

Unterstützung durch Externe Beratungsstellen

Darüber hinaus suchen diverse externe Beratungsstellen des Berliner Hilfesystems regelmäßig die Anstalt auf, um die Gefangenen zu spezifischen Themen und Problemlagen zu beraten und gegebenenfalls weiterzuvermitteln. Dazu gehören unter anderem:

• Regionale Drogenberatungsstellen
• Schuldner- und Insolvenzberatung
• Beratung der Berliner AIDS Hilfe
• Beratung für schwule und bisexuelle Männer
• Beratung zu altersspezifischen Fragen
• Polnischsprachige Sozialberatung
• Ehrenamtliche Vollzugshelferinnen