Auskunft an öffentliche Stellen

Blaue Fassade - Verwaltung

Schriftliche Auskunft

Persönliche Daten von Gefangenen, die aktuell in Berlin inhaftiert sind oder in der Vergangenheit hier inhaftiert waren, dürfen wir Ihnen nur geben, wenn

  1. Sie sich schriftlich an uns wenden (per Briefpost, Fax oder E-Mail) und
  2. die Vorschriften des Justizvollzugsdatenschutzgesetzes Berlin (JVollzDSG Bln) dies erlauben.

Telefonische Auskunft

Zusätzlich sind telefonische Auskünfte möglich, wenn der Anruf nachvollziehbar von einer öffentlichen Stelle erfolgt.

Umfang der Auskunft

Die Auskunftserteilung ist grundsätzlich auf folgende Daten beschränkt:

  • ob und in welcher Anstalt sich eine Person in Haft befindet,
  • ob ihre Entlassung voraussichtlich innerhalb eines Jahres bevorsteht und
  • falls die Entlassung innerhalb eines Jahres bevorsteht, den vorgesehenen Entlassungszeitpunkt.