Coronavirus
Aktuelle Informationen zum Coronavirus finden Sie auf der Sonderseite der Senatskanzlei.
Inhaltsspalte
Auskunft an öffentliche Stellen
Schriftliche Auskunft
Persönliche Daten von Gefangenen, die aktuell in Berlin inhaftiert sind oder in der Vergangenheit hier inhaftiert waren, dürfen wir Ihnen nur geben, wenn
- Sie sich schriftlich an uns wenden (per Briefpost, Fax oder E-Mail) und
- die Vorschriften des Justizvollzugsdatenschutzgesetzes Berlin (JVollzDSG Bln) dies erlauben.
Telefonische Auskunft
Zusätzlich sind telefonische Auskünfte möglich, wenn der Anruf nachvollziehbar von einer öffentlichen Stelle erfolgt.
Umfang der Auskunft
Die Auskunftserteilung ist grundsätzlich auf folgende Daten beschränkt:
- ob und in welcher Anstalt sich eine Person in Haft befindet,
- ob ihre Entlassung voraussichtlich innerhalb eines Jahres bevorsteht und
- falls die Entlassung innerhalb eines Jahres bevorsteht, den vorgesehenen Entlassungszeitpunkt.
Es folgen die Inhalte der rechten Seitenspalte
Zentrale Auskunftstelle des Berliner Justizvollzuges
Postanschrift:
Alt-Moabit 12a
10559 Berlin
Telefonische Servicezeiten:
Montag – Freitag
von 8:00 – 16:00 Uhr
- Tel.:
- (030) 9014-5656
- Fax:
- (030) 9014-5666