Telefonate
Mobiltelefone sind innerhalb einer Justizvollzugsanstalt nicht erlaubt!
Die Gefangenen können jedoch mit Erlaubnis der Justizvollzugsanstalt Telefongespräche führen. Dafür gibt es in der Justizvollzugsanstalt fest installierte Telefone.
Ist die Überwachung des Telefongesprächs erforderlich, teilt die Anstalt das den Gefangenen rechtzeitig vor Beginn des Telefonats und den Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern der Gefangenen unmittelbar nach Herstellung der Verbindung mit.
Die Kosten der Telefongespräche tragen die Gefangenen. Sind sie dazu nicht in der Lage, kann die Anstalt die Kosten in begründeten Fällen in angemessenen Umfang übernehmen.
Briefe
Die Gefangenen haben das Recht, Schreiben zu versenden und zu empfangen.
Wenn Sie an eine/n Gefangene/n schreiben, beachten Sie bitte, dass der Brief keine Einlagen (z.B. Geldscheine) enthält. Das ist nicht erlaubt!
Die Kosten des Schriftwechsels tragen die Gefangenen. Sind sie dazu nicht in der Lage, kann die Anstalt die Kosten in begründeten Fällen in angemessenem Umfang übernehmen.
Besuch
Die Gefangenen dürfen regelmäßig Besuch empfangen. Die Gesamtdauer für den Besuch beträgt mindestens zwei Stunden!
Bei Jugendstrafgefangenen und jungen Untersuchungsgefangenen mindestens vier Stunden im Monat.
Für einen Besuch ist vorher eine Terminvereinbarung erforderlich. Ohne Termin kann kein Besuch stattfinden.
Aufenthalt in der Anstalt
Besucherinnen und Besucher dürfen den Gefangenen keine Gegenstände und kein Geld übergeben. Umgekehrt dürfen sie auch keine Gegenstände und kein Geld von den Gefangenen annehmen.
Wird diese Regel missachtet, so ist mit einem sofortigen Abbruch des Besuchs zu rechnen. Gegebenenfalls wird ein dauerhaftes Besuchsverbot erteilt.
Sind Sie unsicher, ob ein bestimmtes Verhalten verboten oder erlaubt ist, erkundigen Sie sich bitte vorher bei dem Vollzugspersonal. Die Bediensteten beantworten gern Ihre Fragen!
Bargeld
Gefangene dürfen innerhalb der Justizvollzugsanstalt grundsätzlich kein Bargeld besitzen. Stattdessen wird für Gefangene ein eigenes Konto bei der Justizvollzugsanstalt angelegt.
Von dem Guthaben auf diesem persönlichen Konto können Gefangene z.B. ihren Einkauf bezahlen. Angehörige dürfen zu diesem Zweck über die Anstalt Geld überweisen. Die Zusendung von Bargeld in Briefen oder Paketen ist nicht zulässig.
Bei der Überweisung sind als Verwendungszweck der Name, Vorname, möglichst das Geburtsdatum und (falls bekannt) die Buchnummer Ihrer oder Ihres Angehörigen anzugeben. Ist die Einzahlung für einen bestimmten Zweck gedacht, so geben Sie bitte den Zweck an. Angaben zur Bankverbindung finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Anstalt.
Einkauf
Gefangene haben die Möglichkeit innerhalb der Anstalt Dinge ihres persönlichen Bedarfs einzukaufen.
Sie können z.B. Kaffee, Schokolade oder Hygieneartikel kaufen.