Newsletter

Der Newsletter des Berliner Justizvollzugs und der Sozialen Dienste erscheint viermal im Jahr!

Inhalt - Was dürfen Sie erwarten?

  • Informationen nicht nur für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Berichte über aktuelle Themen des Vollzuges und der Bewährungshilfe
  • Klare und verlässliche Aussagen zu aktuellen Entwicklungen
  • Porträt der Vielschichtigkeit der Aufgaben der fast 3.000 Beschäftigten

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Einige Themen der letzten Ausgaben:

Koordinierungsstelle Kinder von Inhaftierten

Koordinierungsstelle für Kinder von Inhaftierten (KvI)

Seit Beginn des Jahres 2022 hat eine Arbeitsgruppe der Senatsjustizverwaltung in Kooperation mit der Senatsbildungsverwaltung gemeinsam mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband Berlin, Vertreterinnen von freien Trägern (Treffpunkt e. V. und Freie Hilfe Berlin e. V.) und den Justizvollzugsanstalten sowie der Jugendhilfe an einem Konzept (Wirkungsplan) gearbeitet, um die Maßnahmen und Angebote in und außerhalb des Vollzugs zu stärken und ein nachhaltiges sowie flächendeckendes Begleitungs- und Unterstützungssystem für die von der Inhaftierung eines Elternteils betroffenen Kinder einzurichten.
Unter anderem geht es der KvI um den Ausbau und die Weiterentwicklung eines familienfreundlichen Justizvollzugs, eine Sensibilisierung für die Bedarfe, der von Haft betroffenen Familien und die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für betroffene Familien.

Null-Abfall-Konzept. recyceln. grün

Mehrwegsystem statt Einwegverpackungen

Über 68 aktive Nutzerinnen und Nutzer einer JVA-Mitarbeiterkantine helfen täglich dabei, unnötigen Verpackungsmüll zu vermeiden.

Seit September 2022 wird dort auf Einwegverpackungen zugunsten eines Mehrwegsystems verzichtet. Die Rückgabequote der Mehrwegverpackungen liegt bei bemerkenswerten 99,4%.

Dadurch konnten schon reichlich Kosten und Einwegverpackungen eingespart werden. Das Mehrwegsystem selbst funktioniert digital, basierend auf einer Mobilen Applikation (App) für das Handy.

Gestrichener Regenbogen

Aufnahme und Unterbringung von trans, intern, non-binären Personen

Mit dem Gesetz zur Änderung von Berliner Justizvollzugsgesetzen vom 14. September 2021 sind die Trennungsgrundsätze in den Vollzugsgesetzen, anders als zuvor, nun geschlechtsneutral formuliert. In Berlin nehmen mehrere Vollzugsanstalten trans*, inter* und non-binäre Personen zur Haft auf. Deshalb war es erforderlich, dass ein Handlungsleitfaden erarbeitet wurde, der ein standardisiertes und transparentes Verfahren, der Entscheidungsgründe für die Unterbringung im Einzelfall dokumentiert. Das Thema trans* Identität und die vielen damit verbundenen Fragestellungen sind „Neuland“ und stellen in der Betreuung, aber auch für die Gefangenen in verschiedensten Kontaktsituationen eine Herausforderung dar. Um das Vollzugspersonal durch adäquate Fortbildungen zu unterstützen, hat eine Fachgruppe einen Entwurf für Standards zur Fortbildung erarbeitet.

Spritze und Ampulle

Drogen– und Suchtarbeit im Vollzug

Die Anstrengungen, die der Berliner Justizvollzug im Zusammenhang mit der Drogen- und Suchtarbeit unternimmt, sind jetzt im Internet als Teil einer multimedialen Geschichte, die Text, Bild und Film auf interessante Art und Weise kombiniert, sichtbar.

Der Arbeitsstab des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit GmbH (GIZ) und der Global Partnership on Drug Policies and Development (GPDPD) haben diese interaktive Multimedia-Story produziert.

Eingebettet in verschiedene Erzählstränge wird in einer Multimedia-Story dargelegt, wie bedeutsam und notwendig die Substitutionsbehandlung opiatabhängiger Menschen in Haft ist.