1. Bareinzahlung bei der JVA Plötzensee
Die Bezahlung von Geldstrafen und Geldbußen in bar ist bei der Zahlstelle der JVA Plötzensee montags bis freitags von 08.00 bis 11.00 Uhr möglich.
2. Bareinzahlung an anderer Stelle
Die Bezahlung von Geldstrafen und Geldbußen in bar ist über folgende Stellen möglich:
- Kosteneinziehungsstelle der Justiz beim Amtsgericht Spandau
Altstädter Ring 7, 13597 Berlin
Öffnungszeiten Mo.-Fr. 09.00 – 12:00 Uhr
Telefon: 030/90157-0
- Gerichtskasse beim Amtsgericht Tiergarten
Turmstraße 91, 10559 Berlin
Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 09.00 – 13.30 Uhr & Do. 15.00 – 18.00 Uhr
Telefon: 030/9014-0
Ihre Einzahlung führt nur dann zur Entlassung, wenn der Anstalt ein von der Gerichtskasse oder vom Geldinstitut ausgestellter Bareinzahlungsbeleg vorgelegt wird.
Bei Einzahlung bitte angeben:
- Name und Vorname des Gefangenen sowie
- das Aktenzeichen bzw. das Kassenzeichen der Geldstrafe
3. Geld überweisen
Weiterhin besteht die Möglichkeit der Überweisung auf das Konto der jeweiligen Staatsanwaltschaft bzw. das Konto der JVA Plötzensee.
Im Verwendungszweck sind anzugeben:
- Name und Vorname des Gefangenen sowie
- das Aktenzeichen bzw. das Kassenzeichen der Geldstrafe
Bitte beachten Sie, dass es bei Überweisungen erst zur Entlassung kommen kann,
- sofern der Betrag auf dem entsprechenden Konto eingegangen ist,
- ein geeigneter Nachweis der Wertstellung z.B. in Form eines Kontoauszuges in der Anstalt vorgelegt wird.