- 87 Haftplätze
davon 1 barrierefreier Haftraum - 24 Aufnahmeplätze
AUFNAHMEBEREICH
Der Aufnahmebereich hat eine Kapazität von 33 Plätzen. Es werden Frauen mit allen Haftarten wie beispielsweise Untersuchungshaft, Strafhaft, Zivilhaft sowie Ersatzfreiheitsstrafe aufgenommen.
Die Zielgruppe umfasst alle erwachsenen Frauen, die sich zum Strafantritt selbst stellen oder zugeführt werden. Jugendliche bis zu einem Alter von 21 Jahren werden gesondert im Jugendbereich aufgenommen.
Entscheidend für die Aufnahme sind ein gültiger Haftbefehl und/oder eine Vollstreckungsanordnung. Nach der Aufnahme-Anamnese, bei der unter anderem eine Klärung der sozialbiographischen Faktoren erfolgt, werden erste erforderliche Hilfestellungen geleistet, wie z. B. Suizidprophylaxe, Wohnungserhalt, Versorgung von Haustieren und erste Telefonate.
Die Aufnahme ist der einzige Bereich, der kein Wohngruppenvollzug ist. Es ist möglich, Frauen mit hoher psychischer Auffälligkeit oder erhöhter Fremdgefährdung, welche nicht wohngruppengeeignet sind unter engeren Bedingungen zu betreuen und ggf. eine Wohngruppenfähigkeit nach einer Clearingphase herzustellen. Die Verweildauer beläuft sich auf wenige Tage bis zum mehrmonatigen Verbleib. Die Aufenthaltslänge wird unter anderem durch Faktoren wie ärztliche und/oder richterliche Freigaben sowie die Eignung für den Wohngruppenvollzug beeinflusst.
EINWEISUNGSABTEILUNG
Die Einweisungsabteilung ist für die Eingangsdiagnostik und die erste Vollzugsplanung bei Aufnahme in den Strafvollzug zuständig. Erhoben werden persönlichkeitsbezogene, lebensweltorientierte und deliktursächliche Bedarfe, um zielgerichtet Einfluss auf Behandlungsverläufe und die Resozialisierung zu nehmen. Die zeitnahe Verlegung der Frauen in die verschiedenen Teilanstalten erfolgt nach einem anstaltsspezifischen Belegungsmodell.
JUGENDBEREICH
Den Jugendlichen stehen eigene Schulmaßnahmen, ein eigener Arbeitsbetrieb sowie gesonderte Behandlungs- und Freizeitmaßnahmen zur Verfügung. Das zugewiesene multiprofessionelle Team der Jugendstation arbeitet nach einer eigenen Gesetzgebung – JStVollzG Bln und JGG – welche ein erzieherisches Augenmerk verfolgt.
Im Jugendbereich werden alle Haftformen und -längen vollstreckt. Die Bedarfe der jungen Frauen sind vielschichtig und different. Zusätzlich stellen das Alter und die heterogene Zusammensetzung von kulturellen- und sozialisationsbedingten Unterschieden in einer Gruppe eine besondere Herausforderung dar. Um dieser gerecht zu werden, findet eine sehr enge Zusammenarbeit zwischen internen und externen Fachmitarbeitenden statt.
WOHNGRUPPEN FÜR ERWACHSENE FRAUEN MIT UND OHNE SUBSTANZABHÄNGIGKEIT
In diesem Bereich befinden sich in der Regel Frauen mit kurzen Freiheitsstrafen oder in Untersuchungshaft. Der überwiegende Teil weist eine manifeste Substanzabhängigkeit auf. Auf zwei von insgesamt vier Stationen werden Frauen mit und ohne Substanzabhängigkeit durchmischt untergebracht, während auf weiteren zwei Stationen ausschließlich Frauen mit einer Abhängigkeitserkrankung inhaftiert sind.
Die Wohngruppenbereiche verfügen seit Mitte der 90er Jahre über jeweils einen Spritzenautomaten, der einen anonymen “1 zu 1”-Tausch zur Gesundheitsprophylaxe ermöglicht. Dieses Projekt ist deutschlandweit einzigartig. Die Spritzenvergabe ist nicht so zu verstehen, dass Drogen akzeptiert werden, sie wirkt jedoch schweren gesundheitlichen Folgen des Drogengebrauchs entgegen und spricht auch die Frauen an, die nicht durch eine abstinenzorientierte Behandlung erreicht werden. Flankierend werden die inhaftierten Frauen durch ein gutes Netzwerk an Drogenberatungen, Berliner Aidshilfe und psychosoziale Betreuung durch den internen Sozialdienst betreut.
Zur weiteren Behandlung steht die Substitution zur Verfügung oder eine abstinenzorientierte externe Entwöhnungstherapie, welche gem. § 35 BtMG unterstützt wird. Inhaftierte mit einer zu verbüßenden Ersatzfreiheitsstrafe, können diese im Rahmen des „Day by Day“ Projekt abarbeiten und ihre Haftzeit damit verkürzen.