Oft gefragt - Zusammenstellung der häufigsten Fragen an die Mitarbeitenden der JVA Heidering

Haftauskunft - Haftverlauf - Besuchsregelungen

  • Wer kann mir sagen, ob eine bestimmte Person in der JVA Heidering inhaftiert ist oder war?

    Bitte wenden Sie sich bei einer solchen Frage an die *Zentrale Auskunftsstelle des Berliner Justizvollzuges – ZASt*(Link zur Webseite der ZASt)”:http://www.berlin.de/justizvollzug/service/zentrale-auskunftsstelle/

  • Wie verläuft eine Inhaftierung? Gibt es einen Plan?

    Für jeden einzelnen Gefangenen wird gemäß § 9 StVollzG Bln auf der Grundlage des Ergebnisses des Diagnostikverfahrens ein Vollzugs- und Eingliederungsplan erstellt. Darin wird u. a. Folgendes festgelegt:

    • die Unterbringung im geschlossenen oder offenen Vollzug,
    • der Arbeitseinsatz sowie Maßnahmen der beruflichen Ausbildung oder Weiterbildung,
    • besondere Hilfs- und Behandlungsmaßnahmen (auch Freizeitmaßnahmen)
    • notwendige Maßnahmen zur Vorbereitung der Entlassung.

    Der Vollzugsplan wird in Konferenzen erstellt und anschließend regelmäßig überprüft und angepasst.

  • Dürfen Gefangene Besuch erhalten?

    Ja, Gefangene dürfen Besuch erhalten, wenn sie das vorher bei der JVA Heidering beantragen.

    Wie das funktioniert und wichtige Informationen vor einem Besuch, haben wir für Sie in einem Merkblatt am Ende dieser Seite zusammengefasst. Zum Merkblatt

Geld - Einkauf - Kleidung

  • Wie viel Bargeld dürfen Gefangene bei sich tragen?

    Der Besitz von Bargeld jeglicher Währung ist für Gefangene verboten.
    Deshalb ist die Zusendung von Bargeld in Briefen oder Paketen ebenfalls verboten.

    Gefangene dürfen nur Geld auf einem für sie von der JVA eingerichteten Konto besitzen.

  • Wie überweise ich Geld an einen Gefangenen?

    Bitte geben Sie bei einer Überweisung auf das anstaltsinterne Konto des Gefangenen folgende Daten an.

    Kontoinhaber:
    JVA Heidering

    IBAN:
    DE63 1001 0010 0477 5051 01

    BIC:
    PBNKDEFF

    Verwendungszweck:
    Name und Buchnummer des Gefangenen

  • Können die Gefangenen in der JVA Heidering einkaufen?

    Die Gefangenen können bei vorhandenen finanziellen Mitteln, zweimal im Monat aus einem umfangreichen Sortiment Produkte des alltäglichen Lebens bestellen. Der Einkauf wird von einem externen Anbieter geliefert.

  • Tragen die Gefangenen Anstaltskleidung oder private Kleidung?

    Grundsätzlich wird den Gefangenen gestattet, Privatkleidung zu tragen. Die Privatwäsche wird in den Teilanstalten auf ihre Kosten (Waschmittel) gewaschen. Beschäftigte Gefangene tragen während der Arbeitszeit Arbeitskleidung.

Haftraum - Tagesablauf - Ausgänge (Lockerungen des Vollzuges)

  • Was darf ein Gefangener mit in seinen Haftraum nehmen?

    In jedem Haftraum befindet sich als Grundausstattung ein Bett, ein Stuhl, ein Tisch und ein Schrank. Jeder Haftraum verfügt zudem über einen abgetrennten Sanitärbereich.

    Die Gefangenen dürfen ihre Hafträume in angemessenem Umfang mit ihren persönlichen Dingen ausstatten. Allerdings sind zusätzliche Einrichtungsgegenstände (z.B. technische Geräte) grundsätzlich genehmigungspflichtig und schriftlich zu beantragen. Gegenstände, die die Übersichtlichkeit des Haftraumes behindern oder in anderer Weise Sicherheit oder Ordnung der Anstalt gefährden, können ausgeschlossen werden.
    Selbst eingebrachte TV Geräte, Radiogeräte oder elektronische Wecker sind ab März 2023 mit Inbetriebnahme des neuen multimedialen Haftraummediensystems nicht mehr gestattet. Das Einbringen von Zusatzgeräten, die in Verbindung mit dem Haftraummediensystem genutzt werden können (Blu-ray-Player, Game Controller, PC Tastatur, Maus, USB Headset) ist ebenfalls nicht gestattet. Diese Geräte können vom Anbieter gemietet oder gekauft werden.

    Bei Verlust oder Beschädigung des Haftrauminventars werden die Insassen für den entstandenen Schaden haftbar gemacht.

  • Sind technische Geräte im Haftraum erlaubt?

    Die Gefangenen dürfen technische Geräte im Haftraum besitzen.

  • Wie sieht der Tagesablauf eines Gefangenen aus?
    Uhrzeit Ereignis
    Ca. 06.15 Uhr Wecken
    Ca. 07.00 Uhr Arbeitsbeginn der Arbeiter und Schüler
    11.30 Uhr Ausgabe der Warmverpflegung in den Wohnbereichsküchen und Betrieben
    14.30 Uhr Ausgabe der Kaltverpflegung (Abendessen und Frühstück für den Folgetag)
    14.30 Uhr Rückkehr der Arbeiter und Schüler
    15.15 Uhr – 16.45 Uhr Freistunden (Hofgang)
    Ca. 21.30 Uhr Nachtverschluss
  • Wie viele Freistunden haben die Gefangenen?

    Die JVA Heidering ermöglicht jedem Gefangenen über das gesetzliche Maß hinaus täglich zwei Stunden Aufenthalt im Freien.

  • Wann bekommt ein Gefangener Vollzugslockerungen?

    Aus der JVA Heidering werden

    • begleitete Ausgänge
    • unbegleitete Ausgänge und
    • Langzeitausgänge

    (§ 42 Absatz 1 Nr. 1-3 StVollzG Bln) gewährt.

    Diese sogenannten “Vollzugslockerungen” dürfen nach § 42 Absatz 2 StVollzG Bln gewährt werden, wenn sie der Erreichung des Vollzugszieles dienen und verantwortet werden kann, zu erproben, dass die Gefangenen sich weder dem Vollzug der Freiheitsstrafe entziehen noch die Lockerungen zur Begehung von Straftaten missbrauchen werden.

Dienstleistungen und Produkte der JVA Heidering

  • Bietet die JVA Heidering Dienstleistungen oder Produkte aus den Werkstätten an, in denen die Gefangenen arbeiten?

    Anders als in anderen Justizvollzugsanstalten des Landes Berlin werden in der Justizvollzugsanstalt Heidering keine einzelnen Produkte oder Leistungen angeboten.

    Die Werkstätten der Justizvollzugsanstalt Heidering werden von externen Dienstleistern betrieben. Sie stellen die Arbeitsplätze für Gefangene sicher. Im Auftrag von Firmen werden Fertigungs- und Montageleistungen in den Bereichen Metall und Konfektionierung ausgeführt.

    Beschäftigung und Qualifizierung der Gefangenen in der JVA Heidering(zur Webseite mit Infos über die Werkhallen):https://www.berlin.de/justizvollzug/anstalten/jva-heidering/was-machen-wir/beschaeftigung-qualifizierung/

  • Hinweise für Ihren Besuch in der JVA Heidering

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