Die Berliner Justizvollzugsgesetze beinhalten die Grundlage für eine verletztenbezogene Vollzugsgestaltung:
Die Mitarbeitenden des Vollzuges fühlen sich daher verantwortlich, neben der Behandlung und Resozialisierung von straffällig gewordenen Menschen auch die Perspektive der von Straftaten betroffenen Personen zu berücksichtigen. Der Respekt vor den Betroffenen von Straftaten ist ihnen ein wichtiges Anliegen und soll sich in den Möglichkeiten und Grenzen im Umgang mit den Straftäterinnen und Straftätern widerspiegeln.