Erste Informationen

Karton mit einem Informationszeichen

Sie haben eine Ladung zum Strafantritt der Justizvollzugsanstalt des Offenen Vollzuges Berlin erhalten? Bitte beachten Sie genau, in welcher Teilanstalt Sie sich zu stellen haben. Die einzelnen Standorte finden Sie hier

Wie können Sie Ihre sozialen Kontakte während des Aufenthalts in der JVA des Offenen Vollzuges Berlin aufrechterhalten? Auf dieser Seite erfahren Sie mehr.

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  • Ladung zum Strafantritt - Allgemeine Hinweise

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Telefon

Gefangene sind telefonisch nicht direkt zu erreichen und dürfen in der Anstalt keine Mobilfunkgeräte benutzen. Sie haben aber die Möglichkeit aus der Anstalt zu telefonieren. Hierfür stehen in jeder Teilanstalt Telefone (Münz- bzw. Kartengeräte) zur Verfügung.

Briefe

Sie möchten einem Gefangenen schreiben? Der Empfang von E-Mail oder Fax ist den Gefangenen nicht möglich, aber Briefe können zugestellt werden. Bitte verwenden Sie als Anschrift:

  • Vorname und Name des Gefangenen
  • Anschrift der Teilanstalt, in der der Gefangene untergebracht ist.

Wichtig:

  • Briefe müssen ausreichend frankiert sein.
  • Sie müssen Ihren vollen Namen und Ihren Wohnort als Absender angeben.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche ein- und ausgehenden Postsendungen von der Anstalt stichprobenartig überprüft werden dürfen (hiervon ausgenommen sind z.B.: Schriftwechsel mit Abgeordneten, mit deutschen Gerichten und Justizbehörden, mit der Europäischen Kommission für Menschenrechte sowie mit Verteidigern, Rechtsanwälten und Notaren in einer den Gefangenen betreffenden Rechtssache).

Besuch

Jeder Gefangene hat Anspruch auf mindestens 2 Stunden Besuchszeit im Monat.

Der Zutritt zur Anstalt kann nur mit gültigem Personaldokument gewährt werden!

Die Besucherzahl ist auf max. drei Erwachsene pro Gefangenen begrenzt. Besucher dürfen sich nur in dem für Besuche vorgesehenen Räumlichkeiten und Bereichen aufhalten. Das Betreten der Unterbringungshäuser und der Hafträume ist für Besucher verboten.

Sorgen Sie bitte dafür, dass Sie Ihrer Aufsichtspflicht gegenüber Ihren Kindern jederzeit nachkommen können.

Folgende Gegenstände dürfen von Besuchern und Besucherinnen eingebracht werden:

  • Lebensmittel und Bekleidung in normalem Maß (eine handelsübliche Einkaufstasche)
  • technische/elektronische Geräte müssen vorab beantragt werden und dürfen erst eingebracht werden, wenn der Gefangene die dazu erforderliche Erlaubnis besitzt

Verbotene Gegenstände:

  • Waffen
  • Rauschmittel bzw. Betäubungsmittel
  • alkoholhaltige Lebensmittel und Getränke
  • alkoholfreies Bier
  • Malzbier
  • Medikamente nur mit ärztlicher Verordnung

Das Benutzen von Mobiltelefonen innerhalb der Anstalt ist untersagt. Diese Geräte müssen beim Betreten der Anstalt abgegeben werden.

Das Zuwiderhandeln kann mit sofortigem Abbruch des Besuches, Anstaltsverweis, Hausverbot bis hin zu einer Strafanzeige geahndet werden!

Geld

Gefangene der JVA des Offenen Vollzuges Berlin dürfen Bargeld in angemessener Menge besitzen. Sie haben zudem auch ein Konto, auf das Bargeldeinzahlungen (nur innerhalb der Geschäftszeiten) und Überweisungen möglich sind.

Überweisungen sind auf folgendes Konto möglich:

Empfänger: JVA des Offenen Vollzuges Berlin
IBAN: DE35 1001 0010 0028 4701 01
BIC: PBNKDEFF
Verwendungszweck: Name, Vorname, (falls bekannt: Buchnummer)