Jeder Gefangene hat Anspruch auf mindestens 2 Stunden Besuchszeit im Monat.
Der Zutritt zur Anstalt kann nur mit gültigem Personaldokument gewährt werden!
Die Besucherzahl ist auf max. drei Erwachsene pro Gefangenen begrenzt. Besucher dürfen sich nur in dem für Besuche vorgesehenen Räumlichkeiten und Bereichen aufhalten. Das Betreten der Unterbringungshäuser und der Hafträume ist für Besucher verboten.
Sorgen Sie bitte dafür, dass Sie Ihrer Aufsichtspflicht gegenüber Ihren Kindern jederzeit nachkommen können.
Folgende Gegenstände dürfen von Besuchern und Besucherinnen eingebracht werden:
- Lebensmittel und Bekleidung in normalem Maß (eine handelsübliche Einkaufstasche)
- technische/elektronische Geräte müssen vorab beantragt werden und dürfen erst eingebracht werden, wenn der Gefangene die dazu erforderliche Erlaubnis besitzt
Verbotene Gegenstände:
- Waffen
- Rauschmittel bzw. Betäubungsmittel
- alkoholhaltige Lebensmittel und Getränke
- alkoholfreies Bier
- Malzbier
- Medikamente nur mit ärztlicher Verordnung
Das Benutzen von Mobiltelefonen innerhalb der Anstalt ist untersagt. Diese Geräte müssen beim Betreten der Anstalt abgegeben werden.
Das Zuwiderhandeln kann mit sofortigem Abbruch des Besuches, Anstaltsverweis, Hausverbot bis hin zu einer Strafanzeige geahndet werden!