Barrierefreiheitserklärung des Berliner Justizvollzugs
Öffentliche Stelle / Geltungsbereich
Berliner Justizvollzug
Wir bemühen uns, unseren Webauftritt barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der aktuellen BITV.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot Webauftritt www.berlin.de/justizvollzug/.
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt bzw. aktualisiert?
Diese Erklärung wurde am 22.10.2022 erstellt bzw. überarbeitet.
Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde durchgeführt von der oben aufgeführten öffentlichen Stelle durch eine Selbstbewertung.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieser Webauftritt / Diese Anwendung ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der aktuellen BITV erfüllt.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Barriere: Kontaktspalte/Seitenspalte
- Beschreibung: Die Seiten können Seitenspalten enthalten, die beim Einsatz von Tastatur-Navigation erst nach dem Inhalt der Hauptspalte erreicht werden. Damit erscheinen sie bei Tastatur-Navigation in anderer Reihenfolge als optisch.
- Maßnahmen: Die Seitenspalten werden entfernt.
- Zeitplan:Behebung in 2023
Barriere: strukturierte Formulare
- Beschreibung: Auf den Seiten existieren Formulare, bei denen teilweise Strukturelemente fehlen bzw. fehlerhaft verwendet werden. Entsprechend können beim Einsatz von Screenreadern für die Nutzung relevante Informationen fehlen oder nicht korrekt verstanden werden.
- Maßnahmen: Strukturelemente der Formulare werden korrigiert.
- Zeitplan: Behebung in 2023
Barriere: Dokumente
- Beschreibung: Nicht alle hochgeladenen Dokumente sind bereits barrierearm. Dies betrifft vor allem Dokumente, die in der Rubrik Service bei Parlamentarische Anfragen eingestellt sind, Stellenangebote, Organigramme, Statistiken, Pressemitteilungen und Publikationen.
- Maßnahmen: Mit der Einführung des BerlinPCs sollen allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entsprechende Software zum Prüfen und zur Bearbeitung von Dokumenten zur Verfügung stehen.
- Zeitplan: Behebung in 2023
Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit (Feedbackoption) kontaktieren?
Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserer Website oder der mobilen Anwendung nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.
Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle:
Name: Sabine Pörschke
E-Mail: sabine.poerschke@senjustva.berlin.de
Telefon: (030) 9013-3421
Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit
Die folgenden Angaben werden in der digitalen Barrierefreiheitserklärung immer ausgegeben: Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, Sie innerhalb von 4 Wochen keine Antwort erhalten haben, oder die Antwort unzureichend war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden und ein Durchsetzungsverfahren anstreben. Bitte kontaktieren Sie immer zuerst die betroffene öffentliche Stelle!
Link zum Kontaktformular
Weitere Informationen zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit