Auskünfte an Verletzte einer Straftat

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Sind Sie selbst Verletzte oder Verletzter einer Straftat?

Oder ist eine Person für die Sie erziehungsberechtigt sind betroffen?

Wenn die Täterin oder der Täter in Berlin inhaftiert ist, können Sie Auskünfte über die Person bei der “Zentralen Auskunftsstelle des Berliner Justizvollzuges” erhalten.

Voraussetzungen:

  1. Sie sind als Nebenklägerin oder Nebenkläger im Strafverfahren aufgetreten oder legen glaubhaft ein berechtigtes Interesse dar.
  2. Sie stellen einen schriftlichen Antrag

So legen Sie Ihr berechtigtes Interesse glaubhaft dar:

Hierfür ist oftmals Ihr Name oder der Name des Opfers der Straftat ausreichend.

Ihr Anliegen kann schneller bearbeitet werden, wenn Sie über ein Urteil verfügen und dieses als Kopie beifügen.

Können Sie einen Titel zur Zwangsvollstreckung vorlegen oder anderweitig nachweisen, dass eine Forderung zu Ihren Gunsten besteht? Dann können Sie auch so Ihr berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

Sollten Ihre Interessen durch eine gesetzliche oder rechtliche Vertretung wahrgenommen werden oder handeln Sie in Rechtsnachfolge, fügen Sie bitte entsprechende Nachweise bei.

Schriftlicher Antrag auf Auskunft

Auskünfte zur inhaftierten Person erhalten Sie nicht telefonisch. Bitte stellen Sie einen schriftlichen Antrag und unterschreiben sie ihn. Wir stellen Ihnen am Ende dieser Webseite ein Muster zur Verfügung.

Unter der Telefonnummer (030) 9014-5656 können Sie sich zum Antragsverfahren beraten lassen.

  • 1. Als Briefpost an folgende Anschrift:

    Zentrale Auskunftsstelle des Berliner Justizvollzuges
    Alt-Moabit 12a
    10559 Berlin

  • 2. Als Dateianhang zu einer E-Mail:

    Scannen Sie den unterschriebenen Antrag ein und mailen ihn an: auskunft@zast-justizvollzug.berlin.de

Folgende Informationen können Sie erfragen:

  • In welcher Justizvollzugsanstalt des Landes Berlin ist der Täter oder die Täterin untergebracht?
  • Wird der Täter oder die Täterin innerhalb eines Jahres aus der Justizvollzugsanstalt entlassen?
    • Wenn ja, erhalten Sie Auskunft über den geplanten Entlassungstag.
  • Ist die inhaftierte Person zu Vollzugslockerungen zugelassen?
Zur Feststellung und Durchsetzung von etwaigen Rechtsansprüchen erhalten Sie soweit erforderlich Auskunft über:
  • Die Entlassungsadresse und die Vermögensverhältnisse.

Bevor Sie Ihre Anfrage stellen:

Beachten Sie bitte!

  • Der oder die Gefangene wird vor einer Antwort an Sie angehört.
  • Befürchten Sie dadurch erhebliche Nachteile für Ihre Interessen, teilen Sie das bitte im Antrag gleich mit. In diesem Fall kann entschieden werden, dass der oder die Gefangene erst nachträglich über die erteilte Auskunft informiert wird.
  • Ihre Anfrage wird in der Gefangenenpersonalakte (ohne Ihre Anschrift zu nennen) dokumentiert.
  • Nach Auskunftserteilung eingetretene Veränderungen werden Ihnen nicht automatisch mitgeteilt.
  • Musterantrag

    Sie können das Formular am PC ausfüllen und danach ausdrucken.
    Bitte unterschreiben Sie das ausgefüllte Formular!

    DOCX-Dokument (20.5 kB) - Stand: Januar 2021