Oder ist eine Person für die Sie erziehungsberechtigt sind betroffen?
Wenn die Täterin oder der Täter in Berlin inhaftiert ist, können Sie Auskünfte über die Person bei der “Zentralen Auskunftsstelle des Berliner Justizvollzuges” erhalten.
Voraussetzungen:
- Sie sind als Nebenklägerin oder Nebenkläger im Strafverfahren aufgetreten oder legen glaubhaft ein berechtigtes Interesse dar.
- Sie stellen einen schriftlichen Antrag