Sie sind nicht selbst betroffen, aber eine Person für die Sie erziehungsberechtigt sind? In beiden Fällen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Auskünfte über die Täterin oder den Täter erhalten.
Voraussetzungen für eine Auskunft über die Täterin oder den Täter
- Die Täterin oder der Täter ist in Berlin inhaftiert.
- Sie sind als Nebenklägerin oder Nebenkläger im Strafverfahren aufgetreten oder legen glaubhaft ein berechtigtes Interesse dar.
- Sie stellen einen schriftlichen Antrag