Belegungsfähigkeit des originären Standortes:
- 86 Haftplätze
davon 3 Mutter-Kind-Plätze, der offene Jugendvollzug
und 1 barrierefreier Haftraum
- 60 Haftplätze
Wegen Sanierungsarbeiten ist der Standort (TA Reinickendorf – Ollenhauer Straße) derzeit nicht in Betrieb. Der Offene Vollzug der JVA für Frauen befindet sich für diese Zeit am Standort Haus D der JVA Plötzensee. Für diesen Zeitraum können keine Mutter-Kind-Plätze und kein barrierearmer Haftraum vorgehalten werden.
Im offenen Vollzug befinden sich vorwiegend erwachsene Frauen in Strafhaft oder mit Ersatzfreiheitsstrafen. Zusätzlich befinden sich hier, in Ergänzung zu dem geschlossenen Jugendvollzug am Standort Lichtenberg, 3 Haftplätze des offenen Jugendvollzuges.
Inhaftierte, die sich zum Strafantritt nicht selbst gestellt haben, wurden durch den geschlossenen Vollzug eingewiesen und haben eine Eignung für die besonderen Anforderungen des offenen Vollzugs.
Frauen die, nach eingeräumter gerichtlicher Möglichkeit, sich zum Strafantritt selbst gestellt haben, werden durch den offenen Vollzug direkt aufgenommen und auf Eignung geprüft.
Das vorrangige Ziel in diesem Bereich ist, die inhaftierten Frauen in ein freies Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis zu bringen und/oder dieses zu erhalten. Im Durchschnitt befinden sich ein Drittel der Frauen im Freigang.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Aufrechterhaltung familiärer und sozialer Kontakte. Es ist eine höhere Kontaktdichte bis hin zu solchen Freigängen möglich, bei welchen den besonderen Lebensumständen von Frauen Rechnung getragen wird, die bereits vor Inhaftierung z. Bsp. die Verantwortung für die Kinderbetreuung innehatten.
Im offenen Vollzug wird im besonderen Maße die Selbstständigkeit und Unabhängigkeit ermöglicht und eingeübt.
Als Besonderheit für Inhaftierte in Ersatzfreiheitsstrafe gibt es im Rahmen der Tilgungsvariante “day-by-day“ die Option, ihre Geldstrafe während der Zeit der Haft, auch bei einem externen Kooperationspartner abzuarbeiten. Mehr Informationen sind in der Verordnung über die Abwendung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen durch freie Arbeit [§ 5] enthalten.
Offener Jugendvollzug
Für den offenen Vollzug geeignete Jugendliche finden in einem engen Betreuungsrahmen die Möglichkeit, sich nach außen zu orientieren und entlassungsvorbereitende Maßnahmen bei freien Bildung-, Berufs- oder Sozialträgern zu nutzen. Sie können die reguläre Schule besuchen, Schulabschlüsse nachholen, eine Ausbildung absolvieren oder an Ganztagsmaßnahmen mit Praktika teilnehmen.
Hierbei benötigen die Jugendlichen in besonderem Maße engagierte Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die unter Berücksichtigung entwicklungstypischer Herausforderungen den Jugendlichen bei der Begehung des Alltags und bei der Verselbstständigung Hilfestellung geben.