Am Anfang steht die Behandlungsuntersuchung. Fachkräfte mit einem Studienabschluss der Psychologie oder der Sozialarbeit führen die Untersuchung (das Diagnostikverfahren) durch. Die Auswertung des Urteils, eventuell vorhandene Gutachten, das persönliche Gespräch mit den Inhaftierten und die Erfahrung der Untersuchenden bilden die Grundlage.
Es entsteht ein Bild von der Persönlichkeit, der Vorgeschichte und den privaten Verhältnissen der Person. Rückfallrisiko und der individuelle Förder- bzw. Behandlungsbedarf lassen sich dadurch einschätzen.
Die gewonnenen Erkenntnisse fließen ein in den umfangreichen Vollzugs- und Eingliederungsplan. Er beinhaltet unter anderem
- die Ergebnisse des Diagnostikverfahrens,
- den voraussichtlichen Entlassungszeitpunkt,
- Entscheidung über die Unterbringung im geschlossenen oder offenen Vollzug,
- die Maßnahmen, die zur Erreichung des Vollzugsziels durchzuführen sind
- Teilnahme an schulischen und beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen,
- Teilnahme an arbeitstherapeutischen Maßnahmen oder am Arbeitstraining,
- Arbeitseinsatz,
- Teilnahme an Sportangeboten und Maßnahmen zur strukturierten Gestaltung der Freizeit und
- die Frist zur Fortschreibung des Vollzugs- und Eingliederungsplans.