Oft gefragt

Ich habe eine Ladung erhalten und verstehe sie nicht. An wen kann ich mich wenden?

Eine Ladung erfolgt ausschließlich über die Geschäftsstelle der Abteilung 417 des Amtsgerichts Tiergarten (AG Tiergarten). Bei Fragen zur Ladung wenden Sie sich bitte an:

  • Frau Borchardt – Tel. 030 / 9014 2770
  • Frau Busack – Tel. 030 / 7400 118 15 oder
  • Herrn Thur – Tel. 030 / 7400 118 13

Was darf ich zum Arrestantritt mitbringen?

Checkliste Stift
  • Kleidung, Sportsachen, Sportschuhe, eigene Bettwäsche
    (Es besteht die Möglichkeit, private Wäsche kostenfrei zu waschen.)
  • Körperpflegemittel und Kosmetika nur in transparenten oder durchsichtigen PET-Flaschen
    (ohne Spiegel und Flaschen aus Glas)
  • Münzgeld (nicht mehr als 20 Euro/ Woche), Briefmarken, Fahrkarten, Bücher und Zeitschriften, Schulsachen
  • alkoholfreie Getränke in durchsichtigen PET-Flaschen originalverschlossen
  • Discman, Radio ohne Lautsprecher, Batterien
  • Armbanduhr
  • Handtücher, Bettwäsche und Badelatschen werden gestellt.
Tropfen Medikament

Benötigte Medikamente müssen ärztlich verordnet sein!

Bitte unbedingt ein Attest mitbringen, das auf die Art und die Dosierung des Medikamentes hinweist.

In seltenen Fällen ist eine Rücksprache mit der Ärztin oder dem Arzt notwendig. Bitte bringen Sie vorsichtshalber die Kontaktdaten mit.

Was ist im Jugendarrest verboten?

Ein roter Buntstift macht ein Kreuz in einem Kreis
  • Jegliche Arten von Zigaretten und Rauchwaren
  • Handys, MP3-Player, Fernseher, PSP/ Nintendo Ds, selbstgebrannte CDs
  • Nass- und Trockenrasierer
  • Alkohol, nicht verordnete Medikamente, Drogen aller Art
  • Anziehsachen mit radikalen oder drogenverherrlichenden Aufdrucken
  • mitgebrachte Lebensmittel und Süßigkeiten
  • Waffen, Werkzeuge, schwere Gürtelschnallen und Stahlkappenschuhe
  • Glas und Flaschen, Sprays in Druckbehältern
  • Getränke im Tetra Pak
  • Marker-Stifte, wie z. B. “Edding”
Zigaretten, Tabletten, Löffel und Spritze liegen auf einem Tisch

Rauchen und Betäubungsmittel

Das Rauchen ist in der Jugendarrestanstalt untersagt.
Eingebrachte Rauchwaren von Minderjährigen werden eingezogen und entsorgt.

Sollten Betäubungsmittel eingebracht oder während der Arrestzeit besessen werden, wird sofort Strafanzeige erstattet!

Dürfen Arrestanteninnen oder Arrestanten besucht werden?

Nein.

Eine Ausnahme stellen behördliche oder juristische Betreuerinnen oder Betreuer dar.
In Ausnahmefällen können pädagogische Betreuerinnen oder pädagogische Betreuer zu Besuch kommen. Eine vorherige Rücksprache mit dem Sozialdienst ist erforderlich.

Ansprechperson:
  • Sozialdienst – Tel. 030 / 7400 118 19
  • Sozialdienst – Tel. 030 / 7400 118 20

Können Arrestanteninnen oder Arrestanten in der Jugendarrestanstalt telefonieren?

Nein.

Am jetzigen Standort ist es den Arrestierten aufgrund baulicher Einschränkungen leider nicht möglich zu telefonieren.

Der Verkehr zur Außenwelt wird in der Jugendarrestanstalt jedoch durch den Brief- und Schriftwechsel unterstützt.
Die ausreichende Frankierung der Briefe liegt dabei in der finanziellen Verantwortung der Arrestanteninnen oder Arrestanten.

Kleiner Tipp: Ausreichend Briefmarken mitbringen!

Eltern können sich selbstverständlich telefonisch an den Sozialdienst wenden.

Wie verläuft ein Tag im Jugendarrest?

  • 07.00 Uhr
    (08.00 Uhr am Wochenende/ Feiertag)

    Wecken durch die Gruppenbetreuer*innen der jeweiligen Station

  • 07.00 Uhr
    (08.00 Uhr am Wochenende/ Feiertag)

    Aufstehen / Frühstück / tägliche Arrestraumreinigung

  • 08.00 Uhr

    Arbeitsbeginn / Beginn der Hausreinigung / Gruppenaktivitäten / Einschluss

  • ca. 12.00/ 13.00 Uhr
    (ca. 12.00 Uhr am Wochenende/ Feiertag)

    Pause/Aufschluss für das Mittagessen

  • 13.00/ 14.00 Uhr – 15.00 Uhr

    Fortsetzung der Arbeit/ Einschluss

  • 15.00 Uhr – 15.30 Uhr

    Körperpflege nach der Arbeit

  • ab 15.30 Uhr

    Beginn der gemeinsamen Freizeit / Freistunde / Gruppenaktivitäten / Wäsche waschen / Körperhygiene

  • 16.30 Uhr

    Ende der Freistunde

  • 17.30 Uhr

    Abendessen / Küchenarbeit für Hausarbeiter*innen

  • 18.00 Uhr – 20.00 Uhr

    Einschluss – die Uhrzeit richtet sich nach dem Stufen – und Beurteilungskonzept

Ich gehe zur Schule / zur Arbeit. Sind Ausgänge möglich?

In Ausnahmefällen ja.

Generell ermöglichen und fördern wir den Besuch der Schule und Arbeit.
Bitte wenden Sie sich telefonisch an den Sozialdienst und erfragen den aktuellen Stand der Vorschriften.

Ich habe noch mehr Fragen. Wer beantwortet sie mir?

Weitere Fragen beantworten:

  • Frau Borchardt – Tel. 030 / 9014 2770
  • Sozialdienst – Tel. 030 / 7400 118 19
  • Sozialdienst – Tel. 030 / 7400 118 20