Erste Informationen

Karton mit einem Informationszeichen

Wie Sie während der Haftzeit den Kontakt aufrechterhalten können:

BesuchTelefonBriefeGeldKleidungTechnische Geräte

Besuch

Sie können einen Gefangenen nicht einfach besuchen. Der Gefangene muss dies vorher bei seiner Gruppenbetreuerin bzw. seinem Gruppenbetreuer beantragen.

Zweimal im Monat kann der Gefangene von jeweils maximal drei Personen für jeweils eine Stunde Besuch empfangen. Bei Besuchen von minderjährigen Kindern der Gefangenen erhöht sich die Gesamtdauer der Besuchszeit um eine weitere Stunde.

Als Besucherinnen und Besucher müssen Sie sich durch ein gültiges Personaldokument ausweisen. Kinder benötigen hierzu zum Beispiel einen Kinderausweis oder einen Schülerausweis.

Besuche sind derzeit zu folgenden Zeiten möglich:

Sonntag (nur in den geraden Kalenderwochen)

  • Besuchszeiten

    Einlasszeiten

  • 09:30 bis 10.30 Uhr

    09.00 bis 09.15 Uhr

  • 11:00 bis 12:00 Uhr

    10:15 bis 10:45 Uhr

  • 12:30 bis 13:30 Uhr

    11:45 bis 12:15 Uhr

  • 14:00 bis 15:00 Uhr

    13:15 bis 13:45 Uhr

  • 15:30 bis 16:30 Uhr

    14:45 bis 15:15 Uhr

Montag, Dienstag und Mittwoch

  • Besuchszeiten

    Einlasszeiten

  • 13:30 bis 14:30 Uhr

    13:00 bis 13:15 Uhr

  • 15:00 bis 16:00 Uhr

    14:15 bis 14:45 Uhr

  • 16:30 bis 17:30 Uhr

    15:45 bis 16:15 Uhr

  • 18:00 bis 19:00 Uhr

    17:15 bis 17:45 Uhr

  • 19:45 bis 20:45 Uhr

    19:00 bis 19:30 Uhr

Telefon

Jeder Gefangene hat ein Telefon im Haftraum, mit dem er auf eigene Kosten Kontakt nach außen aufnehmen kann. Eingehende Anrufe sind nicht möglich.

Auf nachfolgendes Konto können Gelder an den Gefangenen zur Deckung der Telefonkosten überwiesen werden:

  • Empfänger:

    Telio

  • IBAN:

    DE95 2004 0000 0614 2947 03

  • BIC:

    COBADEFFXXX

  • Verwendungszweck:

    achtstellige Telefonkontonummer des Nutzers

  • *Mindesteinzahlungs-
    betrag:*

    15,00 €

Was Sie beim Ausfüllen des Überweisungsträgers unbedingt beachten müssen:
  • Im Feld “Empfänger: Name, Vorname/Firma” des Überweisungsträgers muss folgender Name stehen: Telio
  • Im Feld “IBAN des Empfängers” muss folgende Kontonummer stehen: DE95 2004 0000 0614 2947 03
  • Im Feld “Empfänger-BIC” muss folgende Bankleitzahl stehen: COBADEFFXXX
  • Im Feld “bei (Kreditinstitut)” muss folgender Bankname stehen: Commerzbank AG
  • Im Feld “Betrag” tragen Sie den Betrag ein, den Sie überweisen lassen möchten
  • Im Feld “Kunden-Referenznummer (Verwendungszweck)” muss Folgendes stehen:
    Die achtstellige Telefonkontonummer (nicht die Buchnummer der Einrichtung)
Wichtig:
  1. Der Überweisungsträger muss deutlich lesbar und vollständig ausgefüllt sein, ansonsten kann eine Überweisung nicht gewährleistet werden.
  2. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Gutschrift auf das Telefonkonto, abhängig von der gewählten Bank, bis zu zehn Bank-Werktage in Anspruch nehmen kann.

Möglichkeit der externen Einzahlung:
Ab 28.02.2023 besteht die Möglichkeit das Telefonguthaben über die Internetseite: www.frindlo.com
direkt aufzuladen.

Der Vorteil: Das Geld steht bereits wenige Minuten nach Bestätigung der Einzahlung zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass die JVA Heidering den Gefangenen grundsätzlich gestattet, Telefonate für maximal 150,00 EUR im Monat zu führen.

Briefe

Gefangene können unbegrenzt Post erhalten und versenden. Briefmarken können die Gefangenen selbst in der Anstalt erwerben. Zugesendete Briefmarken gelten als verbotene Briefeinlage und werden den Gefangenen erst mit der Entlassung ausgehändigt.

Geld

Der Besitz von Bargeld ist in der Justizvollzugsanstalt Heidering untersagt. Jeder Gefangene besitzt ein Konto, auf welches Sie Geld unter der nachstehenden Bankverbindung einzahlen können:

  • Kontoinhaber:

    JVA Heidering

  • IBAN:

    DE63 1001 0010 0477 5051 01

  • BIC:

    PBNKDEFF

  • Verwendungszweck:

    Name und Buchnummer des Gefangenen

Kleidung

Es ist den Gefangenen grundsätzlich gestattet, Privatkleidung zu tragen. Auf Antrag des Gefangenen kann Kleidung und Wäsche von Ihnen eingebracht werden.

Technische Geräte

Die Gefangenen dürfen technische Geräte besitzen.
Ausnahmen: Alle Geräte, die in Zusammenhang mit dem multimedialen Haftraummediensystem genutzt werden können, da diese entweder bereits der Grundausstattung des Haftraumes zugehörig sind oder vom Anbieter gekauft oder gemietet werden können. Ansonsten werden grundsätzlich pro Haftraum maximal acht elektrische Geräte mit Netzstecker zugelassen.

Elektrogeräte können durch den Versand- bzw. Fachhandel (regelmäßig nur per Nachnahme) oder über Angehörige / Bekannte der Gefangenen bezogen werden. Die Einbringung dieser Geräte durch Angehörige kann der Gefangene beantragen. Bringen Sie deshalb keine Geräte ohne entsprechende Genehmigung zur Anstalt. Beim Gerätebezug über Angehörige / Bekannte ist zu beachten, dass diese Geräte ausschließlich bei der mit der Kontrolle beauftragten Firma abgegeben werden dürfen.