Besuch muss vorher beantragt werden
Sie können einen Gefangenen nur dann besuchen, wenn der Gefangene dies bei seiner Gruppenbetreuerin bzw. seinem Gruppenbetreuer vorher beantragt hat.
Zweimal im Monat kann der Gefangene von jeweils maximal drei Personen für jeweils eine Stunde Besuch empfangen. Bei Besuchen von minderjährigen Kindern der Gefangenen erhöht sich die Gesamtdauer der Besuchszeit um eine weitere Stunde.
Als Besucherinnen und Besucher müssen Sie sich durch ein gültiges Personaldokument ausweisen. Kinder benötigen hierzu zum Beispiel einen Kinderausweis oder einen Schülerausweis.