Erste Informationen

Besuch eines Gefangenen

Besuch muss vorher beantragt werden

Sie können einen Gefangenen nur dann besuchen, wenn der Gefangene dies bei seiner Gruppenbetreuerin bzw. seinem Gruppenbetreuer vorher beantragt hat.

Zweimal im Monat kann der Gefangene von jeweils maximal drei Personen für jeweils eine Stunde Besuch empfangen. Bei Besuchen von minderjährigen Kindern der Gefangenen erhöht sich die Gesamtdauer der Besuchszeit um eine weitere Stunde.

Als Besucherinnen und Besucher müssen Sie sich durch ein gültiges Personaldokument ausweisen. Kinder benötigen hierzu zum Beispiel einen Kinderausweis oder einen Schülerausweis.

Besuchzeiten am Sonntag (nur in den geraden Kalenderwochen)

  • 09:30 bis 10.30 Uhr
    (Einlass von 09.00 bis 09.15 Uhr)

  • 11:00 bis 12:00 Uhr
    (Einlass von 10:15 bis 10:45 Uhr)

  • 12:30 bis 13:30 Uhr
    (Einlass von 11:45 bis 12:15 Uhr)

  • 14:00 bis 15:00 Uhr
    (Einlass von 13:15 bis 13:45 Uhr)

  • 15:30 bis 16:30 Uhr
    (Einlass von 14:45 bis 15:15 Uhr)

Besuch am Montag, Dienstag und Mittwoch

  • 13:30 bis 14:30 Uhr
    (Einlass von 13:00 bis 13:15 Uhr)

  • 15:00 bis 16:00 Uhr
    (Einlass von 14:15 bis 14:45 Uhr)

  • 16:30 bis 17:30 Uhr
    (Einlass von 15:45 bis 16:15 Uhr)

  • 18:00 bis 19:00 Uhr
    (Einlass von 17:15 bis 17:45 Uhr)

  • 19:45 bis 20:45 Uhr
    (Einlass von 19:00 bis 19:30 Uhr)

Telefon

Jeder Gefangene hat ein Telefon im Haftraum, mit dem er auf eigene Kosten Kontakt nach außen aufnehmen kann. Eingehende Anrufe sind nicht möglich.

Gelder an den Gefangenen zur Deckung der Telefonkosten können überwiesen werden. Der Mindestbetrag für die Einzahlung sind 15 €.

Geld auf das Telefonkonto des Gefangenen überweisen:

Der Überweisungsträger muss deutlich lesbar und vollständig ausgefüllt sein, damit die Überweisung durchgeführt wird. ACHTUNG: Die Gutschrift auf das Telefonkonto kann, abhängig von der gewählten Bank, bis zu zehn Bank-Werktage in Anspruch nehmen.

Empfänger: Telio
IBAN: DE95 2004 0000 0614 2947 03
BIC: COBADEFFXXX
Verwendungszweck: achtstellige Telefonkontonummer des Nutzers (nicht die Buchungsnummer der JVA)

Das Telefonkonto des Gefangenen über Internet aufladen:

Das Telefonguthaben kann über die Internetseite: www.cyou.org direkt aufgeladen werden. Das Geld steht wenige Minuten nach Bestätigung der Einzahlung zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass die JVA Heidering den Gefangenen grundsätzlich gestattet, Telefonate für maximal 150 EUR im Monat zu führen.

Briefe

Gefangene können unbegrenzt Post erhalten und versenden. Briefmarken können die Gefangenen selbst in der Anstalt erwerben. Zugesendete Briefmarken gelten als verbotene Briefeinlage und werden den Gefangenen erst mit der Entlassung ausgehändigt.

Geld

Der Besitz von Bargeld ist in der Justizvollzugsanstalt Heidering untersagt. Jeder Gefangene besitzt ein Konto, auf welches Sie Geld unter der nachstehenden Bankverbindung einzahlen können:

Kontoinhaber: Justizvollzugsanstalt Heidering
IBAN: DE63 1001 0010 0477 5051 01
BIC: PBNKDEFF
Verwendungszweck: Name und Buchungsnummer des Gefangenen

Kleidung

Es ist den Gefangenen grundsätzlich gestattet, Privatkleidung zu tragen. Auf Antrag des Gefangenen kann Kleidung und Wäsche von Ihnen eingebracht werden.

Technische Geräte

Die Gefangenen dürfen technische Geräte besitzen.
Ausnahmen: Alle Geräte, die in Zusammenhang mit dem multimedialen Haftraummediensystem genutzt werden können, da diese entweder bereits der Grundausstattung des Haftraumes zugehörig sind oder vom Anbieter gekauft oder gemietet werden können. Ansonsten werden grundsätzlich pro Haftraum maximal acht elektrische Geräte mit Netzstecker zugelassen.

Elektrogeräte können durch den Versand- bzw. Fachhandel (regelmäßig nur per Nachnahme) oder über Angehörige / Bekannte der Gefangenen bezogen werden. Die Einbringung dieser Geräte durch Angehörige kann der Gefangene beantragen. Bringen Sie deshalb keine Geräte ohne entsprechende Genehmigung zur Anstalt. Beim Gerätebezug über Angehörige / Bekannte ist zu beachten, dass diese Geräte ausschließlich bei der mit der Kontrolle beauftragten Firma abgegeben werden dürfen.

Justizvollzugsanstalt Heidering

Ernst-Stargardt-Allee 1
14979 Großbeeren

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